KFZ-Kennzeichen "mit nehmen"?!

SmartGirl

Maskottchen
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Apr. 2001
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Hallo zusammen,

jetzt hab ich mal eine ganz andere Frage an euch.

Ist es möglich, dass man ein KFZ-Kennzeichen auch weiterhin verwendet, bzw. zu einem neuen Fahrzeug mitnimmt?

Folgender Fall:
Mein Freund hat sein Auto umgemeldet und nun hat er ein super geiles Kennzeichen. Allerdings hat er vor sich ein neues Auto zu kaufen und dann wird eben ein neues Auto angemeldet und sein jetztiges abgemeldet.

Ist es möglich das Kennzeichen weiter zu behalten? (er zieht nicht um)

Leider hab ich im I-Net nichts dazu gefunden, sonst hätte ich euch damit nicht belästigt.....

Wäre schön wenn ich eine Antwort bekäme.
 
Solange das KFZ im gleichen Anmeldebereich bleibt behält es normalerweise sein Nummernschild!
Ändert sich hingegen der Anmelderbereich, z.B. vorher Unna (UN) jetzt Dortmund (DO) wird es wieder freigegeben und kann als Wunschkennzeichen wieder neu beantragt werden.
Um ganz sicher zu gehen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, frag aber mal bei dem für dich zuständigen Strassenverkehrsamt nach.
 
Ich dachte eigentlich Kennzeichen sind fahrzeuggebunden, d.h. wenn er das Auto verkauft, wechselt das Kennzeichen auch den Besitzer. Bei meinem ersten Auto war dies zumindest so. Derjenige der meine Auto gekauft hatte, fuhr auch mit meinem alten Kennzeichen herum. Kann aber tatsächlich sein, dass man ein Kennzeichen "mitnehmen" kann.

Ich habe dazu noch folgendes auf www.kennzeichen.org gefunden:

Im Gegensatz zu einigen anderen Staaten werden in Deutschland Autokennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt, nicht dem Halter. Daher ist es nicht möglich, das Kennzeichen bei der Abmeldung eines Fahrzeugs auf ein anderes zu übertragen oder beim Umzug in einen anderen Kreis zu behalten (letzteres schon deshalb nicht, weil sich dann das Zeichen des Kreises ändert). Beim Verkauf eines Fahrzeugs innerhalb eines Kreises bleibt die Nummer in der Regel für das Fahrzeug bestehen. Die Zulassung wird lediglich auf den neuen Besitzer umgeschrieben. Oft wird ebenso verfahren, wenn das Fahrzeug z.B. vom Stadtbezirk in den Landkreis verkauft wird: Gilt hier eigentlich eine andere Gruppe von Erkennungsnummern, aber dasselbe Unterscheidungszeichen, so kann das Kennzeichen ebenfalls bestehen bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Kennzeichen wird wenn es nicht mehr benutzt wird (Fahzeug ist in einem anderem Kreis zugelassen worden bzw verschrottet) 1 Jahr lang nicht wieder für die Benutzung freigegeben.Danach ist es wieder möglich sich das Kennzeichen registrieren zu lassen.Wenn es nach dem Jahr nicht schon gleich wer anders bekommen hat.

So hat man mir das vor ein paar Jahren auf der Zulassungsstelle erzählt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

mir haben auf der Zulassungstelle das gleiche wie "TURRICAN" erzählt, mit dem Unterschied das bei mir von einem halben Jahr die Rede war.

Fazit:

Sieht verdammt schlecht aus das Kennzeichen zu behalten. :(


Ich sehe mein "altes" heute noch an mir vorbeifahren. *Schmerz*




Prince
 
Da wirst du nicht drum rumkommen den Freund zu wechseln und dir den Käufer zu angeln ;)
 
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