Vom Rollerkaufvertrag zurück treten

Starspeed

Ensign
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Nov. 2005
Beiträge
185
Hallo

Meine Vater hat sich ein ChinaRoller gekauft bei einem für mich unserieösen Händler für 500€
Ich sagte ihm das er nichts taugt und sich einen bessern kaufen sollte. Sie hatten den kaufvertrag dabei für mich war es leider nicht ersichtlich wegen rücktritts recht u.s.w es wurde aber auch noch nix angezahlt. Können wir jetzt anrufen und ihm sagen das wir vom Vertrag zurücktreten?

Ich kenne mich da leider nciht so aus mit Recht und beim googlen bin ich auch nicht schlau geworden deswegen wende ich mich an euch, hoffe ihr könnt mir helfen!

Gruss Starspeed
 
Was für eine t(r)olle Antwort.

Wenn kein Mangel vorliegt und auch kein Fernabsatzvertrag dann sind Verträge einzuhalten.
 
Wen du solche Probleme hast Verbraucherzentrale .Kostet Pro Beratung 10 Euro.
 
AMD User schrieb:
Wen du solche Probleme hast Verbraucherzentrale .Kostet Pro Beratung 10 Euro.

ich kanns auch erstmal hier versuchen bervor ich geld bezalh oder etwa nicht! Ja mitllerweile hab ich gelsen das sie bindent sind die verträge!
 
Im Kaufvertrag sollte das Rücktrittsrecht normalerweise stehen.
Einfach zum Händler gehen und sagen, daß man vom Kauf zurücktritt.
Der wird dann sicherlich eine Lösungsmöglichkeit vorschlagen.

Da noch weder das Geld, noch der Roller vorhanden sind, ist das sicher kein Problem.

Übrigends ist der Roller sicher nicht so schlecht wie du meinst und besseres nur für sehr viel mehr Geld zu haben.
 
Nur soviel :wir wurden auch von einer Münchner Person tyranisiert obwohl wir nichts gemacht hatten.Rein in die Verbraucherzentrale Musterbrief Aufmunterung und so weiter also das Geld bereue ich nicht.Die kennen Sich aus.Und zu deinem Roller:habe Peugeot Roller v Clic.Nennt sich je nach Markt rex 450 usw.Dacht weil Marke und 4 Takter.Aber mein Erfahrungen würden hier den Rahmen sprengen.
 
Ich weß nicht, wie das bei einem Kaufvertrag mit gebrauchter Wahre ist, aber normalerweise kannst du einen gekauften Artikel bis zu 14 Tage nach dem Kauf ohne Begründung in der Originalverpachung und ohne Mängel zurückgeben. Natürlich nur, wenn dieser Vorgang nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist.
 
Marius schrieb:
Im Kaufvertrag sollte das Rücktrittsrecht normalerweise stehen.
Einfach zum Händler gehen und sagen, daß man vom Kauf zurücktritt.
Der wird dann sicherlich eine Lösungsmöglichkeit vorschlagen.

Da noch weder das Geld, noch der Roller vorhanden sind, ist das sicher kein Problem.

Übrigends ist der Roller sicher nicht so schlecht wie du meinst und besseres nur für sehr viel mehr Geld zu haben.

danke für deine antwort, hab mit meiner mum noch mal gesprochen die macht sich natürlich jetzt sorgen aber sie meinte er müsse eh erstnoch teile bestellen für den roller!

Und zum rollen hatte gegooglt und nix gutes drübergelessen.
 
Kenne einen der China Quad hatte.Kam nicht mal vom Anmelden heim.Vielleicht Einzelfall.
 
Jap, wie gesagt, einfach zum Händler gehen und sagen, daß man das Ding nicht will.
Kann sein, daß er dann eine Aufwandsentschädigung oder Stornogebühr verlangt.

Das mit den 2 Wochen gilt nur im Versandgeschäft oder bei Haustürgeschäften(Vertrete usw."wolle kaufe super billich Teppich?")

Zu Thema Roller:
Vergiss den franzosen Dreck, die Vespas kannst auch in die Tonne klopfen, nur wo made in Japan draufsteht kannst bedenkenlos zugreifen.

Aber unter 1500 Euro wirds da eher nix spielen.
Und die 2 Jahre bis zum Auto überlebt auch der China Roller.
 
Computer-baser schrieb:
Ich weß nicht, wie das bei einem Kaufvertrag mit gebrauchter Wahre ist, aber normalerweise kannst du einen gekauften Artikel bis zu 14 Tage nach dem Kauf ohne Begründung in der Originalverpachung und ohne Mängel zurückgeben. Natürlich nur, wenn dieser Vorgang nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist.

Soviel zum Thema "gefährliches Halbwissen"...

Das gilt bei Online Käufen (Fernabsatzgesetz), nicht aber bei Käufen im Laden!




cya
cr@zy
 
Also beim Kauf im Laden hast du normalerweise gar kein Rücktrittsrecht, außer der Roller hat einen Mangel (den der Händler aber vor dem Rücktritt beheben darf §437 BGB 1).

Du kannst jetzt auf Kulanz des Händlers hoffen, sprich er entlässt euch aus dem Vertrag, vielleicht gegen eine Bearbeitungsgebühr oder sonstwas. Das liegt aber beim Händler selbst.
 
@crazy: Danke! Mich machts mitlerweile wahnsinnig, dass sich dieses Gerücht noch immer hält...
 
Leute... bevor ihr hier einen auf "Hobbyanwalt" macht...

Vorsichtig bei Rechtsauskünften... ihr könnt im Streitfall dafür belangt werden...

Hinweise jedoch sind i.d.R. i.O. .... also Verbraucherzentrale anquatschen...

oder einfach den Kauf hinnehmen und etwas draus lernen!
 
das steht im web

Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum der Motoarena. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, jeden Standortwechsel der Ware sowie Eingriffe Dritter (z.B. Pfändungen) uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die aus einem etwaigen Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen werden in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge sicherheitshalber an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Jede Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Waren werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis der gelieferten Produkte zu den mitverwendeten fremden Waren. Werden Waren zur Reparatur, Inspektion, etc. bei Motoarena in Auftrag gegeben und nach Fertigstellung nicht oder verspätet abgeholt, ist die Motoarena berechtigt pro Kalendertag ab Fertigstellung EUR 3,- als Standgebühr zu berechnen

Widerrufsrecht: Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Käufer der bei Motoarena empfangenen Leistung/en ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Käufer der Motoarena insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt). Bei Neufahrzeugen – bei Versand - gestattet der Verkäufer zu Testzwecken eine Probefahrt über fünf km (nur bei trockener Witterung). Für jeden weiteren gefahrenen km berechnet die Motoarena 5.-EURO Wertersatz. Für die Reinigung von verschmutzten Fahrzeugen berechnet die Motoarena 50.-EURO. Die entstanden Kosten der Hinsendung werden von der Motoarena nicht erstattet, da diese Kosten als verbraucht gelten. Bei Fahrzeugwandlungen, Rückgaben, Rückabwicklungen des Kaufvertrages etc. ist die Firma berechtigt je gefahrenen Kilometer 0,28ct in Abzug zu bringen. Es steht der Firma zu, vorher den Grund der Rückabwicklung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfe
 
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Starspeed schrieb:
Widerrufsrecht: Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache).

Starspeed schrieb:
für mich war es leider nicht ersichtlich wegen rücktritts recht

Ist jetzt nicht dein Ernst oder??? :freak:




cya
cr@zy
 
OMFG... Sry aber LESEN sollte man den Vertrag schon.... O.o
 
cr@zy schrieb:
Ist jetzt nicht dein Ernst oder??? :freak:




cya
cr@zy

beim kaufvertag steht nix dabei und das hatte ich eben im web gefunden unter ganz oben steht Online kauf deswegen, wusste ich nicht ob das auch fürs normale geschäft gilt!
 
Wie denn im Web? Da stand doch vorher das das so im Vertrag steht?! Was hast du denn bitte editiert?




cya
cr@zy
 
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