News Gericht entschied gegen Rundfunkgebühren auf PCs

Die GEZ gehört sowieso komplett abgeschafft.
 
Jirko schrieb:
Darüber hinaus konnte der NDR dem Gericht nicht demonstrieren, wie ein internetfähiger PC zu benutzen sei, ohne damit in den Bereich der Gebührenpflicht zu kommen.
Das hätte mich auch mal interessiert.

Wenn die GEZ nicht die GEZ wäre, sondern ein normales Unternehmen, hätten die schon lange dicht machen müssen.
Es gibt ja immer wieder diese Masche, dass ein Verlag einem unaufgefordert Bücher/DVDs/etc. zuschickt. Bei solchen Paketen kann man wenigstens die Annahme verweigern bzw. man ist nicht verpflichtet, die unbestellte Ware zu bezahlen.
Aber die GEZ schickt jedem ein unbestelltes Buch und sagt dann "Du könntest es ja lesen, deshalb musst du für den Inhalt bezahlen".

Die Frage ist aber nicht, ob die GEZ und der ÖR gut oder schlecht sind, sondern ob es überhaupt möglich ist, diese Organisation zu verändern. Wer will schon dafür verantwortlich sein, die ganzen Mitarbeiter zu entlassen?
Denn genau das würde passieren, wenn man den ÖR an einem realen Bedarf ausrichten würde. Es gäbe sicherlich genug Leute, die einen (geringen) Beitrag zahlen würden, um gewisse Leistungen (z.B. ARD Nachrichten) zu bekommen. Leider besteht der ÖR zu 90% aus Dingen, für die so gut wie niemand auch nur einen Euro bezahlen würde. Deshalb wird es auch auf absehbare Zeit so bleiben, wie es ist. Ohne diese allgemeine Zwangsstruktur der Gebühren, würde schlicht und einfach zu wenig Geld fließen, um den Laden am laufen zu halten.
Man sieht ja an Premiere/Sky, dass in Deutschland PayTV auf freiwilliger Basis kaum akzeptiert wird.

Momentan gibt es leider nur zwei Möglichkeiten, seine Meinung zu GEZ und ÖR zu äußern:
1. Zahlen (Zustimmung)
2. Abmelden/Nicht anmelden (Ablehnung)

Einen dritten Weg, in dem man seinen Bedarf äußert und diesen (nur seinen Bedarf, nicht noch 10.000 andere Leistungen) auch gern bezahlt, gibt es leider nicht.

Das Kapitel GEZ/ÖR wird uns noch lange beschäftigen und noch viel Geld kosten :(
 
DolcheVita schrieb:
Ich denke nicht, dass es Ottonormalverbraucher was bringt dieses doch positive Ergebnis. Hier ist ein doch recht spezieller Einzelfall behandelt worden, der leider gar keine Auswirkungen auf diese generelle abGEZocke haben wird.

Naja, aber die Tatsache, das nur eine begrenzte Anzahl von Streams möglich ist, sollte schon vor Gericht ausreichen. Es ist eben kein Rundfunk, sondern Punkt-zu-Punkt-Verbindungen. Die Bandbreite kann hier schnell ausgelastet werden, gegenüber den Radiowellen im Äther, die jedem zur Verfügung stehen.
 
DANKE an die Gerichte!

Sie sind der Grund, warum ich Deutschland nicht schon komlett aufgegeben habe. Es scheint doch noch vernünftige Menschen zu geben, die auch so handeln (dürfen).

Spacy schrieb:
Obwohl ich geantwortet habe, dass ich keine Geräte besitze (und von welchem PC schreibe ich gerade xD), kam letztens doch wieder ein Ausfragebogen in den Briefkasten geflattert.

könnte daran liegen, dass die GEZ nun auch handys ins visier nimmt. (Moment, müsste es nicht handies heißen? XD)
 
Zuletzt bearbeitet:
locomarco schrieb:
Gibts eigentlich keine Möglichkeit diesen Verein abzuschaffen und aus den ÖR sendern "Pay-TV/Radio" zu machen?
Bei dem Publikum müssen die dann auch nicht befürchten, das deren Empfänger gecrackt werden :D


Nein gibt es nicht, da Rundfunkstaatsvertrag
 
Viel schlimmer ist,das Pay-tv Sender und Kabelnetzbetreiber nochmals Gebühren auf die Übertragung öffenlicher Programme erheben,da sie einen Teil dann auch noch an diesen Sektor abführen müssen.Wer also z.B. telecomicer(telecolumbus) als TV-Kabelbetreiber hat und dennoch sky sehen will,bezahlt quasi 3x-also GEZ,telecolumbus,sky....:evillol:
Es ist wie mit den Autofahrern . der Fiskus sagt sich:"Was haben Autofahrer und PC-Besiter gemeinsam ?"- beide haben Kohle - da kann man was holen und erheben Gebühren auf Pcs..
Auch diejenigen,die sich den Quark&Co gar nicht ansehen/anhören ,sollen zahlen...:lol:
Hoffen wir mal das dieses Urteil richtungsweisensend bleibt.Aber ich denke, irgendwie werden die Verklagten wieder in Berufung gehen und das angebliche Allgemeinwohl in den Vordergrund spielen ,um sich die Taschen zu füllen und die PC-Besitzer weiter zur Kasse zu bitten...:freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Dienstleistungsvertrag seien allerdings nur mindestens 20.000 Streams als garantierte Größe festgelegt. Übersteigt die Zahl der tatsächlichen Nutzer diesen Wert deutlich, könne nicht jedem das Angebot bereitgestellt werden.

ENDLICH ein Grund wenigstens ab 2013 mehr und höhere Gebühren verlangen zu können. Yippiiiiiieeeeee!!
Und mit nichts anderem würde ich an deren Stelle(Gott ist mir schlecht) argumentieren. Ich habs ja gerade getan!
 
Ich find das mit dem PC einfach nur unglaublich lächerlich, es wäre doch nur unglaublich einfach zu machen das zumindestens die leute im Internet die es sehen wollen bezahlen und die die Sender nicht sehen wollen eben nicht bezahlen müssen. Frag mich warum das "Du musst dich regiestrieren um den Content unserer Seite zu erhalten" System bei zich tausenden webseiten funktioniert und die GEZ das nicht hinkriegt? o_O
 
Das was das Gericht hier darstellt, könnte man doch ebenso auf UMTS Handys anwenden, denn das sind ebenso "neuartige Rundfunkgeräte".

Hoffentlich wird dem abGEZockt Verein mal endlich die Schranke gezeigt.
 
piffpaff schrieb:
Nein gibt es nicht, da Rundfunkstaatsvertrag

Schade. Von mir aus können die auch weiter Gebühren verlangen, dann sollten aber auch andere (Private) Sender davon profitieren.

Mal angenommen die Mehrheit der Deutschen wäre gegen die GEZ, würde dann auch unsere Demokratie nichts bringen oder wie ist das geregelt? Oder steht die GEZ vielleicht schon im Grundgesetz? :lol:


EDIT: http://www.brotspende.de/ :D :D
 
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Warum handhabt man den Fernsehprogramm nicht genauso wie meinen Internetzugang? Mein Provider, auch ich selbst, kann sekundengenau sehen wann und wie lange ich im Internet unterwegs war.
Das kann mann doch auch aufs Fernsehen übertragen. Dann weiß man ganz genau, wer was guggt und wer was bezahlen muß. Nur warum macht man das nicht so?
Ahja, richtig! Weil dann gleich mal von heute auf Morgen Milliarden Euros an Rundfunkgebühren wegfallen würden.
 
Es ging im verhandelten Fall um einen gewerblich genutzten ZweitPC, zudem sind sich die Verwaltungsgerichte in der Frage nach wie vor uneinig, Würzburg und Ansbach vertreten nach wie vor andere Auffassungen.

Mit euren Äußerungen leistet ihr dem CB Forum i.Ü. u.U. einen Bärendienst, da die GEZ dafür bekannt ist, sehr abmahnfreudig zu sein und CB ggf. als Mitstörer einer Rufschädigung etc. in Anspruch genommen werden kann.

Zudem fehlt den meisten hier wohl der rechtliche Horizont, um über das Thema RGebStV inhaltlich sinnvoll zu diskutieren.
 
Die Entscheidung ist gut und korrekt, aber das erstmal eine Instanz und die raffgierige GEZ, wird sicher zur nächsten Instanz gehen.
Es gibt ja viele Urzeile von kleine Gerichten über das Thema.
 
Die Nachrichtenübertragung im Internet sollte ja nicht in Form von Rundfunkmeldungen geschehen, sondern gezielt über Punkt-zu-Punkt-Verbindungen stattfinden. Aus der Sicht dürfte das ja überhaupt nicht unter "Rundfunkgebührenpflicht" fallen.

Aber die GEZ nimmt scheinbar häufiger Sachen nicht so genau...
Habe letztens auch die erste Post von denen bekommen, in der sie behaupten, ich wäre gesetzlich zu etwas verpflichtet. Dass sich das auf den "Rundfunkgebährenstaatsvertrag" bezieht, findet man erst auf einem anderen Blatt im Kleingedruckten.
Naja ... da ich keinerlei Interesse daran habe TV oder Radio zu nutzen und entsprechend auch keine Geräte dafür besitze (sofern man internetfähige PCs vernachlässigt, da das Angebot juristisch fragwürdig ist) werden die von mir auch kein Geld bekommen.

Gilt hier nicht auch das Prinzip, dass die Schuld (Gebührenpflicht für die Nutzung des Angebots) nachgewiesen werden muss? Falls nein, warum gilt das nicht und ist das überhaupt mit anderen Gesetzen vereinbar?
 
Es ist interessant, wie viel Leute sich hier mal wieder das Maul über die böse GEZ zerreissen - die GEZ spilet in diesem Urteil überhaupt keine Rolle - sie ist lediglich eine Institution, welche die (gesetzlich verankerten) Forderungen der ÖR Sender (mit sehr diskutierwürdigen Mehoden) durchsetzt.

Allerdings ist dies, wie erwähnt, in keinster Weise Bestandteil der Meldung und gehört, wie ich finde hier auch nicht diskutiert. Es wäre schön, wenn die Fraktion der bekennenden Nichtzahler das mal zur Kenntnis nehmen würde und nicht bei jeder (un-)passenden Gelegenheit zur tumben Polemikkeule greift.

Nebenbei bin auch ich Gegener der momentanen Entwicklung der Vergütungspolitik - und um DIE geht es hier eigentlich.

Fakt ist, dass die ÖR in allen ähnlichen Urteilen Berufung einlegen werden und vermutlich leider damit über kurz oder lang Erfolg haben werden - ein wesentlicher Bestandteil dieses Urteils ist das "Nichtangebot" des NDR, sofern sich das ändert, ist der Erfolg einer Berufung mehr als wahrscheinlich.

Fakt ist, dass die ÖR, wie auch alle Sender ihre Schöpfungsmöglichkeiten auf die "neuen Medien" ausweiten werden, früher oder später sogar ausschließlich (sobald die Infrastruktur steht, woran Frau Merkel ja arbeiten will)

Fakt ist, dass die ÖR unlängst ein neues Konzept vorgelegt haben, welches bereits 2013 in Kraft treten soll und 2 verschieden Vergütungsmodelle vorsieht.
Eines davon ist die nutzungs- und geräteunabhängige maximale Vergütungspauschale (derzeit 17 Euro irgendwas) bei Bereithaltung eines EINZIGEN zum Empfang geeigneten Gerätes - sei es MID, Smartphone, Autoradio, TV, PC, etc. etc., gewerblich oder privat. Bei umgekehrter Beweislast - was schlicht und ergreiflich hanebüchen und unmöglich ist, wie soll ich bitte von sämtlichen Providern eine Bestätigung eines nichtvorhandenen Zugangs, bzw. den Nichtbesitz eines Gerätes belegen?
Es ist aber offensichtlich, dass dieser 1. Vorschlag in einer Informationsgesellschaft deckungsgleich mit dem 2. Vorschlag, einer generellen "Kulturpauschale" ist.

Dass diese "Internet-GEZ" eher früher als später kommt, steht für mich eigentlich ausser Frage. Aber auch wenn ich den Ansatz einer Kulturflatrate generell für vernünftig halte, finde ich allerdings den angesetzten Betrag von über 200,-/Jahr pro Haushalt und Gewerbe (für einen freiberuflich Tätigen sind das über 400,- !) für das Gebotene dermaßen übertrieben hoch, dass ich lieber hier eine verfassungsrechtliche Deckelung begrüßen würde.

Fernerhin finde ich, wie in diesem Urteil auch bestätigt, dass die grundsätzliche Annahme der Nutzung eines PCs im beruflichen Umfeld und die daraus resultierende Gebührenpflicht ungerechtfertigt und unberechtigt ist. Es sollte mal ein gewerblich Abkassierter darauf klagen, die Gebühr von der Steuer absetzen zu können. Ich glaube das könnte sogar Erfolg haben, und dann hätte dieser gewerbliche Quatsch ziemlich schnell ein Ende...
 
Es werden noch Jahre ins Land gehen, bevor dieses Urteil rechtskräftig wird. Der NDR wird sich durch alle Instanzen schleppen.
 
Die GEZ fordert Geld mit der Begründung, man "könnte" die Services der ÖR nutzen.
wäre fast das gleiche das ich jeden laden oder veranstalter kohle zahle weil ich von denen was nutzen "könnte"
 
GEZ ist TERRORISMUS.
der zeitpunkt wird kommen wo man selbst das gesetz in die hand nehmen muss und dann gehts diesen ganzen schergen an den kragen :)
 
Auch wenn es Fälle gibt, in denen eine (volle) GEZ-Gebühr nicht besonders gerechtfertigt ist, so hat dieser "böse Verein" doch ein paar sehr wichtige Funktionen, die hier wohl keiner kennt oder berücksichtigt:

Zum Beispiel: (Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag)

§ 2 a
Allgemeine Programmgrundsätze
Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten (...) haben in ihren Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Sendungen sowie § 41 dieses Staatsvertrages bleiben unberührt.

Soll heißen, die öffentlich Rechtlichen werden auch auf das oben genannte überprüft - Stichwort >>Medienkonzentration<<.
Wer sich nur mit RTL (II) oder Sat.1 zuballert, darf sich also nicht wundern dass er schon diverse Verstöße gegen die oben genannten Dinge beobachtet hat und nur noch oberflächlichen Mist serviert bekommt...

Was wäre also wenn es nur noch solche Sender gäbe, oder Sender die unter keiner Aufsicht stehen - was wäre, wenn es nur Sender gäbe die vom Geld von Unternehmen und Parteien abhängig sind??!!

Darüber hinaus haben die GEZ-Zahler Rechte: das Recht auf eine kostenlose Übertragung von Großereignissen, das Recht auf unzensierte, unpolitische und neutrale Berichterstattung! GEZ-Zahler sichern die Arbeit von Journalisten, die nicht von Werbepartnern oder Parteispenden abhängig sind (wie viele Private!)...usw

Wer wirklich gut recherchierte, klare und unabhängige Nachichten oder Berichte haben will, sollte sich also darüber im klaren sein, dass er dafür etwas leisten muss --> eine Gebühr.

Ich zahle persönlich gerne diese Gebühr, weil ich weiß, dass mit diesem Geld Journalisten bezahlt werden, die nach besten Wissen und Gewissen Informationen für alle bereitstellen.
Wenn keiner mehr GEZ zahlen würde....dann gute Nacht seriöse und neutrale Berichterstattung....

Ich bin selbst freier Journalist und weiß wovon ich rede...dennoch halte ich es für Sinnvoll, dass die Gebühren- und Verteilerschlüssel der GEZ dringend überarbeitet werden müssen!!
Darüber hinaus begrüße ich auch das Urteil des Verwaltungsgerichts in Braunschweig (in diesem Fall).
 
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