Gebrauchte GraKa + Rechung bei eBay gekauft, wie sieht das mit Garantie aus?

Drago1303

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@Admins: Ich hab ehrlich keine Ahnung, in welches Unterforum das gehört, also verschiebt das ggf.

So, wie der Titel schon sagt. Ich hab bei eBay eine gebrauchte GraKa von Privat gekauft. Dazu gab es die Originalrechnung (von notebooksbilliger.de). Die Karte wurde vom Vorbesitzer im November 09 glaube ich gekauft (kann gerade nicht nachsehen).

Wie ist das jetzt, eigentlich wenn die GraKa kaputt geht? Momentan läuft sie fehlerfrei.

Wenn ich die selbst gekauft hätte wäre das ja für mich alles kein Problem, aber auf der Rechnung steht ein anderer Name und eine andere Adresse als meine.

Sollte die GraKa in der Garantiezeit kaputt gehen, was muss ich dann machen um Ersatz etc. zu erhalten?

Danke!
 
also wenn die karte kaputt geht haste pech glaub ich ,

weil der kassenzettel ja nicht übertragbar ist soweit ich das weis

wirste schlechte karten haben wenn deine graka kaputt geht
 
Ich hab mal ein defektes Netzteil austauschen können obwohl es gebraucht mit Rechnung gekauft worden war. Hängt vielleicht vom shop selber ab.
 
Erstmal... Garantiezeit im Sinne von 24 Monaten Garantie gibt es nicht. Garantie hast du die ersten 6 Monate (Beweispflicht beim Händler/Hersteller), der Rest ist Gewährleistung (Beweispflicht bei dir, wobei defekte Hardware kulanter Weise fast immer ausgetauscht wird). Man kann sich auch direkt an den Hersteller wenden, wobei die das dann rückabwickeln mit dem Händler, wo die Ware gekauft wurde. Denn der Händler macht auch nichts anderes, als die Ware zum Hersteller zu schicken. Die wenigsten Online-Händler verfügen über ein eigenes Testlabor.

Im Grunde ist es aber so, dass nahezu alle Ansprüche abgetreten werden können; auch Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Ausnahme: Die Abtretung wurde zwischen (Erst-)Käufer und (Erst-)Verkäufer (auch in AGB) ausgeschlossen. Dann ist eine Übertragung nicht möglich.

Aber mir ist nicht bekannt, dass irgend ein Online-Händler für PC-Hardware sowas in den AGBs drin hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst du Garantie oder gesetzliche Gewährleistung?

Gewährleistung geht vom Hersteller aus, in Deutschland normalerweise zwei Jahre ab Kaufdatum. Diese sollte übertragbar sein, sofern es nicht in den AGBs ausgeschlossen wird.

Frag doch einfach mal ganz unverbindlich bei notebooksbilliger an, wie die einen eventuellen Schadensfall regeln würden. Oftmals zeigen sich die Händler kulant, und du hast die Sicherheit was zu tun wäre. Ansonsten wende dich direkt an den Hersteller.


@schnopsnosn: Hab mich vertan, ist geändert. Allerdings kann auch ein Händler eine Garantie gegenüber dem Käufer geben.

Unterschied:
Garantie - sichert dem Käufer eine Ersatzleistung im Schadensfall zu.
Gewährleistung - Verpflichtung zur Nachbesserung, sofern Mängel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@brendan:
Die Garantie hat rein gar nichts mit dem Händler zu tun. Sie besteht rein zwischen Käufer und Hersteller ;)

MfG,
schnopsnosn
 
ok ich weiß das passt nciht ganz dazu und sorry an den TE das ich dein forum benutze aber ich will kein extra thread eröffnen

ich hab mir letztes jahr die nVdiia GeForce9600GT von ASUS beim händler e-tec.at bestellt (anonym)

beim wechsel der cpu,ram und baord ist sie irgendwie hinüber (liefert kein bild mehr)

ich weiß klingt verdammt blöd aber ich hab die rechnung verloren(hab sie in eine lade mit den anderen rechnungen gegeben aber sie ist nciht mehr da.....ka warum)

achja bevor ichs vergesse hbs bar gekauft

jetzt meine frage

speichern die den kauf so das ich garantie verlangen kann?
 
Das wird wohl nur der Shop wissen ob sie das abspeichern!

Aber in der regel hast du jetzt keine Change mehr auf Garantie oder Gewährleistung, da nicht nachvollziehbar ist das die karte wirklich dort gekauft wurde und vor allem wann!
 
Wenn Rechnung und Granatie noch drauf ist, warum nicht mal in einen Laden davon schauen?
Wenn keine da ist + Privatverkauf kannst du leider nichts machen. Außer es repariern zu lassen, falls sie irgendeine Macke hat.
 
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