MSI RMA und die Gewährleistung

Quackmoor

Commander
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Hallo liebe CB'ler,
ich habe ein Problem mit MSI und dem Notebook RMA Service bzw. Gewährleistung.
Das Notebook: MSI GX620-8443VHP
Chronologisch:
-Notebook gekauft: Februar 2009
-erstes mal in Reparatur wegen weißem Bildschirm mit bunden Streifen beim Start und Fiepen im Juni 2009, es schien repariert zu sein(Grafikkarte wurde ausgetauscht)
-zweites Mal in Reparatur wegen desselben Problems im März 2010; Außerdem eine Ecke am Cover beschädigt
-Cover wurde ersetzt,ebenso Grafikkarte aber der Bildschirm war immer noch weiß mit bunten Streifen

Ich habe es gleich zurückgeschickt mit der Vermutung es gäbe einen Defekt auf dem Mainboard, der noch nicht behoben wurde, da zweimaliges Austauschen der Grafikkarte nicht geholfen hat. Ich habe es also Mitte April zurückgeschickt und mich nach zwei Wochen das erste mal nach dem Status erkundigt(Website). Dort stand das Notebook auf "im Test".
Als es nach 4 Wochen immer noch nicht bei mir war, habe ich mal bei MSI angerufen. Dort hat man mir erzählt, man wird mir eine Gutschrift beim Händler geben.
Das wollte ich aber nie, auf die Frage hin, warum man mich nicht informiert habe, hat man mich abgewimmelt.
Ich hätte es vorgezogen, wenn mir sie mir wenigstens ein Ersatzgerät hätten angeboten. Man sagte mir im Nachhinein am Telefon, dass keins verfügbar war und man mir so eine Gutschrift gab. Kein Kontakt mit mir, kein gar nichts. Toll, wenn ich Glück habe, bekomme ich einen 300€ Einkaufsgutschein.

Wisst ihr, was ich noch tun könnte, um entweder ein Ersatzgerät oder auch mein defektes Notebook zurückbekommen könnte(das ist ja auch noch was Wert...)?
Ich weiß, dass ich für die Gewährleistung beweisen müsste, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Dass er das erste Mal schon im Juni 2009 auftrat, wird mir wohl nicht wirklich helfen, oder?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten

Q
 
M.E. hat das mit Gewährleistung gar nichts zu tun, da MSI:

24 Monate Herstellergarantie gewährt!

Welche Möglichkeiten hier MSi festlegt musst Du mal in den Garantiebeindungen nachlesen.
 
Toll, wenn ich Glück habe, bekomme ich einen 300€ Einkaufsgutschein.

üblich sind 3% Nutzungsabschlag pro Monat.
Für jeden Reparaturversuch werden wiederrum 3% gutgeschieben.

In deinem fall wären das etwa 530€ die du bekommen müßtest.
 
nein viele hersteller wenden mittlerweile diese formel an.
 
abgesehn davon ist MSi verpflichtet, den Schaden innerhalb der Garantie zu reparieren. Mit 300Euro würde ich mich nichtmal ansatzweise zufrieden geben. Ca. 500Euro kommt schon ehr hin, das wäre in etwa der Zeitwert des Gerätes.

Die sind selbst schuld, wenn die solche ein schlechtes Gerät auf dem Markt bringen... Das traurige ist, das aktuelle GX640 basiert immernoch auf dem gleichen schrottigen Gehäuse !
 
Ist es üblich, dass ein Hersteller nur 3 Reparaturen versucht, bevor er einen mit einem Gutschein abspeist?
 
edit
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde mich nicht mit einer gutschrift zufrieden geben. eine garantie ist eine garantie ist eine garantie. sprich msi hat für jeden schaden einzustehen, der nicht auf unsachgemäße benutzung zurückzuführen ist. und wenn sie 2 jahre hersteller garantie gegeben haben, dann wars die doofheit von msi...

sprich msi muß das notebook reparieren oder durch ein anderes gerät austauschen sofern du nicht auf wandlung bestehst. und wenn msi sagt, sie können das teil nicht reparieren und dir kein ersatzgerät geben, dann haben die bargeld rauszurücken. und zwar in voller höhe des kaufpreises, nix mit gutschein. außerdem haben die dir die versandkosten für das notebook zu ersetzen (stichwort vertrauensschaden, bzw schadensersatz neben der leistung)...
 
nurmalsoamrande schrieb:
dann haben die bargeld rauszurücken. und zwar in voller höhe des kaufpreises, nix mit gutschein. außerdem haben die dir die versandkosten für das notebook zu ersetzen (stichwort vertrauensschaden, bzw schadensersatz neben der leistung)...

da biste aber auf dem Holzweg.

Wenn ein Hersteller den kompletten Kaufpreis erstattet dann ist das reine kulanz und nicht die regel.
Google wird dir 100te foreneinträge listen wo genau der vorgang mit den 3% erwähnt wird wenn das Gerät älter wie 6 Monate ist.

Msi hätte aber den Kunden infomieren müssen.
 
da biste aber auf dem Holzweg.

Wenn ein Hersteller den kompletten Kaufpreis erstattet dann ist das reine kulanz und nicht die regel.

hum, mal überlegen, ich habe 2 hochschulabschlüsse, 1 in rechtswissenschaften, den anderen in wirtschaftswissenschaften... desweiteren habe ich in rechtswissenschaften promoviert und schreibe gerade an meiner promotion in wirtschaftswissenschaften...

nein... ich glaube, ich habe doch recht ;)

nur weil firmen etwas machen, heißt es noch lange nicht, dass sie es auch dürfen. solange ein hersteller garantie gibt, solange stehen dir als käufer auch die ganz normalen rechte bei mängeln zu. egal, ob das gerät direkt beim auspacken scho kaputt war oder ob es am letzten tag der garantiezeit kaputt geht.

während der garantiezeit hast du anspruch auf ein 100% einwandfrei funktionierendes gerät. ist es kaputt, muß der hersteller es reparieren oder austauschen, da kann er sich lediglich für die variante entscheiden, die ihn wirtschaftlich günstiger kommt.
solltest du ein montagsgerät haben, dass trotz mehrfacher reparaturversuche nicht funktionstüchtig ist, dann kannst du eine minderung des kaufpreises verlangen und das gerät behalten oder vom kaufvertrag zurücktreten. und ein rücktritt heißt IMMER, dass du das gerät zurück gibst und der verkäufer dir den KAUFPREIS zu erstatten hat.

Google wird dir 100te foreneinträge listen wo genau der vorgang mit den 3% erwähnt wird wenn das Gerät älter wie 6 Monate ist.

und? ich kann dir 100te rechtanwälte nennen, die dir das gegenteil sagen.

das ist ja der witz einer GARANTIE. eben dass der hersteller während der garantiezeit sich eben NICHT aus der geschichte rauswinden kann.

die 3%-regel wird von versicherungen angewendet um den zeitwert eines gerätes zu bestimmen, das ist korrekt, aber versicherungen müssen ja schließich auch nur den zeitwert ersetzen. wenn ein hersteller das macht um nicht den vollen kaufpreis zu erstatten, dann ist das schlicht und ergreifend nicht zulässig.

firmen wie msi machen sowas, um geld zu sparen und in der hoffnung, dass die leute ganz einfach nicht vor den kadi ziehen. und in der regel haben sie desswegen erfolg, weil die meisten leute ganz einfach

1. nicht wissen, was sie für rechte haben
2. angst haben, vor gericht zu ziehen
3. aus bequemlichkeit einfach nichts machen
4. sich meistens eh schon ersatz besorgt haben und die rückerstattung einfach so akzeptieren.

nohmal, wenn ein hersteller die garantie über das gesetzliche minimum von 6 monaten hinaus erweitert, dann kann er das natürlich gerne tun. er muß das gerät dann aber auch im gegenzug auch die kompette garantiezeit über so behandeln wie jeder andere hersteller innerhalb der ersten 6 monate. punkt, ende, aus.

wenn der hersteller in der verlängerten garantie eine wertminderungsklausel eingebaut hat, dann kann er das ebenfalls tun. das wäre zwar zulässig, muß dem kunden aber auch konkret gesagt werden. ein hinweis im kleingedruckten reicht da NICHT aus. auch ein hinweis auf die agb's reicht da NICHT aus.

was die meisten leute auch nicht wissen, st, das 99% aller agbs gar nicht wirksam sind, da man als kunde gar nicht auf sie hingewiesen wurde. und die agb's bzw. die garantieeinschränkungen einfach auf die rückseite der rechnung zu drucken (wie etwa bei großen elektrodiscountern) ist KEIN ausreichender hinweis auf die agb's, die müssen dir bereits VOR vertragsschluss bekannt sein bzw bekannt gemacht werden.

und wer als hersteller vorne dick drauf schreibt 2 jahre garantie, der muß auch 2 jahre garantie gewähren. der kann sich NICHT über das kleingedruckte da wieder rauswinden, der muß die einschränkungen auch offen nennen.
 
nurmalsoamrande schrieb:
nur weil firmen etwas machen, heißt es noch lange nicht, dass sie es auch dürfen. solange ein hersteller garantie gibt, solange stehen dir als käufer auch die ganz normalen rechte bei mängeln zu. egal, ob das gerät direkt beim auspacken scho kaputt war oder ob es am letzten tag der garantiezeit kaputt geht.

hier stinkts irgendwie, keine ahnung warum :) unabhängig davon, ich denke genau da bist Du auf dem Holzweg.

Es gibt Garantiebedingungen von MSI auf deren vertraglicher Basis MSI die 24-monatige Herstellergarantie gewährt! Die werden Dir beim Kauf in einem Heftchen beigelegt.

Hierin ist geregelt wie das Ganze nach Ablauf der 6 monatigen gesetzlichen Garantie abläuft.

Nochmal, ich will DICH nicht angreifen, nur bin ich der Meinung, dass Grundlage für die freiwillige Herstellergarantie die Dir MSI gibt diese Garantiebedingungen sind.

Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

In einem Punkt gebe ich Dir zu 100% recht. OB diese Bedingungen alle einer höchstrichterlichen Überprüfung standhalten ist eine andere Frage.


@topic:
Ich weiß, dass MSI Dir auch anbieten "kann" ein gleichwertiges bzw. höherwertiges Gerät als Ersatz zu liefern. Rede doch mal auf dieser Basis mit MSI! ;)
Keine Ahnung woher ich das weiß ;).

Ach ja: Streiten ist grundsätzlich immer der langwierigste und schlechteste Lösungsweg.
Ergänzung ()

ERGÄNZUNG:

Die Bedingungen unserer Herstellergarantie für den Endverbraucher kann der​
den MSI-Geräten beiliegenden Garantiekarten entnommen werden.
 
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. Kurz er muß rein garnichts tun.

Gesetzlich ist nur die Gewährleitung und hier steht nach 6 monaten der Käufer in der beweißpflicht das der Fehler bei herstellung schon bestand.
 
Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers. Kurz er muß rein garnichts tun.
Wenn beim Kauf damit geworben wird, kann er aber nicht nachträglich zurück rudern. Dann muss der liebe Hersteller ... ich hatte den Fall bis jetzt einmal und habe damals den vollen Kaufpreis zurück bekommen, da der LCD nach 4 Reparaturen immer noch den gleichen gravierenden Fehler hatte. Allerdings wurde auch erst versucht mit mit einen Zeitwert ab zu speisen, womit ich nicht zufrieden war, also einfach etwas hartnäckig bleiben und immer wieder nach hacken. Die müssen merken das du Bescheid weist, was dir zusteht.
 
Erstmal danke für die Antworten. Ich weiß, man darf hier keine Rechtsberatung geben. MSI gibt dem Händler 2 Jahre Garantie, dass das Gerät keine Fehler hat. Der Händler gibt mir 2 Jahre Gewährleistung, dass das Gerät funktioniert. Gegenüber dem Hersteller hab ich also keinerlei Ansprüche? Und da ich das Gerät beim ersten Defekt innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf direkt zum Hersteller geschickt habe, habe ich auch gegenüber dem Händler keinerlei Ansprüche?
Ich denke, ich schaue mal bei der Verbraucherzentrale hier in meiner Stadt vorbei. Ich will mich nämlich nicht ungefragt mit einer Gutschrift abspeisen lassen. Auch wenn MSI bereits gesagt hat, der Fall sei für sie abgeschlossen, da eine Gutschrift erfolgt sei.
Ergänzung ()

Soll ich jetzt:
a.) Vom Kaufvertrag zurücktreten, da bei mehrmaliger Reparatur der Fehler nicht behoben wurde;
b.)den Hersteller in die Mangel nehmen und ihn mit rechtlichen Mitteln zwingen, mir ein Ersatzgerät zu beschaffen?
c.)Froh sein, dass ich überhaupt Geld bekomme?

P.S.: Es schadet ungemein, wenn Thunderbird ungefragt alle Mails löscht, die älter als 2 Wochen sind, man das System neu aufsetzt und alles verloren ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
So, es gibt Neues.
Ich war bei der Verbraucherzentrale beim Anwalt und er hat mir den Tipp gegeben, dass ich auf mein Recht pochen soll, dass ich mein Notebook zurückbekomme. Sollte MSI sich weiter querstellen, solle ich mit Strafanzeige drohen.
Ich habe also eine Email an MSI mit einer Fristsetzung geschrieben, sonst würde ich Strafanzeige erstatten und prompt kam die Antwort, man wolle mir auf Kulanz ein Austauschgerät zukommen lassen, da mein Notebook nicht mehr vorhanden sei.
Das Austauschgerät soll ein GE600-i5447W7P sein.

Also Männers, es lohnt sich standhaft zu bleiben und auch ab und zu mal zur Verbraucherzentrale seines Vertrauens zu gehen. Ich bin jedenfalls happy :D

In diesem Sinne

Quackmoor
 
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