News Filesharing-Prozess: OiNK-Gründer freigesprochen

Jirko

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Der im Oktober 2007 erstmals festgenommene Gründer und Administrator der Torrent-Tracker-Seite OiNK ist gestern von dem Vorwurf des Betrugs und der Verletzung von Urheberrechten freigesprochen worden. Das Gerichtsurteil ist eine herbe Niederlage für die über zwei Jahre prozessierende Musikindustrie.

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Man kennt ja die Southpark Folge zum Thema... ;)

Find ich gut, das Urteil!
 
Ich finde das Urteil gut, das zeigt das die Musikindustrie auch irgendwann an Ihre Grenzen stößt, mit Ihrer ganzen Verklagerei und Hetzerei.
 
Die Nachfolger von oink waren ja kurz danach aus dem Boden geschossen. Trotzdem ein gutes Urteil. Man mag dazu stehen wie man will, trotzdem konnte man dort sehr gut nachvollziehen, wie viel Menschen trotz P2P Musik gekauft haben.
 
Urteil macht in Soweit Sinn, da er nunmal wirklich nichts dafür kann, für was die Nutzer die Tauschbörse verwenden.

Was ich echt hart finde ist die Ignoranz vieler User, die das Downloaden von Urherbergeschützten Dateien als Kavaliersdelikt sehen. Ich meine wenn ich in einen Laden gehe der Musik Cds anbieten. Diese befinden sind in den Hüllen und haben keinen elektronischen Diebstahlschutz.
Wenn ich mir jetzt diese CD in die Tasche stecke und aus dem Laden gehe, ist dies nun Diebstahl??? Laut vieler Downloadnutzer müsste dies kein Diebstahl sein. Weil der Laden ja nach seinen Kunden schauen muss und hat dann einfach Pech gehabt hat.

@Jirko hier geht es nicht um eine Gehälter-Diskussion.

Angebot Nachfrage ganz einfach, wenn nun viele auf diesen Song stehen an dem wenige Leute mitgearbeitet haben verdient der Künstler dementsprechend. Moral passt hier nicht ins Bild.

Das war jetzt viel zu viel Off Topic sry
 
Lustig ist das Profitargument - ist ja wirklich eine Schande das da evt. jemand ein wenig Profit machen wollte. Gezwungen zu spenden hat er sicherlich niemanden.

@Paokara1988: Der Vergleich passt noch immer nicht, ein Diebstahl bedeutet das irgendwo etwas genommen wird, beim Filesharing wird kopiert - es entsteht kein echter Verlust. Viele könnten sich die Preise eh nicht leisten außer man gibt sich mit nur einem aktiveren Künstler zufrieden. Bisher konnte noch nie wirklich nachgewiesen werden das die Musik & Filmindustrie dadurch wirklich Verluste einfährt. Viele die das Geld haben und denen das Produkt gefällt kaufen es sich - wenn nicht löschen sie es wieder. Viele die nicht noch das Produkt nicht kaufen haben oft auch einfach nicht das Geld dafür (obwohl es ihnen gefällt).

Edit:
@Kopi80: Nein.
 
Bei uns ist ja die verlinkung auf wissentlich rechtswidrige inhalte verboten. Für torrentfiles die ja ansich nicht rechtswidrig sind gilt das also nicht? Glg
 
Was die Musikindustrie mit dem Geld hätte alles machen können das sie für diesen
Prozess förmlich verbrannt haben :rolleyes:

Und am Ende fehlt dann die Kohle in der Kasse die Richter u. Anwälte gefressen haben
und es wird behauptet "...miserabele Bilanzen durch Filesharer".

Absolut albern und sehr feines Urteil :king:
 
I-HaTeD2 schrieb:

Begründung?! Wenn das betreiben eines solchen Portals -offensichtlich- nicht rechtswidrig ist, warum sollte man dann nicht auf der sicheren Seite sein?
 
finde das urteil auch gut.
wenn man einen künstler gut findet, dann kann man ihn durch käufe unterstützen, allerdings hat sowas die popmusik (viva top 10...) sowas nicht nötig
 
Eingutes Urteil. Es kann nicht angehen, daß die MI einfach alles verklagen kann. Sicher, wer Schaden zufügt, sollte dafür belangt werden, aber nicht nach dem Willkürprinzip.
Außerdem denke ich, daß eine geringe kopierte Menge ok ist, schließlich zahlen wir auf einige Geräte bereits Gebühren weil wir damit kopieren könnten. D.h. aber nicht, daß dies im großen Stil Kopien in meinen Augen rechtfertigt.

quakegott schrieb:
und irgenein sänger der sich mal für ne stunde ins studio stell und nen soung einsingt den er nichmal selber geschrieben hat verdient millionen ...

Das zeugt, daß Du keine Ahnung von Musik hast. Selbst wenn das Stück nicht selbst geschrieben wurden, fallen zuerst Proben an in denen das Stück einstudiert wird. Desweiteren ist, wenn man die Proben außen vor läßt, das Einspielen im Studio keine Sache von einer Stunden oder ein paar Stunden. Je nach Qualität kommt man auf ein paar Tage reiner Arbeitszeit. Ich habe selber in einer Band gespielt, wenn auch einer kleinen. Wir waren zwei Tage im Studio. Mehr konnten wir uns nicht leisten, aber es wäre besser gewesen wenn wir mehr Zeit gehabt hätten.

Paokara1988 schrieb:
Wenn ich mir jetzt diese CD in die Tasche stecke und aus dem Laden gehe, ist dies nun Diebstahl??? Laut vieler Downloadnutzer müsste dies kein Diebstahl sein. Weil der Laden ja nach seinen Kunden schauen muss und hat dann einfach Pech gehabt hat.

Die CD wurde gepresst, ausgeliefert usw. Somit wurde in den gestohlenen Gegenstand Geld investiert den exakt nur dieser eine Gegenstand wieder hereinholen konnte. Bei illegalen Downloads geht dem Vertrieb kein Geld verloren.
Und wann ist es illegal? So habe ich z.B. eine Musik-CD bestellt, die rechtzeitig vor einer Reise ankommen sollte. Tat sie aber nicht. Ich wollte gerne die Musik auf der Fahrt hören. Also lud ich mir die MP3s herunter. Aber Während ich auf der Fahrt war, wurde meine CD geliefert. Ist es nun illegal oder legal?
 
Paokara1988 schrieb:
Wenn ich mir jetzt diese CD in die Tasche stecke und aus dem Laden gehe, ist dies nun Diebstahl??? Laut vieler Downloadnutzer müsste dies kein Diebstahl sein.

Dieses Beispiel ist leider so nicht richtig.

Ein nicht kleiner Prozentsatz kauft das Material was sie runterladen auch und der rest hätte sowieso nicht gekauft.

Ich kenne einige die laden jeden mist weil es eben "umsonst" ist. Kaufen würden sie das nie.

Auch eine große gruppe sind Schüler die nur begrenzt kohle haben. Wenn es kein p2p gäbe dann würden sich wieder 15 Leute zusammen tun eine CD kaufen um diese zukopieren so wie wir es damals mit Cassetten und LPs gemacht haben. UND KEINE SAU HAT ES DAMALS INTERESSIERT.
 
Zuletzt bearbeitet:
Paokara1988 schrieb:
Urteil macht in Soweit Sinn, da er nunmal wirklich nichts dafür kann, für was die Nutzer die Tauschbörse verwenden.

Was ich echt hart finde ist die Ignoranz vieler User, die das Downloaden von Urherbergeschützten Dateien als Kavaliersdelikt sehen. Ich meine wenn ich in einen Laden gehe der Musik Cds anbieten. Diese befinden sind in den Hüllen und haben keinen elektronischen Diebstahlschutz.
Wenn ich mir jetzt diese CD in die Tasche stecke und aus dem Laden gehe, ist dies nun Diebstahl??? Laut vieler Downloadnutzer müsste dies kein Diebstahl sein. Weil der Laden ja nach seinen Kunden schauen muss und hat dann einfach Pech gehabt hat.

Der Vergleich hinkt. Denn für die CD im Laden musster der Laden schließlich bereits in Vorleistung gehen, sprich es hat ihn Geld gekostet, dass sie da überhaupt liegt. Schließlich muss so eine CD hergestellt und ausgeliefert werden, das is ja auch alles nich umsonst. Wenn man nun also eine Musik-CD entwende, dann ist das Diebstahl, weil dem Laden unmittelbar ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Wird nun ein Album runtergeladen, welcher finanzieller Schaden entsteht in dem Moment? Sofern derjenige sich das Album sowieso nicht "legal" gekauft hätte bzw. es gewerbsmäßig weiterverbreitet doch praktisch keiner.
 
Ich finde das Google-Argument sehr passend, ich frag mich nur ob das ausschlaggebend war und ob die Geschworenen wussten das Google im Grunde genommen exakt den selben Dienst anbietet, wenn man denn weiss was man im Suchfeld einzugeben hat.
 
Man sollte vielleicht nicht vergessen, dass es sich nicht um einen Open Tracker handelt. Man kam nur per Einladung rein und es wurde wenn man so will nichts "öffentlich" angepriesen.
Das führt auch zu weit aus weniger Werbeeinahmen (falls überhaupt Werbung vorhanden ist). Daher lässt sich das Urteil nicht so leicht auf die Klicki Bunti Open Tracker mit nem "torrent" im Namen übertragen, da dort die meisten nur auf Profit aus sind und zwar ausschließlich auf Profit.
 
trabifant schrieb:
Die Nachfolger von oink waren ja kurz danach aus dem Boden geschossen. Trotzdem ein gutes Urteil. Man mag dazu stehen wie man will, trotzdem konnte man dort sehr gut nachvollziehen, wie viel Menschen trotz P2P Musik gekauft haben.

Genau so sehe ich das auch, die Musikindustrie sollte lieber ihre p2p Verteilungsmechanismen Kundenfreundlicher gestalten. Evtl. komme ich dann auch mal in den Genuss von legal gekaufter Musik ...
 
OK ich verstehe eure Argumentationen und sehe ein, dass mein Beispiel nicht gut ist.

@Xerox18 Es kann sein, dass es dann so wie früher dann wird.

Ich kenne genügend Leute die sich, das Zeug runterladen, die Kohle besitzen aber keine Lust haben es zu kaufen.
Sie hören aber die Musik dann den ganzen Tag. Klar ist das vielleicht nicht die Regel.

Man sollte aber auch ehrlich sein, ich glaube, dass die wenigstens, welche runterladen sich die Lieder wirklich nicht leisten können.
Man denkt einfach: "Ach, schauen wir mal ob des Lied da oder da erhältlich ist."

Und bei deinen 15 hätte es ja eine Person theoretisch gekauft ;) besser als keine von 15^^.

Natürlich ist es schwer zu sagen ob, der Musikindustrie Profit entgeht.
Genauso kenne ich Leute die sich die Lieder runterladen und sich dann sogar das Album dazu kaufen.

Es ist wirklich schwer irgendwo die Grenze zu ziehen. Die Musikindustrie wollte sie wohl viel zu offensiv ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Grobe Schnitzer)
O.K man hätte eventuell die Anklage anders aufbauen müssen,er bietet zwar keine Daten zum
Download bereit,stellt aber die Infrastruktur zur Verfügung die speziell dafür ausgelegt ist
Daten downloaden zu können die dem Urheberrecht zu zuordnen sind.Aber wenn es danach
gehen würde,dürfte es auch keine Usenet oder auch keine One-Click-Hoster mehr geben.


Die Strategie das sie nix anderes machen wie Google, ist natürlich ein cleverer Schachzug.
Sollte dieses Urteil wirklich Schule machen,werden die Rechteinhaber wirklich,mal gezwungen
sein,ihr Vertriebskonzept und Preisstruktur ihrer Software,Musik usw richtig zu überdenken.



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