Nossi
Captain
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- Okt. 2002
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Erstmal zur Einstimmung eine Quelle:
Die Diskussion ist ja schon eine Weile im Gange und langsam aber sicher stört mich die Doppelmoral der Verleger.
Um das ganze mal kurz Zusammenzufassen:
Die Verleger stören sich daran, dass man z.B. via Google Nachrichten und Publikationen im Netz finden kann, welche die Verleger in's Internet gestellt haben.
Oder konkreter: Die Verleger stören sich daran, dass Google mit Hilfe seiner Suchmaschine, mit der man jene Nachrichten finden kann, Werbeeinnahmen erzeugt.
Nein, eigentlich ist das auch nicht richtig. Richtig ist: Die Verleger wollen was davon abhaben.
Die Argumentation der Verlage lautet, dass Google Überschriften und sogenannte Snippets (kurze Ausschnitte) der verlinkten Quelle auf ihrer eigenen Site anzeigt (kopiert) und dass Google dadurch die Leistung der Verlage nutzt, ohne sie zu beteiligen. Das Urheberrecht greift allerdings erst ab einer sogenannten 'Schöpfungshöhe', sprich: Es muss erkennbar sein, dass beim Werk ein bestimmter, kreativer Aufwand betrieben wurde, der evtl. nicht von jedem erzeugt werden kann. Dinge wie z.B. Überschriften fallen unter diese Schöpfungshöhe, aus offensichtlichen Gründen (Für "München schlägt Schalke 2:1" muss man kein Goethe sein). Aus diesem Grunde versuchen die Lobbyorganisationen der Verleger wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Arm in Arm mit der Politik, Abhilfe zu schaffen. Der Wunsch der Lobby hört auf den Namen Leistungsschutzrecht.
Wie und was das konkret sein soll, wie die Verbände beteiligt werden wollen, dass wird - so hat man den Eindruck - bewusst zurück gehalten. Man spricht nichtmal mit dem Feind selbst. Selbst Google erfährt über die 'Pläne' der Verleger immer erst aus der Presse. Allerdings wurde ein Gesetzentwurf der Lobbyverbände geleaked:
Überlegungen gehen in Richtung einer Verwertungsgesellschaft. Quasi die Gema für Jounalisten.
Geschützt werden soll: Alles. Ich zitiere mal carta.info
Laut verlinkter Quelle gelangen im durchschnitt 50% der Leser einer Publikation via Google (o.ä) an diese Publikation. Ich denke es trifft das ganze, wenn man hier vom - im feinsten denglisch - "DriveBy"-Leser spricht. Also Leser, die nicht zur Stammkundschaft zählen, sondern mehr oder weniger zufällig und nicht regelmässig auf das Angebot eines Verlages zugreifen.
Die Verlage wollen diese DriveBy-Leser. Sie sind auf Sie angewiesen. Das ist der Grund, warum sie ihre Publikationen in's Internet stellen und dass ist der Grund, warum sie weiterhin per Suchmaschine auffindbar sind. Sie profitieren davon, dass man ihre Werke bei Google findet, sonst würden Sie es verhindern. Vollkommen logisch ist auch, warum Google zumindest Überschriften anzeigen muss. Wie soll sonst der Leser sich eine grobe Vorstellung vom Inhalt einer Nachricht machen und entscheiden, ob eine Nachricht für ihn lesenswert ist oder nicht ?
Ganz besonders stört mich wieder diese Doppelmoral, die da hinter steht: Einerseits die Vorteile von Google ausnutzen um die Reichweite des eigenen Angebots zu erhöhen (verdoppeln!), auf der anderen Seite aber von Google Abgaben verlangen mit fadenscheinigen, haltlosen Behauptungen. Sollte Google vielleicht auch Gelder der Verlage verlangen, dafür, dass sie den Verlagen helfen ihre Reichweite zu erhöhen ? In anderen Branchen wäre so etwas üblich (Werbeindustrie). Das es den Verlagen keineswegs darum geht, ihre Werke 'zu schützen' erkennt man u.a. daran, dass natürlich auch niemand so konsequent ist, und verhindert, dass die eigenen Werke in Google auftauchen. Im Gegenteil, es ist sogar erwünscht. Hier geht es wiedermal nur darum, auf möglichst bequeme Art und Weise an Geld zu kommen.
Kommen wir zum nächsten Punkt:
Auf welcher Grundlage entscheiden die 'etablierten' Medien bzw. deren Lobbyverbände, dass die Werke und Leistungen der 'Blogger' nicht unter dieses Leistungsschutzrecht fallen ? Grade in Zeiten, wo große Verlage und Zeitungen immer öfter Themen aufgreifen, welche zuerst von Bloggern und unabhängigen Journalisten frei im Internet publiziert werden. Aus welchem Grunde sind die Werke freier Journalisten und Blogger weniger wert ? Genauso, wie auch ÖR-Medien ("natürlich...") ausgeschlossen werden sollen.
Drängt sich nur mir der Eindruck auf, dass es hier (mal wieder) nicht darum geht, dass Leistungen angemessen bezahlt werden wollen, wie vorgeblich gesagt wird ?
Die Antwort ist einfach, wenn man das ganze in Verbindung bringt mit dem Vorschlag, eine Verwertungsgesellschaft (ala Gema) einzurichten:
Je weniger Leute in den Topf der Verwertungsgesellschaft greifen dürfen, desto mehr bleibt über für die großen Verleger. Auch hier zeigt sich wieder der Kapitalismus in seiner ekelhaftesten Ausprägung. Ausserdem hätte das den unscheinbaren Vorteil, dass die großen Verlage (deren Rechte ja nun geschützt sind) trotzdem weiter ungeniert auf die Leistungen der Blogger/freien Journalisten zugreifen können.
Der ganze Fall erinnert mich an die Musikindustrie, die das Internet und seine Chancen (und Risiken) völlig verschlafen hat. 10 Jahre nach der Revolution von Web 2.0 und Co. fällt den Verlegern plötzlich auf, dass ihr altes, verstaubtes Geschäftsmodell nicht mehr geeignet ist um im Informationszeitalter bestehen zu können. Statt aber zu versuchen sich umzustellen und die Chance zu nutzen wird am alten Konzept festgehalten und versucht, die Schuld für das eigene, schlechte Abschneiden den Gewinnern des Internets zuzuschieben. Carta.info spricht von "Querfinanzierung durch andere Branchen", besser kann man es kaum ausdrücken.
Rechte schützen ? Aber bitte nur die eigenen!
Weitere Links:
http://netzwertig.com/2009/11/18/leistungsschutzrecht-nichts-genaues-weiss-man-nicht/#more-11457
http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/
http://www.irights.info/index.php?q=node/880
Update:
Habe Zitate von Carta.info eingefügt, die belegen, was die Lobbyverbände für schützenswert erachten. Ganz allgemein kann ich nur empfehlen, sich den (sehr langen) Text von Carta.info durchzulesen. In dem ist alles nochmal genauesten beschrieben.
Bezeichnend ist wohl Punkt 8 ("Verleger haben bereits vollständige Kontrolle über Verlinkung durch Suchmaschinen") des Carta.info Artikels.
http://www.journalist.de/aktuelles/meldungen/leistungsschutzrecht.htmlWarum soll Geld bewegt werden? Weil es, so stimmt die Bundesjustizministerin in den Verlegerchor ein, "nicht fair" sei, "wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten". Gemeint sind damit vor allem Suchmaschinen, und von diesen wiederum vor allen anderen Google. Zu den Angeboten des Unternehmens gehört eine spezielle Nachrichtensuche, die neue Beiträge meist schon nach wenigen Minuten verzeichnet und so alle Interessierten zu den entsprechenden Verlagsangeboten führt. Damit die Nutzer der Suchmaschine mit den oft Hunderte Links umfassenden Ergebnissen zu ihren Anfragen etwas anfangen können, zitiert Google automatisch neben der Überschrift noch eine kleine, etwa 20 Wörter umfassende Passage aus dem verlinkten Artikel – "Snippet" werden diese Schnipsel genannt.
Die Hälfte der Leser kommt derzeit über Suchmaschinen zu den großen Nachrichtenmagazinen im Internet. Dafür sollen Google und Co künftig zahlen, meinen die Verleger. Allerdings muss dazu erst die Rechtslage geändert werden, denn unstreitig ist: Was Google derzeit bei der Ergebnisausgabe von Suchanfragen tut, ist rechtens. Wer nicht von Google gefunden werden will, kann die Suchmaschine ausschließen; wer dies unterlässt, willigt eben ein, wie der Bundesgerichtshof schon 2003 für die News-Suchmaschine Paperboy und nun gerade Ende April für die Thumbnail-Anzeige bei Google entschieden hat.
Die Diskussion ist ja schon eine Weile im Gange und langsam aber sicher stört mich die Doppelmoral der Verleger.
Um das ganze mal kurz Zusammenzufassen:
Die Verleger stören sich daran, dass man z.B. via Google Nachrichten und Publikationen im Netz finden kann, welche die Verleger in's Internet gestellt haben.
Oder konkreter: Die Verleger stören sich daran, dass Google mit Hilfe seiner Suchmaschine, mit der man jene Nachrichten finden kann, Werbeeinnahmen erzeugt.
Nein, eigentlich ist das auch nicht richtig. Richtig ist: Die Verleger wollen was davon abhaben.
Die Argumentation der Verlage lautet, dass Google Überschriften und sogenannte Snippets (kurze Ausschnitte) der verlinkten Quelle auf ihrer eigenen Site anzeigt (kopiert) und dass Google dadurch die Leistung der Verlage nutzt, ohne sie zu beteiligen. Das Urheberrecht greift allerdings erst ab einer sogenannten 'Schöpfungshöhe', sprich: Es muss erkennbar sein, dass beim Werk ein bestimmter, kreativer Aufwand betrieben wurde, der evtl. nicht von jedem erzeugt werden kann. Dinge wie z.B. Überschriften fallen unter diese Schöpfungshöhe, aus offensichtlichen Gründen (Für "München schlägt Schalke 2:1" muss man kein Goethe sein). Aus diesem Grunde versuchen die Lobbyorganisationen der Verleger wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Arm in Arm mit der Politik, Abhilfe zu schaffen. Der Wunsch der Lobby hört auf den Namen Leistungsschutzrecht.
Wie und was das konkret sein soll, wie die Verbände beteiligt werden wollen, dass wird - so hat man den Eindruck - bewusst zurück gehalten. Man spricht nichtmal mit dem Feind selbst. Selbst Google erfährt über die 'Pläne' der Verleger immer erst aus der Presse. Allerdings wurde ein Gesetzentwurf der Lobbyverbände geleaked:
Überlegungen gehen in Richtung einer Verwertungsgesellschaft. Quasi die Gema für Jounalisten.
Geschützt werden soll: Alles. Ich zitiere mal carta.info
Und wen man draussen halten will aus dem Leistungsschutzrecht - sprich wer nicht davon profitieren soll - sind öffentlich-öffentlich rechtliche Anstalten und Blogger. Und spätestens jetzt platzt mir der Kragen.Über diese grundsätzlichen Fragen hinaus fällt an der gewählten Formulierung auf, dass die Verlage offenbar bemüht sind, den Schutz auf Erzeugnisse herkömmlicher Presseverlage zu begrenzen. Dies legen die gewählten Kriterien „unter einem Titel“, „periodisch veröffentlicht“ sowie „Sammlung“ nahe. Nicht in den Schutzbereich fielen damit etwa Beiträge in unregelmäßig veröffentlichten Blogs, auch wenn diesen ein erheblicher organisatorischer und/oder wirtschaftlicher Aufwand zugrunde liegt.
Ferner sollen nicht nur journalistische Beiträge sondern sämtliche in derartigen Sammlungen veröffentlichte Elemente als Presseerzeugnis gelten und somit dem Leistungsschutzrecht unterfallen (auch Abbildungen), unabhängig davon, ob diese von Journalisten oder anderen Personen geschaffen werden. Eine Erheblichkeitsschwelle – oder gar die “Qualität” des Erzeugnisses – würde keine Rolle spielen. Erfasst wäre der Leitartikel der FAZ ebenso wie die Angaben zum Bild-Girl des Tages oder (sämtliche) Inhalte der Blitz Illu.
Zudem stellt der Entwurf klar, dass sich das Verbotsrecht der Verlage auch auf „Teile“ von Presseerzeugnissen erstrecken soll. Auf diesen Hinweis hätte der Entwurf auch verzichten können, da sich bereits aus der Rechtssprechung des BGH ergibt, dass sich ein Leistungsschutzrecht – anders als ein herkömmliches Urheberrecht – bereits auf die Übernahme von Kleinstbestandteilen des jeweiligen Schutzgegenstandes erstreckt. In Bezug auf das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller (§ 85 UrhG) hat der BGH in der erwähnten Metall auf Metall-Entscheidung klargestellt, dass dieses bereits verletzt ist, wenn einem Tonträger auch nur „kleinste Tonpartikel“ bzw. „kleinste Tonfetzen“ entnommen werden (BGH, GRUR 2009, 403 – Metall auf Metall).
Aus dieser Besonderheit von Leistungsschutzrechten ergibt sich zugleich die Brisanz des geforderten Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse. Zusätzlich zu den ihnen eingeräumten Urheberrechten würden die Verlage ein Verbotsrecht erhalten, mit dem sie bereits gegen die Übernahme von banalsten Informationspartikeln (etwa einzelne Wörtern oder Satzfetzen) vorgehen könnten, die bislang – aus guten Gründen – urheberrechtsfrei zulässig ist. Tendenziell würde dies zu einem systemwidrigen Schutz bloßer Informationen (bzw. Nachrichteninhalte) führen und somit – auch im Vergleich zu anderen Leistungsschutzrechten – in besonderer Weise Konfliktpotential in Bezug auf die in Art. 5 GG verankerten Grundrechte der Informations- und Meinungsfreiheit begründen.
Laut verlinkter Quelle gelangen im durchschnitt 50% der Leser einer Publikation via Google (o.ä) an diese Publikation. Ich denke es trifft das ganze, wenn man hier vom - im feinsten denglisch - "DriveBy"-Leser spricht. Also Leser, die nicht zur Stammkundschaft zählen, sondern mehr oder weniger zufällig und nicht regelmässig auf das Angebot eines Verlages zugreifen.
Die Verlage wollen diese DriveBy-Leser. Sie sind auf Sie angewiesen. Das ist der Grund, warum sie ihre Publikationen in's Internet stellen und dass ist der Grund, warum sie weiterhin per Suchmaschine auffindbar sind. Sie profitieren davon, dass man ihre Werke bei Google findet, sonst würden Sie es verhindern. Vollkommen logisch ist auch, warum Google zumindest Überschriften anzeigen muss. Wie soll sonst der Leser sich eine grobe Vorstellung vom Inhalt einer Nachricht machen und entscheiden, ob eine Nachricht für ihn lesenswert ist oder nicht ?
Ganz besonders stört mich wieder diese Doppelmoral, die da hinter steht: Einerseits die Vorteile von Google ausnutzen um die Reichweite des eigenen Angebots zu erhöhen (verdoppeln!), auf der anderen Seite aber von Google Abgaben verlangen mit fadenscheinigen, haltlosen Behauptungen. Sollte Google vielleicht auch Gelder der Verlage verlangen, dafür, dass sie den Verlagen helfen ihre Reichweite zu erhöhen ? In anderen Branchen wäre so etwas üblich (Werbeindustrie). Das es den Verlagen keineswegs darum geht, ihre Werke 'zu schützen' erkennt man u.a. daran, dass natürlich auch niemand so konsequent ist, und verhindert, dass die eigenen Werke in Google auftauchen. Im Gegenteil, es ist sogar erwünscht. Hier geht es wiedermal nur darum, auf möglichst bequeme Art und Weise an Geld zu kommen.
Kommen wir zum nächsten Punkt:
Auf welcher Grundlage entscheiden die 'etablierten' Medien bzw. deren Lobbyverbände, dass die Werke und Leistungen der 'Blogger' nicht unter dieses Leistungsschutzrecht fallen ? Grade in Zeiten, wo große Verlage und Zeitungen immer öfter Themen aufgreifen, welche zuerst von Bloggern und unabhängigen Journalisten frei im Internet publiziert werden. Aus welchem Grunde sind die Werke freier Journalisten und Blogger weniger wert ? Genauso, wie auch ÖR-Medien ("natürlich...") ausgeschlossen werden sollen.
Drängt sich nur mir der Eindruck auf, dass es hier (mal wieder) nicht darum geht, dass Leistungen angemessen bezahlt werden wollen, wie vorgeblich gesagt wird ?
Die Antwort ist einfach, wenn man das ganze in Verbindung bringt mit dem Vorschlag, eine Verwertungsgesellschaft (ala Gema) einzurichten:
Je weniger Leute in den Topf der Verwertungsgesellschaft greifen dürfen, desto mehr bleibt über für die großen Verleger. Auch hier zeigt sich wieder der Kapitalismus in seiner ekelhaftesten Ausprägung. Ausserdem hätte das den unscheinbaren Vorteil, dass die großen Verlage (deren Rechte ja nun geschützt sind) trotzdem weiter ungeniert auf die Leistungen der Blogger/freien Journalisten zugreifen können.
Der ganze Fall erinnert mich an die Musikindustrie, die das Internet und seine Chancen (und Risiken) völlig verschlafen hat. 10 Jahre nach der Revolution von Web 2.0 und Co. fällt den Verlegern plötzlich auf, dass ihr altes, verstaubtes Geschäftsmodell nicht mehr geeignet ist um im Informationszeitalter bestehen zu können. Statt aber zu versuchen sich umzustellen und die Chance zu nutzen wird am alten Konzept festgehalten und versucht, die Schuld für das eigene, schlechte Abschneiden den Gewinnern des Internets zuzuschieben. Carta.info spricht von "Querfinanzierung durch andere Branchen", besser kann man es kaum ausdrücken.
Rechte schützen ? Aber bitte nur die eigenen!
Weitere Links:
http://netzwertig.com/2009/11/18/leistungsschutzrecht-nichts-genaues-weiss-man-nicht/#more-11457
http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/
http://www.irights.info/index.php?q=node/880
Update:
Habe Zitate von Carta.info eingefügt, die belegen, was die Lobbyverbände für schützenswert erachten. Ganz allgemein kann ich nur empfehlen, sich den (sehr langen) Text von Carta.info durchzulesen. In dem ist alles nochmal genauesten beschrieben.
Bezeichnend ist wohl Punkt 8 ("Verleger haben bereits vollständige Kontrolle über Verlinkung durch Suchmaschinen") des Carta.info Artikels.
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