Telefonanschluss schalten lassen

Prom07

Lt. Commander
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März 2008
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1.056
Moin Leute!
Und zwar habe ich mal ne Frage wo ich nicht so recht durchblicke :(
Ab dem 16. September miete ich eine Wohnung in einer anderen Stadt an (wegen Studium), wo ich das DSL-Sommer-Spezial von 1&1 schalten lassen möchte, wobei Heute ja auch noch der letzte Angebotstag ist. Und zwar ist es ja so, dass wenn ich noch keinen Telefonanschluss habe diesen zuerst durch die Telekom freischalten lassen muss.
Haben die Verträge meiner Vormieterin hierauf irgendeinen Einfluss? - diese wird den Anschluss ja durchaus schon einmal freigeschaltet haben, oder muss der Telekom-Techniker trotzdem noch mal bei mir reintröddeln um alles frei zu schalten?
Habe jetzt halt angegeben, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Telefonanschluss vorhanden ist.

Hört sich vielleicht doof an, aber ich blicke da gerade nicht durch :(

Wäre wirklich super wenn Ihr mir diesbzgl. eben helfen könntet damit ich noch heute alles unter Dach und Fach bringen kann :)

Grüße: Prom07
 
Warum fragst du das nicht einfach bei 1&1 für eine verbindliche Antwort?
 
Die Vormieterin wird wohl einen Telefonanschluss gehabt haben, also muss da nichts geschaltet werden.
Einfach Vertrag abschliessen, den Rest wirst du dann erfahren.

Ich denke es wird ein Techniker der TCOM rumkommen, um sicher zu gehen, dass die Leitung auch wirklich bei dir ankommt.
 
Du musst einfach das Sommer-Special buchen und angeben, wo die Telefondose ist.

Lediglich der Vormieter muss den Anschluss gekündigt haben.
 
Ich mein nur weil ich den vorherigen Telefonanbieter angeben soll - Wäre dass dann die Telekom weil die den Anscluss schon mal frei geschaltet hat, oder wäre das gar kein Telefonanbieter was eine Freischaltung durch die Telekom ja im Normalfall erfordern würde (und damit Kosten in Höhe von 30€ aufwirft^^)?
 
Bei einem normalen Telefonanschluss muss die Leitung bis zur 1.TAE Dose stehen!
Dazu ist die Telekom meines wissens nach verpflichtet!
 
Dazu ist die Telekom meines wissens nach verpflichtet!
Mit welcher Begründung ist die Telekom dazu verpflichtet? Wo steht das geschrieben?
 
Weil, so weit ich weiß, der Anschluss inkl. der ersten Dose der Telekom gehört.

Gleichzeitig ist die Telekom für die Grundversorgung zuständig - also Sozialtarife z.B.
 
So weit ich weiss schalten auch andere Anbieter bis zur ersten Dose, so dass man die Telekom nicht benötigt, wenn diese ein eigenes Netz haben. Also wo bitte steht geschrieben das die Telekom verpflichtet ist einen Anschluss bis zur ersten Dose in mein Haus zu legen. Dieser Anschluss muss doch wohl erst mal beantragt werden, dann muss eine Einverständniserklärung des Hauseigentümers vorliegen, damit die Telekom überhaupt ein Kabel über sein Grundstück legen darf bzw. einen Anschluss ans Haus legen darf.
(Grundstück-Nutzungsvertrag (GNV); Rechtsgrundlage für den GNV ist das Telekommunikationsgesetz (TKG))
Also sollte der TE erst mal abklären ob die Wohnung bereits einen bestehenden Anschluss hat, also versorgt werden kann (APL im Keller und TAE Dose in der Wohnung)
 
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