Das Leistungsschutzrecht

Nossi

Captain
Registriert
Okt. 2002
Beiträge
3.893
Erstmal zur Einstimmung eine Quelle:
Warum soll Geld bewegt werden? Weil es, so stimmt die Bundesjustizministerin in den Verlegerchor ein, "nicht fair" sei, "wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten". Gemeint sind damit vor allem Suchmaschinen, und von diesen wiederum vor allen anderen Google. Zu den Angeboten des Unternehmens gehört eine spezielle Nachrichtensuche, die neue Beiträge meist schon nach wenigen Minuten verzeichnet und so alle Interessierten zu den entsprechenden Verlagsangeboten führt. Damit die Nutzer der Suchmaschine mit den oft Hunderte Links umfassenden Ergebnissen zu ihren Anfragen etwas anfangen können, zitiert Google automatisch neben der Überschrift noch eine kleine, etwa 20 Wörter umfassende Passage aus dem verlinkten Artikel – "Snippet" werden diese Schnipsel genannt.

Die Hälfte der Leser kommt derzeit über Suchmaschinen zu den großen Nachrichtenmagazinen im Internet. Dafür sollen Google und Co künftig zahlen, meinen die Verleger. Allerdings muss dazu erst die Rechtslage geändert werden, denn unstreitig ist: Was Google derzeit bei der Ergebnisausgabe von Suchanfragen tut, ist rechtens. Wer nicht von Google gefunden werden will, kann die Suchmaschine ausschließen; wer dies unterlässt, willigt eben ein, wie der Bundesgerichtshof schon 2003 für die News-Suchmaschine Paperboy und nun gerade Ende April für die Thumbnail-Anzeige bei Google entschieden hat.
http://www.journalist.de/aktuelles/meldungen/leistungsschutzrecht.html

Die Diskussion ist ja schon eine Weile im Gange und langsam aber sicher stört mich die Doppelmoral der Verleger.

Um das ganze mal kurz Zusammenzufassen:
Die Verleger stören sich daran, dass man z.B. via Google Nachrichten und Publikationen im Netz finden kann, welche die Verleger in's Internet gestellt haben.

Oder konkreter: Die Verleger stören sich daran, dass Google mit Hilfe seiner Suchmaschine, mit der man jene Nachrichten finden kann, Werbeeinnahmen erzeugt.
Nein, eigentlich ist das auch nicht richtig. Richtig ist: Die Verleger wollen was davon abhaben.

Die Argumentation der Verlage lautet, dass Google Überschriften und sogenannte Snippets (kurze Ausschnitte) der verlinkten Quelle auf ihrer eigenen Site anzeigt (kopiert) und dass Google dadurch die Leistung der Verlage nutzt, ohne sie zu beteiligen. Das Urheberrecht greift allerdings erst ab einer sogenannten 'Schöpfungshöhe', sprich: Es muss erkennbar sein, dass beim Werk ein bestimmter, kreativer Aufwand betrieben wurde, der evtl. nicht von jedem erzeugt werden kann. Dinge wie z.B. Überschriften fallen unter diese Schöpfungshöhe, aus offensichtlichen Gründen (Für "München schlägt Schalke 2:1" muss man kein Goethe sein). Aus diesem Grunde versuchen die Lobbyorganisationen der Verleger wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Arm in Arm mit der Politik, Abhilfe zu schaffen. Der Wunsch der Lobby hört auf den Namen Leistungsschutzrecht.

Wie und was das konkret sein soll, wie die Verbände beteiligt werden wollen, dass wird - so hat man den Eindruck - bewusst zurück gehalten. Man spricht nichtmal mit dem Feind selbst. Selbst Google erfährt über die 'Pläne' der Verleger immer erst aus der Presse. Allerdings wurde ein Gesetzentwurf der Lobbyverbände geleaked:
Überlegungen gehen in Richtung einer Verwertungsgesellschaft. Quasi die Gema für Jounalisten.
Geschützt werden soll: Alles. Ich zitiere mal carta.info

Über diese grundsätzlichen Fragen hinaus fällt an der gewählten Formulierung auf, dass die Verlage offenbar bemüht sind, den Schutz auf Erzeugnisse herkömmlicher Presseverlage zu begrenzen. Dies legen die gewählten Kriterien „unter einem Titel“, „periodisch veröffentlicht“ sowie „Sammlung“ nahe. Nicht in den Schutzbereich fielen damit etwa Beiträge in unregelmäßig veröffentlichten Blogs, auch wenn diesen ein erheblicher organisatorischer und/oder wirtschaftlicher Aufwand zugrunde liegt.
Ferner sollen nicht nur journalistische Beiträge sondern sämtliche in derartigen Sammlungen veröffentlichte Elemente als Presseerzeugnis gelten und somit dem Leistungsschutzrecht unterfallen (auch Abbildungen), unabhängig davon, ob diese von Journalisten oder anderen Personen geschaffen werden. Eine Erheblichkeitsschwelle – oder gar die “Qualität” des Erzeugnisses – würde keine Rolle spielen. Erfasst wäre der Leitartikel der FAZ ebenso wie die Angaben zum Bild-Girl des Tages oder (sämtliche) Inhalte der Blitz Illu.


Zudem stellt der Entwurf klar, dass sich das Verbotsrecht der Verlage auch auf „Teile“ von Presseerzeugnissen erstrecken soll. Auf diesen Hinweis hätte der Entwurf auch verzichten können, da sich bereits aus der Rechtssprechung des BGH ergibt, dass sich ein Leistungsschutzrecht – anders als ein herkömmliches Urheberrecht – bereits auf die Übernahme von Kleinstbestandteilen des jeweiligen Schutzgegenstandes erstreckt. In Bezug auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller (§ 85 UrhG) hat der BGH in der erwähnten Metall auf Metall-Entscheidung klargestellt, dass dieses bereits verletzt ist, wenn einem Tonträger auch nur „kleinste Tonpartikel“ bzw. „kleinste Tonfetzen“ entnommen werden (BGH, GRUR 2009, 403 – Metall auf Metall).
Aus dieser Besonderheit von Leistungsschutzrechten ergibt sich zugleich die Brisanz des geforderten Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. Zusätzlich zu den ihnen eingeräumten Urheberrechten würden die Verlage ein Verbotsrecht erhalten, mit dem sie bereits gegen die Übernahme von banalsten Informationspartikeln (etwa einzelne Wörtern oder Satzfetzen) vorgehen könnten, die bislang – aus guten Gründen – urheberrechtsfrei zulässig ist. Tendenziell würde dies zu einem systemwidrigen Schutz bloßer Informationen (bzw. Nachrichteninhalte) führen und somit – auch im Vergleich zu anderen Leistungsschutzrechten – in besonderer Weise Konfliktpotential in Bezug auf die in Art. 5 GG verankerten Grundrechte der Informations- und Meinungsfreiheit begründen.
Und wen man draussen halten will aus dem Leistungsschutzrecht - sprich wer nicht davon profitieren soll - sind öffentlich-öffentlich rechtliche Anstalten und Blogger. Und spätestens jetzt platzt mir der Kragen.

Laut verlinkter Quelle gelangen im durchschnitt 50% der Leser einer Publikation via Google (o.ä) an diese Publikation. Ich denke es trifft das ganze, wenn man hier vom - im feinsten denglisch - "DriveBy"-Leser spricht. Also Leser, die nicht zur Stammkundschaft zählen, sondern mehr oder weniger zufällig und nicht regelmässig auf das Angebot eines Verlages zugreifen.

Die Verlage wollen diese DriveBy-Leser. Sie sind auf Sie angewiesen. Das ist der Grund, warum sie ihre Publikationen in's Internet stellen und dass ist der Grund, warum sie weiterhin per Suchmaschine auffindbar sind. Sie profitieren davon, dass man ihre Werke bei Google findet, sonst würden Sie es verhindern. Vollkommen logisch ist auch, warum Google zumindest Überschriften anzeigen muss. Wie soll sonst der Leser sich eine grobe Vorstellung vom Inhalt einer Nachricht machen und entscheiden, ob eine Nachricht für ihn lesenswert ist oder nicht ?

Ganz besonders stört mich wieder diese Doppelmoral, die da hinter steht: Einerseits die Vorteile von Google ausnutzen um die Reichweite des eigenen Angebots zu erhöhen (verdoppeln!), auf der anderen Seite aber von Google Abgaben verlangen mit fadenscheinigen, haltlosen Behauptungen. Sollte Google vielleicht auch Gelder der Verlage verlangen, dafür, dass sie den Verlagen helfen ihre Reichweite zu erhöhen ? In anderen Branchen wäre so etwas üblich (Werbeindustrie). Das es den Verlagen keineswegs darum geht, ihre Werke 'zu schützen' erkennt man u.a. daran, dass natürlich auch niemand so konsequent ist, und verhindert, dass die eigenen Werke in Google auftauchen. Im Gegenteil, es ist sogar erwünscht. Hier geht es wiedermal nur darum, auf möglichst bequeme Art und Weise an Geld zu kommen.

Kommen wir zum nächsten Punkt:
Auf welcher Grundlage entscheiden die 'etablierten' Medien bzw. deren Lobbyverbände, dass die Werke und Leistungen der 'Blogger' nicht unter dieses Leistungsschutzrecht fallen ? Grade in Zeiten, wo große Verlage und Zeitungen immer öfter Themen aufgreifen, welche zuerst von Bloggern und unabhängigen Journalisten frei im Internet publiziert werden. Aus welchem Grunde sind die Werke freier Journalisten und Blogger weniger wert ? Genauso, wie auch ÖR-Medien ("natürlich...") ausgeschlossen werden sollen.

Drängt sich nur mir der Eindruck auf, dass es hier (mal wieder) nicht darum geht, dass Leistungen angemessen bezahlt werden wollen, wie vorgeblich gesagt wird ?
Die Antwort ist einfach, wenn man das ganze in Verbindung bringt mit dem Vorschlag, eine Verwertungsgesellschaft (ala Gema) einzurichten:

Je weniger Leute in den Topf der Verwertungsgesellschaft greifen dürfen, desto mehr bleibt über für die großen Verleger. Auch hier zeigt sich wieder der Kapitalismus in seiner ekelhaftesten Ausprägung. Ausserdem hätte das den unscheinbaren Vorteil, dass die großen Verlage (deren Rechte ja nun geschützt sind) trotzdem weiter ungeniert auf die Leistungen der Blogger/freien Journalisten zugreifen können.

Der ganze Fall erinnert mich an die Musikindustrie, die das Internet und seine Chancen (und Risiken) völlig verschlafen hat. 10 Jahre nach der Revolution von Web 2.0 und Co. fällt den Verlegern plötzlich auf, dass ihr altes, verstaubtes Geschäftsmodell nicht mehr geeignet ist um im Informationszeitalter bestehen zu können. Statt aber zu versuchen sich umzustellen und die Chance zu nutzen wird am alten Konzept festgehalten und versucht, die Schuld für das eigene, schlechte Abschneiden den Gewinnern des Internets zuzuschieben. Carta.info spricht von "Querfinanzierung durch andere Branchen", besser kann man es kaum ausdrücken.

Rechte schützen ? Aber bitte nur die eigenen!

Weitere Links:
http://netzwertig.com/2009/11/18/leistungsschutzrecht-nichts-genaues-weiss-man-nicht/#more-11457
http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/
http://www.irights.info/index.php?q=node/880

Update:
Habe Zitate von Carta.info eingefügt, die belegen, was die Lobbyverbände für schützenswert erachten. Ganz allgemein kann ich nur empfehlen, sich den (sehr langen) Text von Carta.info durchzulesen. In dem ist alles nochmal genauesten beschrieben.

Bezeichnend ist wohl Punkt 8 ("Verleger haben bereits vollständige Kontrolle über Verlinkung durch Suchmaschinen") des Carta.info Artikels.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein.
Fakt ist, dass es den Punkt "Leistungsschutzrecht" im Koalitionsvertrag zwischen CDU/FDP gibt (wohlgemerkt: Bevor man sich überhaupt konkret Gedanken gemacht hat was man will und was das für Folgen hätte...) und dass Leutheusser-Schnarrenberger schon ordentlich Stimmung macht. Und es gibt einen Gesetzesentwurf durch die Lobbyverbände, der von iRights.info geleaked wurde. (Das fanden die Journalistenverbände gar nicht lustig :p)

http://irights.info/blog/arbeit2.0/...Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf
 
Es gibt eigentlich nicht viel dazu zu sagen. Jemanden zur Kasse bitten, weil er mir Kunden verschafft, das ist dermaßen absurd, dass das gar nicht durchgesetzt werden kann. Und selbst wenn man es schafft: Man zieht dann ja nur das Interesse eines Megakonzerns auf ein Land, der dann sein Heer aus Anwälten, Lobbyisten und Programmiern einsetzt, um dieses Gesetz unbrauchbar zu machen.

Das ganze ist nur eine Modeerscheinung, weil die Nachrichtenindustrie noch immer kein klares Konzept hat, wie sie dem Internet begegnen soll. Das Netz verteilt Informationen zu effizient und hier herrscht der seltene Fall der "vollständigen Konkurrenz" im Gegensatz zum Bahnhofskiosk, wo man kauft oder eben nicht kauft.
Es war ja letztens in den Nachrichten, dass man inzwischen ein 1:1 Verhältnis bei den Werbeeinnahmen und den Verkaufserlösen erzielt (früher: deutlicher Überhang des Anzeigenverkaufs).

Die jüngeren unter uns können sich mal den ganzen Prozess mal gut einprägen, denn so sieht ein Strukturwandel aus, wie es ihn zwischen der Kutsche und dem Auto gab, nur eben viel schneller. Am Ende weint keiner mehr der Zeitung hinterher, auch nicht wenn es bis dato ein Leistungsschutzrecht gab, dass den Verfall verlangsamen soll.
 
Ich bin mal so frech und hol den Thread nach oben. Auf Bildblog war heute eine tolle Satire verlinkt, die mit der Faust auf's Auge trifft.

eit Jahren liegt die Organisation mit dem Verband der Deutschen Kioskbesitzer im Streit. Diese würden zwar auch für eine Verbreitung der Inhalte sorgen, hätten aber auf Grund ihrer quasi-monopolistischen Stellung in Deutschland einen zu großen Einfluss auf den Absatzmarkt. “Die können sich ja quasi aussuchen, ob sie unseren Qualitätsjournalismus verkaufen und wie sie mit unseren Zeitungen umgehen.” Fast alle Zeitungen leiden in den letzten Jahren unter einem massiven Rückgang bei der Zahl der Abonnenten. Man habe zu spät auf die Angebote der Kioske reagiert, teilweise auch falsch. Man wolle sich aber nicht aus der Hand nehmen lassen, wie die Druckerzeugnisse zum Kunden gelangen. Das Abonnement sei weiterhin die sicherste Variante für den Kunden. Kioske würden die Kunden mit ihrem unübersichtlichen Angebot nur verwirren

Ganze Satire
 
Auch wenn's bis jetzt immer noch keinen zu jucken scheint, mal einen interessante Link zum Thema Leistungsschutzrecht :D

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/gratiskultur-print/

Hier eine hervorragende Pointe in der Realsatire "Leistungsschutzrecht".
Während die BILD auf der einen Seite an forderster Front gegen die Kostenloskultur im Web kämpft, welche den "Qualitätsjournalismus" gefährdet (Ha, die Selbstironie), sich dabei selbst mit der ARD verbündet (*keuch*) schwadroniert Kai Diekmann darüber, dass Auflage überhaupt nichts aussage. Im Gegenteil, trotz stetig sinkender Auflagen der BILD erhöhe sich die Reichweite - sprich: Immer mehr Leser teilen sich das selbe Exemplar - was wesentlich wichtiger ist für die Finanzen. Gratiskultur ist im Print erwünscht.
 
Auch wenn da natürlich ein Widerspruch ist und der Text von Niggemeier wie so oft da durchaus eine Punkt trifft, so ist es wohl nicht ganz so einfach mit der Gratiskultur. Meiner Meinung nach ist es wenn überhaupt eine Mischkalkulation. Man kann mit einem gewissen Grad an Mitlesern durchaus leben und vielleicht sogar profitieren, weil man eh weiß, die würden sonst gar keine Zeitung kaufen/lesen. Zudem es gerade auch Ziel für BILD ist omnipräsent zu sein in der öffentlichen Wahrnehmung.

Aber es ist ganz sicher nicht das lukrativste Geschäftsmodell, sonst würden sie die Zeitung kostenlos verteilen, so wie es einige hierzulande auch probieren und in Europa ohnehin. Genau diese Modelle haben aber in der Finanzkrise teils enorm Federn lassen müssen, weil auch Werbekunden rarer wurden. Da braucht man halt eine stabile Auflage die auch Kohle reinbringt.

Diese Aussage von Diekmann muss man durchaus auch als Pfeifen im Walde bezeichnen, denn die Angaben zu den angeblichen Lesern ist ja enorm schwammig und eigentlich keine belastbare Größe. Man kann so tun, als sei das die entscheidende Größe, weil die nämlich im Gegensatz zur Auflage konstant bleibt, aber auch der Werbekunde wird irgendwann sagen, dass er da genaue Zahlen will.

Was die Aussage am ehesten deutlich macht ist wohl das: Ein Leistungsschutzrecht ist der letzte Notnagel, wenn gar nichts mehr geht. Das die BILD den nicht braucht ist eh klar, die verkaufen mit billig produziertem "Journalismus" ja eh genug, was wiederum Werbekunden anlockt. Wahrscheinlich könnte man dort auch tatsächlich das Blatt kostenlos verteilen, wenn es sonst gar keiner mehr kaufen würde. Leider ist auch die Webseite mit dem Prinzip erfolgreich. Bezahlen würde es kaum einer, aber lesen tun es die Massen.

Das Leistungsschutzrecht nimmt man mit, weil es keinen Nachteil bedeutet, insbesondere für andere Zeitungen des Konzerns. Wer schlägt schon die Lizenz zum Gelddrucken aus, wenn man das mal platt formulieren wollte. Es ist aus unternehmerischer Sicht also wohl gar kein Widerspruch, sondern nur die Gründe für das Leistungsschutzrecht fragwürdig. Ich will nicht sagen gelogen, aber mir fällt kein besseres Wort ein.

Das die ARD-Tante da nun versucht mitzuspielen und den Kopf des öffentlich-rechtlichen Auftrages den Privaten quasi auf dem Silbertablett präsentiert ist noch mal ein ganz eigens Ding. Da muss man sich eh fragen, wer die eingeschleust hat.
 
Ich stimme dir im großen und ganzen zu.
Natürlich ist es selbstverständlich, dass weder BILD noch andere ihre Druckerzeugnisse verschenken sollen. Arbeit will belohnt werden, ich denke nicht, dass dies jemand in Frage stellt. Auch die Mischkalkulation zwischen zahlenden Kunden und Anzeigen ist natürlich völlig legitim und selbstverständlich.

Nichtsdestrotrotz ist und bleibt das Leistungsschutzrecht vollkommen absurd und dieser Widerspruch zwischen einer durchaus gewollten "Gratiskultur" im Print und einer oberflächlich verteufelten Gratiskultur im Netz ist m.M. nach eine gelungene Pointe in der ganzen Realsatire ;)

Ich spreche von "oberflächlich verteultenten Gratiskultur im Netz" natürlich auch, weil es wie schon im Eröffnungsbeitrag gezeigt, durchaus gewollt ist von den Magazinen, dass ihre Artikel gratis veröffentlicht und durch Google gefunden werden.

Die zweite Sache ist auch, dass die Möglichkeiten der IT da natürlich auch Begehrlichkeiten wecken. Niemand würde versuchen, gegen Mitleser in Printmedien vorzugehen. Man muss nicht hyperintelligent sein, um zu begreifen, dass das nicht möglich ist. Die IT gibt jedoch die Möglichkeiten, festzustellen, wer, wann und von wo kommened was mitliest. Da wird natürlich versucht, Geld abzuschöpfen. Ähnliches sieht man ja auch in der Softwareindustrie, welche versucht mit allerlei technischen Möglichkeiten gegen den Gebrauchthandel vorzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich find´s immer wieder erschreckend, wie skrupellos und egoistisch in unserer tollen freien Marktwirtschaft die Vertreter der verschiedenen Industriezweige vorgehen, um eigene Interessen durchzusetzen.
Da wundert es auch nicht, wenn die Vertreter der Printmedien hingehen und einer Suchmaschine wie "google" das Geld aus der Tasche ziehen wollen, dafür, dass diese ihnen Kunden/Leser besorgt.
Natürlich klingt das völlig absurd. Aber wundern tut mich sowas schon lange nicht mehr. Wir leben eh in einer verdrehten Gesellschaft. Sowas findet man in vielen Punkten wieder.

Davon abgesehen glaube ich aber irgendwie nicht, dass Printmedien irgendwann (wie oben beschrieben die Kutsche) nahezu völlig von der Bildfläche verschwinden. Denn in Wartezimmern bei Ärzten z.B. werden wohl immer ein paar Zeitschriften liegen. Ich glaube kaum, dass die da Internetzugänge samt PCs einrichten werden. Auch wird man in der Mittagspause weiterhin nicht auf seine Tageszeitung verzichten wollen.
Ich denke also, dass die Printmedien zwar an Bedeutung verlieren. Aber ganz verschwinden, werden sie nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie verhält sich dass denn mit der Google-Bildersuche? Da werden von Google doch auch haufenweise geschützte Bilder angezeigt. Würden die Urheber dieser Bilder dann nicht auch vol solch einem Leistungsschutzrecht profitieren müssen?
 
Mal ein Link zu einem Interview mit Jimmy Schulz, Internet-Enquete-Mitglied.
Ansonsten könnte die Website (IGEL - Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht), auf der das Interview erschienen ist auch interessant sein zum lesen. ;)
 
Der Mann verliert sich in dem Interview in abgedroschenen Floskeln was man sich alles überlegen müsse und solle, liefert aber keinerlei konkrete Lösungsvorschläge. Es scheint mir so, als wolle er Zeit schinden in der diejenigen die das Urheberrecht an etwas halten, leer ausgehen. Das kann jedoch nicht die Lösung sein.
 
Ich hab mal wieder ein paar Links - keine echten Neuigkeiten zum Thema, aber sicherlich lesenswert.

Zunächst einmal eine Antwort auf Äusserungen, die Angela Merkel beim Zeitungskongress 2011 des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger getätigt hat.

Laut Financial Times Deutschland werden Sie, Frau Merkel, so zitiert:
“Qualität lässt sich durch Blogger nicht ersetzen.”
[...]

Selbstherrliche Politiker, die sich Doktortitel erschleichen (Sie kennen ein paar davon), werden durch privates Engagement als Betrüger enttarnt. Erst das Internet hat dies möglich gemacht. Welchen Anteil haben daran die Zeitungen? Ein Bundespräsident ist zurückgetreten, weil ein Bürger genau zugehört hat und sich die Frage gestellt hat, ob der Mann tatsächlich eine grundgesetzwidrige Erklärung für Wirtschaftskriege abgegeben hat. Wo war die Aufmerksamkeit der Zeitungen?
Politiker, die dummes Zeug reden, müssen damit rechnen, dass ihre Aussagen sich rasend schnell verbreiten und sich die Menschen im Land selbst eine eigene Meinung dazu bilden. Ohne verschwurbelte Interpretationen von mit der Macht kuschelnden Zeitungen.
Und dann noch einen offenen Brief, der auch als Anzeige in einigen Tageszeitungen veröffentlicht wurde und nochmal - wie ich finde - schön formuliert die ganze Widersinnigkeit des Leistungsschutzsrechts zusammenfasst.


Eine Verleger-GEZ wollt Ihr euch zusammenlobbyieren. Einerseits. Auf der anderen Seite droht ihr mit rituellem Selbstmord, falls die gebührenfinanzierte Tagesschau eine iPhone-App bereitstellen sollte. Wie geht das zusammen? Die Öffentlich-Rechtlichen sind aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung eure erklärten Todfeinde, andererseits wollt ihr euch in gebührenfinanzierte Verleger verwandeln? Ja habt Ihr denn überhaupt keinen Stolz?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben