Verpackung behalten, zwecks Garantie?

nVidiaFanBoi

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Hi,

wie der Titel schon sagt, brauch ich die Verpackung für Garantie zum zurückschicken oder kann ich die auch weghauen?
Bei Hardwareversand hab ich die 480 geholt. :freaky:
 
Den Karton würde ich nur wegen dem 14-tägigen Rückgaberecht behalten, denn da bekommst du saftige Abzüge. Danach ist es egal, mit der Garantie hat es nichts zu tun, die bekommst du auch ohne Karton.
 
mit verpackung schauts besser aus.
ich heb die verpackungen meistens auf... wirkt irgendwie auf den verkäufer natürlich besser, bzw kann man ihn glaubend machen das man sorgfältig mit dem teil umgegangen ist.
 
es ist immer gut die ware in der original verpackung zurückzuschicken, da dann etwaige lieferschäden ausgeschlossen werden können, aber du wirst auch ohne verpackung deinen garantieanspruch einlösen können
 
Ich behalte die Dinger immer, OVP kann man später bei eBay etc. besser verkaufen. Zudem eine ideale Transportverpackung.
 
Also ich kann aus Erfahrung mit einem Headset sagen das des eigentlich egal sein sollte. Hatte mir ein Headset von Speedlink mit USB Anschluss gekauft. Das dann nach 3 Wochen Hops gegangen und ich habs aus versehen nur in dem braunen Karton wieder zurückgeschickt ohne alles drum herum. :D

Aber mit OVP is natürlich immer besser.
 
Also laut meinem Kenntnissstand braucht man die Orignalverpackung nicht aufheben. Höchstens für den Weiterverkauf könnte diese von Bedeutung sein.
Entscheidend für den Umtausch oder Reklamation ist der Kassenbeleg.
 
Für die Händlergewehrleistung braucht man die OVP nicht, für die Garantie kann das anders aussehen, weil Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, die er beliebig an Bedingungen knüpfen kann.
 
@Pana: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben. Manche Hersteller oder Händler geben halt freiwillig mehr.
 
Vom Monitor würde ich die Verpackung immer behalten, bei einem Transport oder Verkauf hat man da immer eine sichere Verpackung, beim Drucker noch wegen der Form des Gerätes.
Die übrigen Teile kann man in der Regel gut anders Verpacken, da ist da Aufbewahren der Verpackung nur Platzverschwendung im der Abstellkammer.

Bleibt natürlich nur die Frage wer für Transportschäden aufkommt, wenn Du Gewährleistung in Anspruch nimmst, dein Gerät aber nicht Ordnungsgemäß verpackt zurüchschickst.
 
MSchelle schrieb:
Also laut meinem Kenntnissstand braucht man die Orignalverpackung nicht aufheben. Höchstens für den Weiterverkauf könnte diese von Bedeutung sein.
Entscheidend für den Umtausch oder Reklamation ist der Kassenbeleg.

Streng genommen ist auch das falsch. :)

14 tägiges Widerrufsrecht: Im eignen Interesse sollte man den Karton behalten, da man sonst regelmäßig dafür Wertersatz leisten muss. Kassenbon (beim Versand wird es wohl auch eher eine Rechnung sein) braucht man streng genommen nicht.

Gewährleistung: Auch hier braucht man strenggenommen keinen Kassenbon/ keine Rechnung. Man braucht auch keine OVP.

Garantie: Hier muss man sich den Regeln des Händlers oder des Herstellers weitestgehend unterwerfen. Wenn der eine Rechnung und/ oder die OVP haben möchte braucht man sie.
 
Meine Erfahrung zum Beispiel mit Samung war: Ist egal, wir schicken eine Verpackung!.

Das wurde per UPS abgeholt und die hatten eine Verpackung dabei.

Meinen Scanner mit verdreckter Glasscheibe (von innen) habe ich beim Händler unverpackt auf den Tresen gelegt und nach einer Woche hatte ich einen neuen.

Ich behaupte mal für die ersten 14 Tage falls man das Teil zurückschicken möchte kann man die Verpackung aufheben aber sonst, ab in den MÜll damit.

Gruß *michi*
 
Also ich hebe mir die Verpackungen, besonders von teuren Artikeln immer auf !
Erstens wegen Garantie, zweitens macht es sich beim späteren Weiterverkauf immer besser wenn man alles OVP verkaufen kann. :)

@Septem

Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, nur die 2 Jahre Gewährleistung.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers !
 
@Pana: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben. Manche Hersteller oder Händler geben halt freiwillig mehr.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, daher können dort die Bedingungen sein wie es der Hersteller möchte.

Generell kannst du die OVP aber wegschmeißen, die interessiert bei Gewährleistung keinen, bei Garantie zumeist auch nicht. Möchtest du die Grafikkarte aber mit dem FAG zurückschicken oder später verkaufen, bekommst du mehr Geld wenn du die OVP und Zubehör noch hast.
 
Im Wiederverkauf bringt eine OVP genau gar nichts - auch wenn das anscheined viele glauben.
Kein Mensch zahlt für eine gebrauchte Graka 75€ statt 70€ nur weil die Verpackung dabei ist. Dafür ist der Internetmarkt viel zu dynamisch... (geiz ist geil)³

Ich werfe die Verpackung immer gleich weg.

@Pana: Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben. Manche Hersteller oder Händler geben halt freiwillig mehr.
Dass man immernoch so einen Blödsinn lesen muss.:rolleyes:
 
Verpackung würde ICH immer aufheben, für den Fall eines Verkaufs sieht das immer besser aus. Für die Garantie ist sie aber wie bereits gesagt nicht notwendig.

Da sie jetzt auch nicht soooo viel Platz wegnimmt geh ich mal davon aus das du die bei eBay verkaufen willst? Dann schreib aber ausdrücklich hin das es nur die Verpackung ist... ;)




cya
cr@zy
 
Wieso willst du die Verpackung überhaupt wegschmeißen? Sowas macht doch ordentlich was her?! :)
 
Um platz zu schaffen ;)
 
Hast du keinen Keller? Wie gesagt, behalten würd ich den Karton auf jeden Fall!
 
Alles behalten, denn in gerade diesen Dingen werden die Händler/Hersteller kulanter, wenn es um (Hersteller-)Garantieabwicklungen geht.

Ich hatte einst mein Mobo zurückschicken müssen, nur mit ovp ohne Zuberhör. Musste ne Ewigkeit warten und hab dann das gleiche Mobo wieder bekommen, obwohl es schon lange EOL gewesen war. Hätt ich Zuberhör auch noch reingepackt, hätt ich in kurzer Zeit einfach ne schöne Gutschrift bekommen.
Die achten relativ genau drauf.
 
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