Umtausch-Frage Hardwareversand.de

Masterchief79

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Hallo Leute,

bin grade echt übelst ange***** von Hardwareversand. Habe meine defekte 4870x2 eingeschickt und auf dem Retourenschein "Geld zurück" angekreuzt. Karte hat in etwa 400EUR gekostet vor eineinhalb Jahren.

Habe dann nochmal mit denen telefoniert und es hieß "ja also Geld zurück geht nicht so einfach, der Kauf ist schon so lange her"...
Und heute, was krieg ich? "Gleichwertigen Ersatz" in Form einer GTX285 2GB von Palit.
Super, nur 40% weniger Leistung und erst 2 Jahre alt!

Ich meine gut, ich versteh, dass die ihr Lager leerkriegen wollen mit solchen Aktionen, aber rechtfertigt nicht so ne Karte.

Gibts noch Chancen darauf, dass ich mein Geld zurückbekomme, wenn ich die GTX285 erneut einschicke (von wegen 2 Wochen Rückgaberecht)?
Wollte mir nämlich eigentlich ne 5850 holen, von wegen DX11, Übertaktbarkeit, Laustärke, Stromverbrauch, Preis und Temperaturen... Allers Punkte, in denen die GTX285 abgezogen wird.

Sagt einfach mal was dazu ;)

PS: Wenn einer von euch die haben will für SLI oder so, mach ich auch gern Fotos ^^
 
Super, nur 40% weniger Leistung und erst 2 Jahre alt!

Die 285GTX 2GB ist keinesfalls 40% leistungsschwächer, eher fast gleich auf, wegen den Mikroruckerln, verbrauch, etc.

Die GTX kannst du ja verkaufen, obwohl das ne super Karte ist.
Du kannst ja HWV fragen ob sie dir anstatt der 285GTX ne HD 5850 schicken, obwohl die ja nur den Restposten loswerden wollen und die nicht verfügbaren Karten verkaufen wollen.
 
Der Tausch ist auf keinen Fall OK - schick denen ein paar Reviews die den Performance-Rückstand belegen und verlange einen gleichwertigen Ersatz. Das wäre Minimum eine HD5850, eher eine HD5870 oder GTX470.
 
Auf keinen fall,die 5870 ist um welten besser.Die 4870x2 ist ein Microruckler monster.

Die GTX285/2GB finde ich okay als umtausch,und die ist erst 1.5jahre auf dem markt.
 
Klar dir geben dir auch eine Gtx 480 sogar im SLI nur das du bei denen nochmal bestellst.
Es gibt da etwas schönes das heißt Zeitwert.(mein ich) Du hattest 1 1/2 Jahre spaß an deiner Karte und du bekommst NIE IM LEBEN 400 € wieder. Hatte das gleiche bei Media Markt. Alte Maus hingebracht, da sagte mir der Verkäufer nett " Den vollen Kaufpreis kriegen Sie nicht zurück, Sie kriegen den Restbetrag vom Zeitwert" Naja anstatt 60 € nur 40 wiederbekommen weil ich sie ja logischerweise benutzt habe.
Könnte sonst jeder machen Ati 5970 holen nach 2 Jahren tut mir leid die Karte ist irgendwie defekt.
Wenn du noch eine Gtx285 2GB bekommst haste sogar noch Glück gehabt wie ich finde. Frag doch mal nach ob du nicht bei Neukauf einer 5850 Rabatt kriegst oder wie gesagt das Geld das du evtl wiederbekommst damit verrechnen kann.


Kann mich auch irren das, dass bei den Onlineshops anders ist AGB lesen evtl.

lg B&W
 
Adam Gontier schrieb:
Die 285GTX 2GB ist keinesfalls 40% leistungsschwächer, eher fast gleich auf, wegen den Mikroruckerln, verbrauch, etc.

Also das hier:
https://www.computerbase.de/2009-09/test-asus-geforce-gtx-285-matrix/3/#abschnitt_benchmarks

spricht eindeutig dafür, das die GTX 285, der 4870 X2 teils bis zu 45% unterliegt.

Masterchief79 schrieb:
Karte hat in etwa 400EUR gekostet vor eineinhalb Jahren.

Fairer weise muß man sagen, das es uninteressant ist, was die Karte mal vor 1 1/2 Jahren gekostet hat, sondern was ihr aktueller Zeitwert ist und der liegt fast Niveau gleich mit dem der GTX 285.

Wo damals meine 6800GT Defekt war, hatte ich als Ersatz eine Gainward 7600GT bekommen, weil das der aktuelle Zeitwert der 6800GT war vor ~4 Jahren.
 
Black&White schrieb:
Klar dir geben dir auch eine Gtx 480 sogar im SLI nur das du bei denen nochmal bestellst.
Es gibt da etwas schönes das heißt Zeitwert.(mein ich) Du hattest 1 1/2 Jahre spaß an deiner Karte und du bekommst NIE IM LEBEN 400 € wieder. Hatte das gleiche bei Media Markt. Alte Maus hingebracht, da sagte mir der Verkäufer nett " Den vollen Kaufpreis kriegen Sie nicht zurück, Sie kriegen den Restbetrag vom Zeitwert" Naja anstatt 60 € nur 40 wiederbekommen weil ich sie ja logischerweise benutzt habe.
Könnte sonst jeder machen Ati 5970 holen nach 2 Jahren tut mir leid die Karte ist irgendwie defekt.
Wenn du noch eine Gtx285 2GB bekommst haste sogar noch Glück gehabt wie ich finde. Frag doch mal nach ob du nicht bei Neukauf einer 5850 Rabatt kriegst oder wie gesagt das Geld das du evtl wiederbekommst damit verrechnen kann.


Kann mich auch irren das, dass bei den Onlineshops anders ist AGB lesen evtl.

lg B&W

Zeitwert spielt ihr mal keine rolle,es ist ein Garatie fall.Das heißt er muß ersatz bekommen im wert des neukaufes,oder erstaz,wie die GTX285/2GB.Finde ich echt fair.
Ergänzung ()

Lost_Byte schrieb:
handelt es sich um einen Garantie oder Gewährleistungsfall?

Nach 1.5jahren ist es woll ein Gewährleistungsfall?Und da kann er echt froh sein eine GTX285/2GB bekommen zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
sei doch zufrieden, das sie dir überhaubt ersatz gegeben haben. wie ich deinen sysprofil entnommen habe, war die karte mit einem wasserkühler versehen, somit eigentlich die garantie hinfällig. verkaufe doch die karte bei ebay. da bekommst du locker noch 250,- dafür. ist ja ne 2gb karte, und zur zeit nicht lieferbar.
oder werde mit ihr glücklich.
 
Garantie existiert juristisch nicht. Es ist eine Gewährleistungfrage.

Lustig finde ich, dass der Threadersteller tatsächlich glauben will, eine Karte nach 1 1/2 Jahren Nutzung, gegen den Kaufpreis umtauschen zu können. Da sollte eigentlich schon die Logik dieser Überlegung - ohne jegliche juristischen Kenntnisse - zu dem Schluss kommen, dass das absolut unrealistisch ist.

Mal ganz abgesehen davon, dass das Rechtens ist was HWV.de macht, hätte es dich weitaus schlimmer treffen können. Denn sie hätten auch deine Karte an den jeweiligen Hersteller schicken können, zur Reparatur. Dann hättest du erstmal 4 Wochen nichts mehr gehört, und dann nach dem Einbauen festgestellt, dass sie immernoch nicht geht.

Dann hätte HWV.de die Karte nochmals zum Hersteller geschickt (alles Rechtens) um eine weitere Reparatur durchzuführen. So ziehen wieder 5-6 Wochen ins Land. Am Ende klappt es leider doch nicht und dann bietet dir HWV.de (AUS KULANZ*) eine Alternative minimal des Zeitwerts entsprechend.

Das du dich so über eine 285 aufregst ist mir schleierhaft. Aber du solltest der Realität ,al eine Chance geben.

Aber naja, wenn man sonst nichts hat..

'ses

*Der Online-Shop hat mit der GEWÄHRLEISTUNG in dem Sinne überhaupt nichts zu tun. Dafür ist rein der Hersteller der Karte zuständig. In diesem Fall würde HWV.de FÜR DICH die Abwicklung, die in den wenigsten Fällen stressfrei verläuft übernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ganz abgesehen davon, dass das Rechtens ist was HWV.de macht, hätte es dich weitaus schlimmer treffen können. Denn sie hätten auch deine Karte an den jeweiligen Hersteller schicken können, zur Reperatur. Dann hättest du erstmal 4 Wochen nichts mehr gehört, und dann nach dem einbauen festgestellt, dass sie immernoch nicht geht.
Haben sie ja auch. Karte ging zum Hersteller zurück, das habe ich eindeutig in Erfahrung gebracht. Habe jetzt ja auch über nen Monat hier ohne ne Email gesessen.

Gut, danke für die Antworten bis hier hin, dann werde ich denk ich die 285er und den Wasserkühler meiner x2 verkaufen und mir davon ne 5850 zulegen und die ordentlich OCen.
 
Es ist unbedingt wichtig zu wissen, ob auf der Karte noch Garantie ist; meines Wissens dürfte da eine Garantiezeit von zwei Jahren bestehen, also einfach mal in die Kaufunterlagen schauen !

Wenn noch Garantie besteht, dann ist der Hersteller (nicht der Händler, der wickelt das nur freiwillig ab, wenn er nett ist !) verpflichtet im Rahmen der abgegeben Garantie die Karte entweder zu reparieren oder in eine neue umzutauschen !


Besteht keine Garantie mehr, dann ist es ein Gewährtleistungsfall; bei der Gewährleistung wäre der Händler auch verpflichtet, die Karte zu reparieren und volle Funktionsfähigkeit wiederherszustellen, wenn er das nicht kann, dann hätte der Kunde die Wahl, den vollen (!!) Kaufpreis zurückverlangen oder gegen eine neuwertige Karte einzutauschen ! Außerdem stünde Schadenersatzanspruch für entstandenen Aufwand oder Nutzenausfall zu !

Leider funktioniert das mit der Gewährleistung nur in den ersten sechs Monaten einfach; nach 1,5 Jahren müsste der Kunde beweisen, dass der Fehler an der Karte schon beim Kaufabschluss vorlag ! Da dieser Nachweis in aller Regel bei einem Produkt wie vorliegend ziemlich unmöglich sein dürfte, werden Gewährleistungsansprüche wahrscheinlich auszuschliessen sein !

Also: genau nachschauen, was in den Garantiebedingungen steht, wie gesagt, für die ist nicht der Händler, sondern der Hersteller zuständig !






oSes schrieb:
Garantie existiert juristisch nicht. Es ist eine Gewährleistungfrage.

Lustig finde ich, dass der Threadersteller tatsächlich glauben will, eine Karte nach 1 1/2 Jahren Nutzung, gegen den Kaufpreis umtauschen zu können. Da sollte eigentlich schon die Logik dieser Überlegung - ohne jegliche juristischen Kenntnisse - zu dem Schluss kommen, dass das absolut unrealistisch ist.


Du verbreitest hier Unsinn im Quadrat !

Zur Garantie, siehe meine vorangegangenen Ausführungen !

Zur Gewährleistung: Natürlich hat man bei der Sachmängelgewährleistung auch noch nach 1,5 Jahren den Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises + Ersatz des entstanden Schadens; wie gesagt, im vorliegenden Fall aber wohl nicht durchsetzbar weil der Beweis nicht zu führen ist !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

also das alles korrekt, wie die handeln. Und wenn man die Zeit betrachtet, die die Karte bei Dir im Einsatz war, kannst Du echt froh sein, das Sie Dir mit einem Austausch entgegengekommen sind und nicht den Herstellergewährleistungsweg genommen haben.

Zu den angeblich 40% weniger...... Man bedenke , mit welchen Treiberversionen das gestetet wurde.

Gruss
 
Jâckel schrieb:
Hi,
........ und nicht den Herstellergewährleistungsweg genommen haben.

Gruss


Warum schreiben hier eigentlich immer so viele Leute mit so großer Gewissheit über Dinge, von denen sie nicht die Bohne Ahnung haben !

Wie oben gesagt: Gewährleistung immer Anspruch gegen den Händler - Garantie in der Regel Anspruch gegen den Hersteller, falls der eine Garantie (freiwillig) eingeräumt hat !
 
Okay, Garantie hätte ich einerseits noch gehabt, dass die 2 Jahre noch nicht um waren, allerdings hab ich ja andererseits an der Karte rumgebaut.
Bin schon ganz froh, überhaupt noch ne Erstattung bekommen zu haben, aber ich frage mich halt, ob der Austausch durch eine GTX285 gerechtfertigt ist.
 
Wenn Du an der Karte herumgebaut hattest, dann ist die Garantie erloschen und Du hast keine Garantieansprüche mehr !

Gewährleistungsansprüche könntest Du demgemäss auch keine mehr durchsetzen, selbst wenn sie bestanden haben sollten und beweisbar gewesen wären !

Du hattest also gar nix mehr in der Hand und der Händler hat Dir in ganz großzüger Weise aus Kulanz ein Geschenk gemacht (selbst wenns nur ein Ladenhüter war), weil er hofft, dass Du dann das nächste Mal wieder bei im einkaufen wirst !
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist alles gerechtfertigt. Es wäre auch gerechtfertigt wenn der Händler dir deine Karte defekt zurückschicken würde und von dir die Kosten für das Porto haben wollen würde.

Eigentlich ist es schon verdammt dreist eine selbst auf Wasserkühlung umgebaute Grafikkarte auf "Garantie" einzuschicken.
 
Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Wichtig hierbei ist, dass Garantie auch "DickerSicherungsVertrag3000" stehen kann, da dies ein EXKL. Vertrag ist der Einzelfallsabhänig abgeschlossen wird. Du wirst in keinem Shop etwas über einen Abschluss einer Garantie finden.

Leider setzt sich die Garantie Umgeangsprachlcih einfach mehr durch als die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Gefährliches Halbwissen!

'ses
 
oSes schrieb:
Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.


Auch das ist Unsinn; Garantie wird nicht zwischen Käufer und Verkäufer einzelvertraglich abgeschlossen, sondern Garantie ist normalerweise ein allgemeines Haftungsversprechen des Herstellers für die Funktionsfähigkeit seines Produktes, deren Umfang der Hersteller frei bestimmen kann ! Die Garantie ist auch nicht an den Käufer der Ware gebunden, sondern an die Ware selbst, und jeder, der die Ware besitzt, kann sie geltend machen, also nicht exklusiv und einzelvertraglich der Käufer !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, entweder du wohnst in Österreich oder steckst im Schlamm, in beiden Fällen wünsche ich dir viel Glück. Diskutieren bringt ja sowieso nichts, am wenigsten dem Threadersteller, der mit weniger als einem blauen Auge davon gekommen ist. Aber wenn es einen fairen Onlineshop gibt, dann Hardwareversand. Habe mittlerweile einen Gesamteinkaufswert im fünfstelligen Eurobereich, da ich Privatkunden mit Hardware versorge. Und es gab noch nie ein Problem, im dem HWV.de nicht eine Lösung gefunden hat, selbst wenn das Umsatzeinbuße bedeutete.

Also einmal mehr ein Grund bei HWV.de zu kaufen, ohne jetzt übermäßig Werbung machen zu wollen. Bis dann und ein schönes Wochenende.

'ses

PS: Danke fürs nicht flamen. Hat man selten.
 
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