Quo vadis BTMG?

Happy Bicycle Day, meine Freunde!

e2fdf302ae07.jpeg
https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Hofmann#Der_bewusste_LSD-Selbstversuch


Dazu noch von Dr. Rätsch und vorallem Hofmann himself ein paar bewunderswerte Worte.

https://www.youtube.com/watch?v=H3pYXHX5WZs
 
combatfun schrieb:
Nicht nur für die Legalisierung, sondern auch gegen solche Politiker: https://youtu.be/_2gjf7avgHw
Politiker? Mörtler ist eher eine Lobbyistin der Alkoholbranche, die auch im eigenen Geschäftsinteresse handelt.

Alkohol braucht dringend eine ähnliche Kampange, wie die beim Tabak, also mit Werbeverbot, Aufklärung, Preiserhöhungen, usw. Die Erfahrungen beim Tabak sind eher positiv, die Zahlen belegen es. Hier ist Mörtler in keinster Weise tätig.

Das ist übrigens etwas, was für jede Droge gelten müsste. Legalität mit staatlicher Qualitätskontrolle, Aufklärung und Vermarktungsverbot, zusätzlich mit Verkauf nur in speziellen Läden (d.h. Abgabekontrolle & Verfügbarkeitsbegrenzung).
 
Lumin schrieb:
Das ist übrigens etwas, was für jede Droge gelten müsste. Legalität mit staatlicher Qualitätskontrolle, Aufklärung und Vermarktungsverbot, zusätzlich mit Verkauf nur in speziellen Läden (d.h. Abgabekontrolle & Verfügbarkeitsbegrenzung).
Fänd ich richtig geil ... dann aber auch für all die "little helper", die man in den Apotheken oder Supermärkten bekommt.
Die Unterscheidung zwischen "Droge" und "Medikament" ist sinnlos, denn jedes Medikament, kann eine Droge sein ... andersherum haben die meisten Drogen ihre Karriere als Medikament begonnen.
Jede "Drogensucht" ist also im Grunde nichts anderes, als eine Medikamentenabhängigkeit, vor der einen niemand gewarnt hat (passiert ja auch bei Medikamenten selten genug ... Sucht ist halt die mit Abstand beste Kundenbindung.

Aber in Deutschland ist es trotzdem dem Apothekerverbund zu verdanken, dass es Weed nicht in der Apotheke gibt. Die lehnten das ab ... witzigerweise mit der Begründung, dass sie ja keine Drogendealer wären.
Stimmt ja auch, denn Drogendealer verkaufen ihre Präparate schließlich OHNE Genehmigung. Das Signal ist klar: Der Unterschied zwischen Droge und Medikament ist in Deutschland ein bürokratischer Akt, der nichts mit Suchtgefahr oder sowas zu tun hat.

Morphium aus der Apotheke ist also KEINE Droge ... Cannabis aus dem eigenen Garten hingegen schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merkel und Seehofer konsumieren Rauschgift: http://www.spiegel.de/politik/deuts...-im-bierzelt-wahl-kampftrinken-a-1149582.html
Ob es bald auch Wahlkampfrauchen im Cannabiszelt gibt? :p

Das schlimmste an der neuen Gesetzgebung ist, ist das sie abseits von Norddeutschland nur auf dem Papier existiert. Je weiter man in den katholisch konservativen Süden geht, desto unwahrscheinlicher wird es, das man einen Arzt findet der Cannabis verschreibt. Völlig egal ob man alle anderen gängigen Medikamente gegen das Krankheitsbild schon erfolglos (Nebenwirkungen) versucht hat.

Dem einen Arzt ist "Cannabis zu viel Papierkram", der andere hält nichts davon, so "wie ein Chirug nichts vom Motarradfahren halte", und für den anderen Arzt ist Cannabis einfach ein Rauschgift, das die Menschheit durch Abhängigkeit und Psychosen zu Grunde richtet.

Selbst wenn man es geschafft hat Cannabis auf Rezept zu kriegen, geht der nächste Stress mit der Krankenkassen los, die nicht zahlen wollen. Was ein Problem ist, denn Cannabis kostet über 200% mehr in den Apotheken als auf dem Schwarzmarkt.

Man kann schön beobachten, wie auf dem Rücken der Patienten mit allen Mitteln versucht wird, Cannabis nicht als Medikament zugänglich zu machen.
 
Selbst wenn man es geschafft hat Cannabis auf Rezept zu kriegen, geht der nächste Stress mit der Krankenkassen los, die nicht zahlen wollen.

Selten so einen Blödsinn gelesen. Wenn die Voraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllt sind dann zahlt die Kasse. Und das prüfen eben jener Voraussetzungen hat nichts mit "die Krankenkassen wollen nicht zahlen" zu tun.

Sowas hätten sie nämlich mit entsprechender Lobby-Arbeit in Berlin besser verhindert indem das Gesetz gar nicht erst in Kraft getreten wäre.
So haben sie dennoch enorme Verwaltungskosten, weil jeder meint er hat Anspruch. Da gibts tatsächlich Leute die beantragen die Kostenübernahme von Cannabis wegen Neurodermitis.

Da gibt es schon ein neues Gesetz, dass Cannabis einen Personenkreis zugänglich gemacht wird der es wirklich benötigt. Und die Leute jammern immer noch, traurig.
 
Lipovitan schrieb:
Selten so einen Blödsinn gelesen. Wenn die Voraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllt sind dann zahlt die Kasse. Und das prüfen eben jener Voraussetzungen hat nichts mit "die Krankenkassen wollen nicht zahlen" zu tun.

Nein. Und weil es nicht so läuft wie du schreibst, ist dieser Arzt im Hungerstreik:
https://hanfverband.de/nachrichten/news/dr-grotenhermen-im-hungerstreik-dhv-video-news-124

Die Vorraussetzungen sind nicht definiert, um Cannabis generell bei einer Krankheit einzusetzen. Das ist angeblich das Argument der Kassen. Sie argumentieren damit, dass es noch keine Studie gäbe, die einen Einsatz von Cannabis bei Krankheit XY vorsieht. Das ist bekannt, daher sollen laut Gesetzesentwurf Erfahrungen mit Cannabis als Medizin gesammelt werden. Was nicht passiert, wenn die Kassen nicht zahlen, bzw. der Arzt es einem erst gar nicht verschreibt, weil es zu viel Papierkram ist oder er nichts davon hält.


Ich habe schon von Krebspatienten gehört, die gefälligst weiter Ihre Opium basierten Mittel nehmen sollen. Cannabis hat man ihnen verweigert. Ob die Leute lügen, die sowas erzählen, weiß ich nicht. Aber warum sollten Sie? Es gibt auch viele Leute mit ADHS, Depressionen und Insomnie, denen Cannabis verweigert wird. Da weiß ich sicher, das es nicht gelogen ist.


In den Video Kommentaren zu Beiträgen des Deutschen Hanfverbands auf youtube, und manchmal auch dirket in deren Videos, hört/sieht man ähnliche Sachen in aus diesen Richtungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Und weil es nicht so läuft wie du schreibst, ist dieser Arzt im Hungerstreik:
https://hanfverband.de/nachrichten/n...video-news-124

Dieser Dr. Grotenhermen ist unter den Ärzten als Spinner bekannt. Den Typen kann man also nicht ernst nehmen.

Die Vorraussetzungen sind nicht definiert, um Cannabis generell bei einer Krankheit einzusetzen. Das ist angeblich das Argument der Kassen.

Ich empfehle dir dich bei Quellen zu informieren die nicht ausschließlich ihr Interesse der Legalisierung von Cannabis verfolgen. Des Gesetz schreibt vor das folgende Voraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllt sein müssen:

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn
1.
eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
a)
nicht zur Verfügung steht oder
b)
im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
2.
eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html

Der MDK prüft quasi nur noch ob Punkt 1 und 2 gleichzeitig erfüllt sind. Das macht er anhand der Unterlagen die ihm von den Behandlern zur Verfügung gestellt werden. Und diese sind oft mangelhaft.

Es ist meine tägliche Arbeit diese Anträge zu prüfen und in gefühlt 80% sind die ausgefüllten Fragebögen der Behandler mangelhaft. Und in weiteren 15% erfolgt gar keine Antwort. Der MDK hat also oft gar keine Möglichkeit positiv zu entscheiden.

Ich habe schon von Krebspatienten gehört, die gefälligst weiter Ihre Opium basierten Mittel nehmen sollen. Cannabis hat man ihnen verweigert.

Ist ja auch richtig. Vermutlich war Punkt 1 des Gesetzes nicht erfüllt.

Es gibt auch viele Leute mit ADHS, Depressionen und Insomnie, denen Cannabis verweigert wird. Da weiß ich sicher, das es nicht gelogen ist.

Sind das schwerwiegende Erkrankungen? Das Bundessozialgericht hat "schwerwiegende Erkrankungen" wie folgt definiert:

Bereits die Anforderungen an das Bestehen einer "schwerwiegenden" Erkrankung sind erheblich. Nicht jede Art von Erkrankung kann den Anspruch auf eine Behandlung mit dazu nicht zugelassenen Arzneimitteln begründen, sondern nur eine solche, die sich durch ihre Schwere oder Seltenheit vom Durchschnitt der Erkrankungen abhebt.

Dazu gibt es noch viel mehr aber ich will nicht ganz soweit ausholen.

Siehe Punkt 2 des Gesetzes. Der MDK prüft die Studienlage, dabei werden nicht nur wie früher evidenzbasierte Studien herangezogen sondern auch welche mit einer überschaubaren Anzahl von Probanden. Gerade bei diesen Diagnosen sieht es da sehr mau aus und es gibt auch Studien die überhaupt keinen Vorteil bescheinigen. Daher ist Punkt 2 des Gesetzes nicht erfüllt und die Krankenkasse kann keine Kosten übernehmen.

Cannabis ist also nicht als ein herkömmliches Arzneimittel durch den Gesetzgeber vorgesehen sondern als ein letztes Mittel. Dabei ist hier die Dokumentation des Arztes über den Therapieverlauf besonders wichtig. Und wenn diese der letzte Müll ist wie in den meisten Fällen dann gibts natürlich auch keine Kostenübernahme.

Das Gutachten des MDK wird dem Patienten auch zur Verfügung gestellt. Wenn man also der Meinung ist, dass Studien, Publikationen oder was auch immer nicht genug gewürdigt wurden kann man diese im Widerspruch anführen. Dort wird sowieso nochmal durch einen anderen Gutachter der Fall neu bewertet.

Wenn ein Arzt einen Fragebogen mit 10-12 Fragen mit quasi 3 Worten beantwortet, da braucht sich der Patient über eine Ablehnung nicht wundern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorweg: Vielen Dank für deine detaillierte Antwort.
Ich hoffe Dr. Grotenhermen gilt nicht als Spinner, nur weil er Cannabis als Medizin in den Vordergrund rücken möchte.

Der Gesetzes Text wurde auch in den youtube Videos vom Hanfverband samt Kritik dazu vorgetragen.
Ich bin auch für die Legalisierung von Cannabis, weil die Vorteile die Nachteile nicht nur überwiegen, sondern die Nachteile auch nur einen sehr kleinen Konsumentenkreis betreffen, ähnlich wie beim Alkohol. Obendrauf sind die Nachteile durch Cannabismissbrauch nicht so schwerwiegend, wie beim Alkoholmissbrauch.

Das ist der Knackpunkt, wann ist welche Krankheit ab welchem Ausprägungsgrad schwerwiegend? Cannabis sollte wie jedes andere Medikament behandelt werden. Spätestens dann, wenn andere Medikamente nachweislich versagt haben. Und das ist aktuell nicht der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe Dr. Grotenhermen gilt nicht als Spinner, nur weil er Cannabis als Medizin in den Vordergrund rücken möchte.

Es könnte an solchen Aktionen wie dieser Hungerstreik liegen und das er in seiner Praxis quasi jedem Cannabis verschreibt der sie betritt. Das macht ihn einfach unglaubwürdig. Und gerade als Arzt sollte man wissen wie die Dinge laufen. Er würde Betroffenen mehr helfen wenn er sich an den Studienarbeit beteiligt.


Ich bin auch für die Legalisierung von Cannabis, weil die Vorteile die Nachteile nicht nur überwiegen, sondern die Nachteile auch nur einen sehr kleinen Konsumentenkreis betreffen, ähnlich wie beim Alkohol. Obendrauf sind die Nachteile durch Cannabismissbrauch nicht so schwerwiegend, wie beim Alkoholmissbrauch.

Meiner Ansicht nach sollte man diese Themen strikt trennen. Denn die Legalisierung von Cannabis und die Kostenübernahme der Krankenkasse sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und hohe Hürden sind dringend notwendig um die Versichertengemeinschaft vor Missbrauch zu schützen. Bei anderen Arzneimitteln z.b. Ritalin gibt es auch genug missbrauch. Das lassen sich die kranken Leute von verschiedenen Ärzten verordnen und den Rest den sie nicht brauchen verkaufen sie an der Uni.

Das ist der Knackpunkt, wann ist welche Krankheit ab welchem Ausprägungsgrad schwerwiegend?

Es gibt Leitlinien, Studien etc. um den Schweregrad von Krankheiten zu bestimmen. Das ist natürlich Aufgabe der Behandler dies zu bestimmen und zu dokumentieren.`

Sofern es da Lücken gibt kann dies nur durch Studien und wissenschaftliche Arbeit geschlossen werden. Bei herkömmlichen Arzneimitteln übernehmen dies üblicherweise die Hersteller.

Cannabis sollte wie jedes andere Medikament behandelt werden.

Wie wird denn jedes andere Medikament behandelt?
 
Lipovitan schrieb:
Und hohe Hürden sind dringend notwendig um die Versichertengemeinschaft vor Missbrauch zu schützen. Bei anderen Arzneimitteln z.b. Ritalin gibt es auch genug missbrauch.
Dem Schutz der Versichertengemeinschaft dürfen aber keine Patienten zum Opfer fallen, denen Cannabis helfen würde. Und das ist aktuell der Fall. Selbst wenn alles für eine Cannabis Medikation spricht, wird das nicht gemacht. In erster Linie weil es die Ärzte zu viel Zeit und damit Geld kostet. Einige Ärzte halten auch einfach nichts von Cannabis, und/oder haben Angst um ihre Reputation, Stichwort "Drogenpraxis".

Generell sollte man mehr die Gründe bekämpfen, warum Missbrauch stattfindet (Armut und Leistungsdruck), aber das wird nicht passieren. Warum, das kann sich jeder selber überlegen, oder auch nicht.

Lipovitan schrieb:
Sofern es da Lücken gibt kann dies nur durch Studien und wissenschaftliche Arbeit geschlossen werden. Bei herkömmlichen Arzneimitteln übernehmen dies üblicherweise die Hersteller.
Wird hoffentlich passieren, wenn sich eine Cannabis Lobby etabliert hat, als Gegengewicht zur Pharma Lobby.


Lipovitan schrieb:
Wie wird denn jedes andere Medikament behandelt?
Im Gegensatz zu Cannabis werden sie bei entsprechender Diagnose verschrieben. Die von dir erwähnten hohen Hürden sind nicht vorhanden.
 
Dem Schutz der Versichertengemeinschaft dürfen aber keine Patienten zum Opfer fallen, denen Cannabis helfen würde. Und das ist aktuell der Fall.

Ob Cannabis helfen würde muss nun mal in jedem Einzelfall geprüft werden. Der Gesetzgeber hat hier folgende Fristen gesetzt:

3 Tage für Palliativpatienten
3 Wochen ohne Vorlage beim MDK und 5 Wochen bei Vorlage beim MDK.

Gemäß § 31 SGB V muss eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgen, siehe:

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist.

Nun kann man leider nicht wie bei in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln einfach Diagnosen festlegen wofür Cannabis verordnet werden darf. Das liegt daran das Cannabis nur als aller letzte Möglichkeit der Therapie in Betracht gezogen werden soll (siehe Absatz 1 von § 31 SGB).

Im Gegensatz zu Cannabis werden sie bei entsprechender Diagnose verschrieben. Die von dir erwähnten hohen Hürden sind nicht vorhanden.

Das ist einfach falsch. Hast du dich mal mit den Zulassungsverfahren von Arzneimitteln in Deutschland beschäftigt? Hier mal ein Link für dich:

http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/zulassungsverfahren/_node.html

Danach entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss noch ob das Arzneimittel zu Lastend der GKV verordnet werden können.
Diese Zulassungsverfahren benötigen unter Umständen mehrere Jahre. Hier mal ein Link:

https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/gesetz/

Die Hürde für Arzneimittelhersteller bis zu dem Punkt, dass es vom Arzt bei der zugelassenen Diagnose verordnet werden kann ist also ziemlich hoch.

Das erkennt man unter anderem auch daran wie groß die Hürde für Arzneimittel ist die hier in Deutschland verkehrsfähig sind aber nicht für die Indikation zugelassen wurden. Das BSG hat für solche Fälle nämlich folgende Kriterien festgelegt:

Es muss sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handeln, für die
keine andere Behandlung verfügbar ist und
auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.

Das hat auch einen einfachen Grund. Die Versichertengemeinschaft soll keine Kosten für Behandlungen oder Therapien zahlen deren Erfolgsaussichten überhaupt nicht absehbar sind. Daher spricht das BSG auch von "auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht".

Der Grund warum das Arzneimittel in Deutschland für eine Indikation nicht zugelassen wurde liegt daran, dass die zur Verfügung stehenden Studien nicht qualitativ hoch genug sind, in arbeit oder noch gar nicht gibt.

Es gibt auch Fälle von Arzneimitteln die in den USA im Eilverfahren zugelassen wurden aber sich in den folgenden Jahren als völlig ungeeignet entpuppten. Daher sind Langzeitstudien auch so wichtig, auch um die Patienten zu schützen die sich unvorhersehbaren Nebenwirkungen ausgesetzt sehen.

Und da scheint Cannabis wohl auch noch nicht besonders sicher zu sein, zumindest spricht der G-BA von "schwerwiegenden Nebenwirkungen" in placebokontrollierten Studien.

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4167/2016-09-16-PA-AfG-SN-G-BA-BtMG-Gesetzentwurf.pdf
 
@lipovitan mach mal deine augen auf! wenn hinter cannabis eine mega konzern stecken würde dann wäre schon längst legalisiert. pharma industrie hat 0 interesse an cannabis. die industrie möchte ja ihre chemie verkaufen.

und toll das du aus "häufiger (schwerwiegende) nebenwirkungen" direkt "schwerwiegende nebenwirkungen machst".
die stellungnaheme ist witzlos! weil wenn man sich die mühe macht und die studie durchliest sieht man schwarz auf weiß das von kurzzeitigen nebenwirkungen die rede ist.

Gemeinsame nebenwirkungen waren Schwindel, trockener Mund, Übelkeit, Müdigkeit, Somnolenz, Euphorie, Erbrechen, Desorientierung, Schläfrigkeit, Verwirrung, Verlust des Gleichgewichts und Halluzination.

diese angeblich schwerwiegenden nebenwirkungen treten bei der nicht medizin alkohol auf. hihi schon lustig :)
ich glaube das der g-ba kein englisch kann.
 
Das man nicht so einfach per Rezept an Cannabis umsonst rankommt, ist ja in Ordnung. Könnte jeder Arzt einfach ein Rezept ausstellen, würden das einige schnell ausnutzen.

Aber der Beginn der Akzeptanz als Medizin ist ja schon ein Schritt in die richtige Richtung. Nächster Schritt wäre die Legalisierung.
 
die stellungnaheme ist witzlos! weil wenn man sich die mühe macht und die studie durchliest sieht man schwarz auf weiß das von kurzzeitigen nebenwirkungen die rede ist.

Warum spricht denn die original Quelle von "serious Adverse Events"? Je nach Erkrankung des Patienten sind es nämlich genau diese!

Es wird sehr oft Cannabis für Patienten die sich in einer Chemotherapie und daher unter Appetitlosigkeit und damit einhergehenden Gewichtsverlust leiden. Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Diarhoee sind da natürlich schwerwiegenden.

Es zeigte sich ein erhöhtes Risiko für vorübergehende UW bei der Anwendung von Cannabinoiden, einschliesslich schwerer UW. Häufige UW waren Schwindel, Mundtrockenheit, Übelkeit, Erschöpfung, Schläfrigkeit, Euphorie, Erbrechen,Desorientierung, Benommenheit, Verwirrtheit, Gleichgewichtsverlust und Halluzinationen.

Und der Grund warum nur von kurzzeitigen Nebenwirkungen die Rede ist folgender:

Es liessen sich keine Studien finden, die die dauerhaften UW von Cannabinoiden untersuchte – auch nicht, als die Suche auf Evidenz von geringerer Qualität ausgeweitet wurde.

diese angeblich schwerwiegenden nebenwirkungen treten bei der nicht medizin alkohol auf. hihi schon lustig
ich glaube das der g-ba kein englisch kann.

Alkohol soll nicht als Arzneimittel eingesetzt werden, der Vergleich ist also hier absolut fehl am Platz. Es besteht hier die Gefahr, dass auf Grund fehlender Studien ein "Arzneimittel" eingesetzt wird deren Wirkung bei kranken Menschen nicht absehbar ist, da langzeit Studien fehlen. Das Risiko ist also überhaupt nicht absehbar.
 
wenn du nicht verstehen kannst das der alkohol vergleich ziemlich treffend ist dann kann man dir unterstellen das du viel erzählst aber nichts verstanden hast.

es gibt 1000 medikamente die wesentlich gefährlicher sind, die weitaus mehr und schlimmere nebenwirkungen besitzen als cannabis.
lobby sei dank hat der staat damit keine probleme.

Contergan-Skandal, Lipobay-Skandal, Vioxx usw.

an medikament sterben in deutschland ca. 50000 menschen jedes jahr.
Schwerwiegende Nebenwirkungen: solche, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung oder Invalidität führt oder sich in einer angeborenen Fehlbildung (kongenitale Anomalie) bzw. einem Geburtsfehler äußern. In klinischen Studien wird auch der Begriff „schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis“ verwendet.
zitat Wikipedia

cannabis ist also tödlich :D obwohl noch niemand daran gestorben ist. wie ist das möglich?
 
wenn du nicht verstehen kannst das der alkohol vergleich ziemlich treffend ist dann kann man dir unterstellen das du viel erzählst aber nichts verstanden hast.

Schlechter Stil, statt einen Diskutanten Ahnungslosigkeit zu unterstellen solltest du es einfach erklären. Das würde es für alle anderen die hier mitlesen und mir einfacher machen nachzuvollziehen worauf du anspielst.

es gibt 1000 medikamente die wesentlich gefährlicher sind, die weitaus mehr und schlimmere nebenwirkungen besitzen als cannabis.

Richtig, aber diese wurden in Langzeitstudien nachgewiesen. Die behandelnden Ärzte haben so eine sehr genaue Vorstellung was passieren kann wenn sie das Arzneimittel anwenden. Der Arzt kann nun also anhand einer Risiko-Nutzen-Analyse ziemlich genau abschätzen ob die Nebenwirkungen der Therapie dem Behandlungserfolg im Wege stehen.

Das ist bei Cannabis nicht der Fall, da schlicht keine Langzeitstudien existieren.

Und wo steht das "schwerwiegende Nebenwirkungen" tödlich sein müssen? Für dich als gesunden Menschen sind Nebenwirkungen vielleicht lächerlich. Aber Erbrechen, Diarrhoen etc. können den Behandlungserfolg massiv beeinflussen. Der damit einhergehende Gewichts und Flüssigkeitsverlust kann Patienten massiv schwächen. Eine Therapie müsste dann eventuell ausgesetzt werden.

Hier mal eine ausführlichere Definition von "schwerwiegenden Nebenwirkungen":

https://www2.bfarm.de/bekanntmachungen/bekanntmAnzNebenw.html#txt02


Und der wichtige Teil als Zitat:

Die "Guidance and Procedures for Marketing Authorisation Holders"(7) empfiehlt in Anlehnung an die entsprechende CPMP/ICH-Guideline(8),(9) darüber hinaus, medizinisch bedeutsame Nebenwirkungen als "schwerwiegend" einzustufen. Das sind solche, die nicht sofort tödlich oder lebensbedrohlich sein oder zu einer stationären Behandlung führen müssen, aber den Patienten erheblich beeinträchtigen köönnen. Medizinisch bedeutsam sind Nebenwirkungen auch dann, wenn sie eine Intervention/Behandlung zur Verhinderung eines Zustandes erfordern, der den in der Definition "schwerwiegende Nebenwirkung" genannten Kriterien entspricht.

Nebenwirkungen also pauschal als nicht schwerwiegend zu titulieren halte ich für unangemessen. Sowas muss immer in Einzefall beurteilt werden. Und das überlasse ich Ärzten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Lipovitan
Ich meinte eigentlich, dass Cannabis im Gegensatz zu anderen Medikamenten von den Ärzten nicht verschrieben wird, und das es bei anderen Medis idR keine Probleme mit den Kassen bzgl. der Bezahlung gibt. Und nicht die Zulassungsverfahren für ein Medikament. Trotzdem ein interessanter Beitrag, danke!

Mir ist schon klar worauf es hinaus läuft: Cannabis scheint harmlos zu sein (NW) und hat positive Eigenschaften, die in der Medizin nützen können, aber es fehlen qualitativ hochwertige Langzeitstudien.

Zum Thema Studien:
Da kommt es drauf an, wer sie in Auftrag gegeben hat ;) Denn meines Wissens nach, wird bei jeder Studie im Vorraus festgelegt, was das Ergebnis sein soll. Dann arbeitet man dahin, mit allen Mitteln.

Zu Cannabis NW: Jedes Medikament hat Nebenwirkungen, auch Cannabis. Lies mal den Beipackzettel von Anti Depressiva. Da sind die genannten NW von Cannabis wirklich sehr harmlos dagegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist bei Cannabis nicht der Fall, da schlicht keine Langzeitstudien existieren.
Cannabis ist eine Pflanze, die schon seit 5000+++ Jahren als Heilmittel benutzt wird. Und in aller Welt kiffen Leute fröhlich vor sich hin, seit eh und je. Kann man doch als eine Art "Langzeitstudie" bewerten. Vielleicht sollte man nicht den Weg gehen, Cannabis als "normales Medikament wie alle anderen auch" zu bewerten, sondern einen neuen, individuellen Weg.

https://youtu.be/6XDcsnxrX0g?t=305 (5:05)


----------------------------------------------------------------------------------------------------

Kleiner Hinweis für Heute 02.06.2017 14:05. Es wird im Bundestag wieder diskutiert.

http://www.bundestag.de/
Cannabiskontrollgesetz

Ich schreibe später noch etwas dazu.

e: Naja, gab nicht viel Neues. CDU/CSU immernoch "denkt doch einer mal an die Kinder" und mit negativen Drogenbeispielen, die in Wahrheit das Ergebnis des Verbots sind. Und zum Thema Cannabis als Medizin loben die sich selbst wo es nur geht. Der Gesetzesentwurf wurde abgelehnt und ist somit erstmal vom Tisch, wie ich das verstanden habe. Tempel und Özdemir werden die Tage sicher irgendwo ein Statement ablassen und auch sagen, was als nächstes passieren wird. (Neuer Antrag in dieser/nächster Legislaturperiode oder sowas).
 
Zuletzt bearbeitet:
5000 Jahre, ui. Seit wann werden Cannabis Konsumenten eigentlich diskriminiert und kriminalisiert? Bestimmt erst seit den letzten 100 Jahren!?
 
Zurück
Oben