Welche XP Version mit dieser Serial installierbar?

furryhamster

Lt. Commander
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Okt. 2008
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1.098
Hi,

habe meine Notebook verkauft. Darunter befand sich eine windows xp home lizenz. allerdings habe ich vergessen dem angebot beizuschreiben, dass sich die cd nicht im umfang befindet, da ich diese verloren habe.

1. welche möglichkeiten habe ich jetzt? fujitsu siemens verschickt keine xp cds mehr
2. Kumpel von mir hat eine XP Home cd mit integrierte m SP2 oder SP3. könnte ich eine Kopie machen und diese dem Käufer zuschicken? Würde die Installation überhaupt funktionieren, da dem pc eine XP version ohne SP beigefügt war.
 
Sofern der Herr Kollege nicht die RTM Version von Home hat (wovon ich auch ausgehe), wird es funktionieren. Welches Service-Pack enthalten oder auch nicht enthalten ist, spielt da keine Rolle.

Ich bin nur nicht sicher, ob es nicht gegen die Lizenzbedingungen verstösst, wenn DU die CD kopierst.
 
cd plus lizenz =legales windows.fehlt eines illegal.kopien sind auch nichrt legal.
 
Du kannst versuchen an eine Fujitsu-Siemens OEM CD zu kommen, in der Bucht oder sonst wo...
Ansonsten sollte es denke ich aber auch kein Problem sein eine normale Version mit dem OEM-Key zu aktivieren, vielleicht meldet sich ja noch jemand der damit mehr Erfahrung hat.

MfG
Ergänzung ()

AMD User schrieb:
cd plus lizenz =legales windows.fehlt eines illegal.kopien sind auch nichrt legal.

Man bekommt doch aber auch über Microsoft Windows-Lizenzen OHNE CD/DVD... Das kann ich so nich ganz glauben.
 
bei meinem hp notebook kann ich jede vista cd nehmen und und einfach den key benutzen der aufm notebook steht
 
Ich habe mal ein Laptop auch nur mit dem Aufkleber ohne CD gekauft.
Habe mir dann eine OEM Version CD mit aktuellen SP kopiert und konnte diese dann mit dem Key installieren und aktivieren.
 
kleine korrektur: cd + key = lizenz

Quatsch Wenn du in besitz des Keys (Aufkleber) bist bist du im Besitz der Licens und kannst mit dem Medium deiner wahl dein Xp Installieren. AUch mit einer geborgten CD den das Kopieren der Windows X Datenträger ist verboten.
Microsoft verschickt ja auch z.b. nur reine MSOffice Keys um das Install Medium muss mann sich dann selbst kümmern.
 
Die Lizenz ist das Wesentliche. Wenn man diese besitzt, kann man von jedem beliebigen (nicht gecrackten) Medium legal installieren. Es ist nur wichtig, dass die Lizenz im Rahmen ihrer Bedingungen verwendet wird... eine Einzelplatz-Lizenz ist beispielsweise anders zu handhaben als eine Einzeluser-Lizenz oder eine Volumenlizenz... die Medien von denen installiert werden sind dabei völlig egal.
 
Eine interessante Runde :)

Wie Lizenz in Bezug auf Windows / Microsoft nun definiert ist, scheint ja eine echte Grauzone zu sein.

Allein in diesem Beitrag findet man unterschiedliche Meinungen dazu. Aus eigener Erfahrung muss ich sagen:

Die Lizenz ist ein Abkommen - eine Nutzungsregelung. Sie erlaubt dem Käufer / Besitzer, welche Rechte und Pflichten er in Verbindung mit dem Produkt (hier: Windows) hat. Und nur diese muss ein Original sein. Die Lizenz macht auch 95% des Kaufpreises (in Verbindung mit einer CD/DVD) aus. So hat es mir ein Mitarbeiter von offizieller Microsoft Seite vor einiger Zeit am Telefon erläutert.

Ich stand damals vor dem gleichen Problem - Ich habe eine Lizenz, aber kein Installationsmedium mehr. Was nun?

Unterstützen kann ich meine Meinung mit dem Argument, dass
- viele Onlineshops Lizenzen völlig einzeln, also ohne CD/DVD anbieten
- Microsoft selbst die Installationsmedien z.B. per Technet oder MSDN als ISOs in allen gängigen Sprachen anbietet
- Microsoft die CD/DVDs gegen eine kleine Gebühr (5 Euro müssten das gewesen sein) per Post nach Hause schickt - ohne Lizenz natürlich

Schenke ich nun den Worten des Mitarbeiters glauben, so darf ich jede konforme Kopie des Installationsmediums benutzen, solange ich eine gültige Lizenz besitze.

Und lassen wir jetzt mal die Form der Lizenz aussen vor - sei es ein Key / Sticker und dergleichen. Wir wissen ja alle, was wir mit "Lizenz" meinen ;)

Das ist bisher mein Wissensstand - was ist denn nun richtig - Und warum? ;)

Edit: Da war ich zu langsam. Schließe mich Theaui und Rome an.
 
Ist das wirklich so? Eine "Downgrade" Installation habe ich selbst noch nie ausprobiert. In die andere Richtung funktioniert es ja. Sonst könnte wir alle niemals "updaten" ;)

So habe ich z.b. Vista als OEM Version erworben (damals noch RTM, ohne Service Pack) - mit eben diesem Key habe ich später immer die jeweils aktuellste Version mit integriertem SP1 / SP2 (ISO aus MSDN) installiert und aktiviert.
 
Zuletzt bearbeitet:
cyberpirate schrieb:
Hallo,

so weit alles richtig, nur solltest Du daran denken,
das eine Seriennummer von XP mit SP3 nicht mit
einer XP CD mit SP 2 oder 1 installieren kannst.

MfG :)
Das ist Quatsch! Du brauchst nur ein Installationsmedium, das zum OEM Key passt. Ob das
Installationsmedium ein SP2, oder SP3 integriert hat, spielt keine Rolle.
unten bei Channel ID: Die zweite 3-Zahlen-Kolonne bedeutet die Lizenzart:
http://www.wintotal.de/artikel/artikel-2007/90-erklaerungen-der-abkuerzungen-und-der-begriffe-von-windows.html
z.B.: German Windows XP Home (SP2) OEM VRMHOEM_DE
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Boogeyman schreibt ist korrekt... vor Windows Vista musste man penibel auf den richtigen Installationsdatenträger achten was die Lizenz angeht - nicht den Updatestand.

Was cyberpirate schreibt impliziert bei mir nur, dass er seinem Namen alle Ehre gemacht hat...
 
Danke für die Aufklärung :)

Dieses Thema verschlingt nun schon einige Stunden Interesse meinerseits ^^.

Es bestätigen sich die Thesen, dass das Installationsmedium lediglich zur Lizenzart (also OEM, Retail usw.) passen muss.

Dabei ist die Lizenz sowohl für die 32Bit, als auch 64Bit Variante gültig. Allerdings wußte ich das schon durch einen Selbsttest mit Windows Vista. Beide Varianten, in meinem Fall damals Home Premium 32 / 64 Bit, mit selben Key installiert und aktiviert.
 
Also ich würde ja mal sagen, dass man dem Käufer des Notebook schon eine gebrannte CD schicken kann mit dem Hinweis, dass das Original verloren gegangen ist. Denn Sicherungskopien darf man sich ja immernoch / wieder machen nach aktueller Rechtslage. Habe dazu mal etwas auf der Seite von C'T gelesen, die ja nicht wirklich als unseriös gelten.

Außerdem ist der Key ja wichtig und da es sich um eine OEM-Version handelt, ist das Windows legal in Kombination mit dem Notebook und nicht Key+CD=legale Anwendung - jedenfalls soweit ich das weiß.
Lasse mich aber gerne aufklären, wenn ich falsch liege.
lg
 
An sich gehört auch der Datenträger zur Lizenz, der Punkt ist nur, dass hier wie so oft auch gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wie gesagt: der Product-Key ist das entscheidende.
 
danke für die Antworten, ich fass mal zusammen:
Dass ich ihm ggf. eine gebrannte Version ist soweit in Ordnung, da höchstwahrscheinlich der Lizenzkey ausschlaggebend ist.
Zudem kann man mit dem Key auch mit anderen CDs installieren.

jetzt noch eine Frage: Welche Version wird denn jetzt 100 pro mit dem Key laufen? XP Home mit oder ohne Service Pack oder Beide oder irgendeine Spezielle OEM Version?
 
Wenn hier geschrieben wird, dass der Datenträger zur Lizenz gehört, dann ist das nicht richtig. Oft werden in dem Zusammenhang die Microsoft'schen Lizenzbedingungen zitiert, in denen sowas und allerlei mehr drinsteht. Diese Lizenzbedingungen werden aber in 99% der Fälle überhaupt nicht Bestandteil des Kaufvertrages.

Eine Lizenz ist ein direkter, d.h. personalisierter Nutzungsvertrag zwischen Hersteller und Anwender; ein solcher kommt beim normalen Kauf im Laden oder auch online im Versandhandel aber gar nicht zustande. Das allein schon deshalb nicht, weil die Lizenzbedingungen für den Käufer im Rahmen des Kaufs gar nicht einsehbar sind und auch keine Einwilligung in sie eingeholt wird. Zudem findet bei Lizenzen i.d.R. keine Eigentumsübertragung statt, beim Kauf einer physischen Box oder eines Datenträgers aber sehr wohl.

Wer also eine Box oder eine SB-Version im Laden kauft, oder online beim Versender, oder von privat bei eBay, braucht sich um diese Lizenzbedingungen überhaupt nicht zu kümmern. Sie sind rechtlich unwirksam und für den Käufer irrelevant. Das ist leider eine Tatsache, die viele nicht einsehen und Microsoft Rechte zusprechen, die objektiv nicht gegeben sind.

Alles was zum Nachweis der Legalität einer Softwareinstallation nötig ist, ist eine Glaubhaftmachung des Kaufs. Das kann der Produktschlüssel sein, oder wenn es einen solchen gar nicht gibt, eine Rechnung oder ein sonstiger Kaufbeleg, z.B. auch ein Datenträger. Worauf es ankommt ist, dass der Kauf glaubhaft belegt werden kann - wodurch auch immer. Mehr ist nicht nötig.
 
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