Grafikkartendeffekt -> Was nun?

Domski

Captain
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Okt. 2007
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Hallo zusammen,

Da das bei mir noch nicht vorkam, bin ich leider etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll. Um genau zu sein, bin ich bis dato immer noch verschont geblieben:D, aber ein Freund hat mich um Rat gefragt.
Bei der Grafikkarte handelt es sich um eine ATI Sapphire 4850, die Artefakte aufzeigt, sobald diese etwas beansprucht wird. Übertaktet wurde nichts, und auch sonst wurden keine Modifikationen durchgeführt.

Jetzt soll ein Umtausch durchgeführt werden. Der Kauf liegt jetzt ca. 15Monate zurück und somit besteht noch eine Restgewährleistung. www.vv-computer.de ist hierbei der Ansprechpartner für mein Anliegen, da das Gerät dort gekauf wurde.
Wie muss ich mich jetzt verhalten? Anrufen? Oder doch eine Email schreiben? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Oder ist vllt. nur das von Nöten: http://vv-computer.de/content/service/begleitschein.pdf ?!


Wie gesagt: Ist bei mir Premiere...


MfG Domski
 
Ist denn nun deine Karte oder die von deinem Freund defekt?

Setzt dich einfach mit dem Verkäufer in Verbindung und kläre das weitere Vorgehen.
 
Ich hab bei meiner Reklamation über vv-computer.de einfach das RMA-Formular ausgefüllt und die defekte Ware eingesandt. Ein bisschen später war dann auch alles wieder hier. Im .pdf "Begleitschein" gibt es ne gute Anleitung auf der 2. Seite, die solltest du einfach befolgen.
 
spraadhans schrieb:
Ist denn nun deine Karte oder die von deinem Freund defekt?
Setzt dich einfach mit dem Verkäufer in Verbindung und kläre das weitere Vorgehen.

Nein....es ist NICHT meine Karte, sondern die von meinem Bekannten.

sudfaisl schrieb:
Ich hab bei meiner Reklamation über vv-computer.de einfach das RMA-Formular ausgefüllt und die defekte Ware eingesandt. Ein bisschen später war dann auch alles wieder hier. Im .pdf "Begleitschein" gibt es ne gute Anleitung auf der 2. Seite, die solltest du einfach befolgen.

Also auch keine vorherige Kontaktaufnahme, sondern einfach nur ausfüllen, abschicken und warten:D?
 
Ich würde vorher Kontakt aufnehmen, denn rein rechtlich ist der Käufer in der Beweislast, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.
 
Ich hatte die schon vorher gefragt, da kam aber nur ne automatisierte Mail zurück:

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie den Artikel versichert ein.

Von daher denke ich, dass es kein Problem ist, wenn du einfach losschickst. Ist ja nicht so, dass die sich nach einem Telefonat jetzt besonders auf dein Paket freuen würden :D Ansonsten einfach mal ne flotte E-Mail an den Support à la:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider weist der von mir am X.X.XXXX gekauft Artikel XYZ (Art.-Nr.: 12456789; www.link.zum/Produkt) Defekte auf.
Die Fehler sind folgender Art: XYZ. Die Fehler treten seit XX.XX.XXXX auf.
Da der Artikel erst 15 Monate alt ist, habe ich noch 9 Monate Garantie (Gewährleistung?).
Wie ist nun fortzufahren? Eine Rechnung liegt natürlich vor. (oder auch nicht)

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

D. Omski
 
Alles klar....dann wird eine Mail vorausgeschickt;):)

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Gibt es einen speziellen Grund, warum dein Freund das nicht selbst regeln kann (Ja ich weiß, dass ich neugierig bin:D)
 
Da der Artikel erst 15 Monate alt ist, habe ich noch 9 Monate Garantie (Gewährleistung?).
Gewährleistung!
Garantie hat nichts mit dem Händler zu tun... :rolleyes:

da die karte schon 15 monate alt ist, liegt die beweislast beim käufer, sprich er muss beweisen, dass der fehler schon bei erhalt der ware vorhanden war. kann er das nicht, wirds schwierig mit der gewährleistung.

wie lange gibt sapphire denn garantie? denn wenn die garantiezeit noch nicht rum ist, wäre das der sinnvollere und ggf. kostensparendere weg.

nur bitte würfelt nicht immer gewährleistung und garantie durcheinander. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und auch die rechtlichen aspekte sind völlig unterschiedlich. lustig wirds ja immer, wenn leute vom hersteller wegen gewährleistung geld zurück haben wollen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema Garantie / Gewährleistung ist mir dermaßen suspekt und komplex, dass es wohl zu viel Zeit kosten würde, mich da reinzulesen, deswegen schreib ich lieber immer beides ;-).
Das die Beweisumkehrung nach 6 Monaten vorliegt wusste ich, jedoch hatte ich z.B: bei meinem Mainboard da keine Probleme bei vv-computer. Gut, sie konnten keinen Defekt festellen und ich musste 13€ zahlen, aber sie hätten es mir umgetauscht, meinten sie.
Jedoch ist bei Fragmenten bei einer Grafikkarte davon auszugehen, dass das schon bei Kauf vorlag. Meine 4870 hat z.B: auch seit dem ersten Tag bei vollem Takt (1000Mhz Speicher) Fragmente, konnte die Karte aber nie einschicken, da ich dann ohne PC dasäße. Nun liegt die Beweislastumkehr natürlich bei mir, aber wie soll man das generell bei Grafikkarten angehen?

Auch denk ich, dass der Garantieweg über Sapphire nicht der richtige Weg wäre, alleine die Versandkosten versichert nach Asien fressen den Wert einer gebrauchten 4850 fast gänzlich auf. Also lieber mal mit vv-c. schreiben.

P.S.
Garantie - Hersteller: fakultativ
Gewährleistung - Händler: obligatorische 2 Jahre
War's so richtig?
 
Mannitou schrieb:
Gibt es einen speziellen Grund, warum dein Freund das nicht selbst regeln kann (Ja ich weiß, dass ich neugierig bin:D)

Weil der Junge unselbstständig und unfähig ist, so etwas zu händeln -Klingt hart, ist aber so:D
...In der Position, große Töne zu spucken, bin ich ich ja eigentlich auch nicht, da auch ich es bis dato nicht wusste, aber nunja.
Ich hoffe, damit ist deine Neugierde befriedigt;)....

Heretic Novalis schrieb:
Gewährleistung!
Garantie hat nichts mit dem Händler zu tun... :rolleyes:

da die karte schon 15 monate alt ist, liegt die beweislast beim käufer, sprich er muss beweisen, dass der fehler schon bei erhalt der ware vorhanden war. kann er das nicht, wirds schwierig mit der gewährleistung.

wie lange gibt sapphire denn garantie? denn wenn die garantiezeit noch nicht rum ist, wäre das der sinnvollere und ggf. kostensparendere weg.

nur bitte würfelt nicht immer gewährleistung und garantie durcheinander. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und auch die rechtlichen aspekte sind völlig unterschiedlich. lustig wirds ja immer, wenn leute vom hersteller wegen gewährleistung geld zurück haben wollen :D

Ja...ich muss zugegeben, dass ich das auch ab und an durcheinander werfe. Hab dem werten Herren aber gesagt, dass er darauf achten soll, was er letztendlich schreibt;)
 
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