Lizenzfrage bei Notebooks

mas

Cadet 3rd Year
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Bei mir steht die Anschaffung eines Notebooks an und da kam mir eine Frage auf. Bei vielen interessanten Modellen ist Windows 7 Home Premium 32-Bit installiert. Nun habe ich aber eine Software, die ausschließlich auf 64-Bit Systemen läuft und würde daher gerne ein 64-Bit Windows nutzen.

Meines Wissens ist ein Key für Win7 nicht an 32/64 Bit gebunden. Gilt das auch für Notebookinstallationen (praktische Erfahrungen)?

Könnte ich mir dann eine Win7 HP 64 Bit besorgen, installieren (vorher natürlich prüfen, dass es alle Treiber für 64-Bit gibt) und den Key legal dafür verwenden?

Falls das so geht, wie komme ich an ein entsprechendes Installationsmedium? Auf der Recovery-Partition wird ja vermutlich nur ein 32-Bit Installer liegen.

Warum werden moderne Notebooks überhaupt mit einer 32-Bit Version ausgeliefert? Genug RAM und eine 64-Bit CPU haben sie doch.
 
Es geht, ob du den Key legal dafür verwenden darfst bin ich mir aber nicht sicher, da du ja nich den eigentlichen Datenträger erworben hast.

Es werden Notebooks noch mit 32-bit Windows ausgeliefert, da es noch immer Probleme mit dem ein oder anderen Programm unter 64-bit gibt. Zudem fehlen oftmals eher 64-bit-Treiber für alle Scanner usw.
 
Meines Wissens ist ein Key für Win7 nicht an 32/64 Bit gebunden. Gilt das auch für Notebookinstallationen (praktische Erfahrungen)?

Könnte ich mir dann eine Win7 HP 64 Bit besorgen, installieren (vorher natürlich prüfen, dass es alle Treiber für 64-Bit gibt) und den Key legal dafür verwenden?

ist unabhängig davon obs nen Desktop oder Laptop ist ... der Key gilt für die Version ( Home Premium Starter Professional Ultimate) ob 32bit oder 64bit ist gleichgültig


Falls das so geht, wie komme ich an ein entsprechendes Installationsmedium? ...

100% legal gar nicht ausser du kaufst eine entsprechenden Version ... oder bekommst sie über eine Studendenlizenz etc. aber ausleihen von nem Kumpel der die passende CD hat geht, hast ja nen legalen Key ... ist und bleibt aber "Grauzone" aber das als Piraterie abzustempeln ist Haarspalterei,
aber da hat die "Aufklärungsarbeit" der ContentMafia in der BRD ja bereits volle Breitseite getragen ...

Warum werden moderne Notebooks überhaupt mit einer 32-Bit Version ausgeliefert? ...

Tja weil die 64bit Welt eben doch noch nicht so heile ist wies immer dagstellt wird ... und gerade bei Laptops ( Modemtreiber etc.) vieles noch ned in 64bit geht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon gesagt ist es ne Grauzone, gehen tut es.

mas schrieb:
Warum werden moderne Notebooks überhaupt mit einer 32-Bit Version ausgeliefert? Genug RAM und eine 64-Bit CPU haben sie doch.

Weil die OEM Hersteller genauso unflexibel sind wie Microsoft selber :rolleyes:
Die Angst, das Scanner, Drucker usw nicht mehr gehen und man deswegen mit vielen Anfragen bombadiert wird, ist hoch.

Dell packt bei den meisten seiner Notebooks 64 Bit dazu.
 
also ich habe ebend mal ein paar Freunde bei MS gefragt.
OEM oder SB CD-Key lassen sich nicht von 32 auf 64 bit übertragen, das geht nur mit den der Voll Version
 
Verdammt, d.h. ich muss mir ein anderes Notebook aussuchen, nur weil ein 32Bit System dabei ist? (oder eben eine zusätzliche Lizenz kaufen, was ich absolut nicht einsehe)
 
rene87 schrieb:
also ich habe ebend mal ein paar Freunde bei MS gefragt.
OEM oder SB CD-Key lassen sich nicht von 32 auf 64 bit übertragen, das geht nur mit den der Voll Version

tatsache nur mit ner "richtigen" vollversion (also auch nicht bei ner updateversion?)?

weil man doch immer wieder liest, dass die leute den key für 64 bit verwenden... es kaufen doch wenige windows im laden, viele haben 32 bit erworben, die meisten haben das beim rechner bei oder 4 free als student.
 
...also ich habe ebend mal ein paar Freunde bei MS gefragt...

Egal was die sagen. Es geht und ist keine Grauzone. Wenn ja, bitte ich die Stelle in der EULA zu bennen (hängt an) oder ein Gesetz mit Paragraphen zu nennen. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo es nicht geklappt hat.
 

Anhänge

  • license.doc
    137,3 KB · Aufrufe: 117
Naja, streng genommen gehört zur Lizenz der Aufkleber, das Handbuch und der originale Datenträger (bzw. eine Image-Partiton zum selbst erstellen dessen).
Letzterer fehlt aber ja bei der Lizenz...

Bei der Vollversion liegen hingegen beide Datenträger bei, dort hat man die Wahl, welche Version man installiert.

Deshalb dürfte " rechtliche Grauzone" das Ganze am treffendsten beschreiben.
 
mas schrieb:
Verdammt, d.h. ich muss mir ein anderes Notebook aussuchen, nur weil ein 32Bit System dabei ist? (oder eben eine zusätzliche Lizenz kaufen, was ich absolut nicht einsehe)

Es geht, M$ hat das aber nicht so gerne, aber
Entweder
1. ein Urteil zu dem Thema steht noch aus soweit ich weiß ;)
2. es ist eine rechtliche Grauzone.
Ich habe auch noch nicht davon gehört, dass M$ was dagegen tut.

Wäre auch etwas seltsam. Es gibt Millionen von Raubkopieren, aber sie verplätten lieber denen eine, die es halb-legal haben, damit die es in Zukunft lieber ganz illegal machen...

Noch dazu glaube ich nicht, dass M$ die Keys für die jeweilige Version "gebrandmarkt" haben.
Kann mir nicht vorstellen, dass die das Nachvollzuiehen können.
Ergänzung ()

Wilhelm14 schrieb:

Dass Eula hat in Deutschland keine Wirkung.
Kannst ja mal versuchen ne Windows Version, die auf einem Laptop war zurückzugeben.
Geht leider in den wenigsten Fällen...
 
Zuletzt bearbeitet:
2. e. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.

Das ist keine Einschränkung, sondern ein Hinweis. "Such's dir aus, Hauptsache ein PC, nicht mehrere."


16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software. Ein Kaufnachweis unterliegt möglicherweise einer Überprüfung anhand der Aufzeichnungen Ihres Händlers.

Datenträger, Handbuch sind dort nicht als Lizenznachweis angegeben.


@ Jocotty: Okay, du sagst, die EULA hat keine Wirkung. Welches Gesetz beschreibt dann die Grauzone? Es muss doch ein Gesetz geben, gegen das man verstößt. Sonst ist es keine Grauzone.
 
Zuletzt bearbeitet:
hype schrieb:
tatsache nur mit ner "richtigen" vollversion (also auch nicht bei ner updateversion?)?

weil man doch immer wieder liest, dass die leute den key für 64 bit verwenden... es kaufen doch wenige windows im laden, viele haben 32 bit erworben, die meisten haben das beim rechner bei oder 4 free als student.

bei OEM oder SB ist der Key auch an die Bit version gebunden, alle andern ist es egal
 
Hallo rene87,

nenn uns bitte den Punkt in der EULA oder ein Gesetz, das deine Beharrlichkeit auf Bit-Gebundenheit erklärt. Die EULA erlaubt es in Punkt 2.e. ausdrücklich.

Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.
 
Wilhelm14 schrieb:
Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version installieren und verwenden.

Das gilt für die Vollversion.

Die OEM-Lizenz enthält ja entweder die 32-bit- oder die 64-bit-Version.

Aber wie gesagt, Microsoft wird einen dafür sicher nicht verklagen...
 
Punkt 2. e. steht auch in der OEM-EULA.

Richtig, es gibt im Handel Angebote mit einer DVD (32 oder 64 Bit) oder mit zwei DVDs (32 und 64 Bit). Da es diese zwei Ausführungen im Handel gibt, benutzt Microsoft in der EULA das Wort möglicherweise um beide zu erschlagen. Der Punkt 2. e. der EULA ist dabei immer identisch.

Ein Nutzer ordert bei Microsoft eine 64 Bit DVD für seine SB-Lizenz nach. Support Engineer Nadine K. hat die korrekte Aussage grün eingekästelt und nach oben geschoben.

Die Lizenz die man bei einer Systembuilder Version erhält ist nicht an einer 32-bit oder 64-bit Version gebunden.

http://social.answers.microsoft.com...e/thread/e449f6bf-a701-4a74-bf87-26b048fcc8fe
 
Zuletzt bearbeitet: (Ein Wort zu viel)
Jocotty schrieb:
Dass Eula hat in Deutschland keine Wirkung.
Das ist – so pauschal wie du es schreibst – wohl nicht richtig. "Der" EULA (Endbenutzer-Lizenzvertrag) ist nur dann nicht bindend, wenn er für den Kunden erst und nur bei der Installation zugänglich ist. Aber auf jeder Windows 7 Verpackung ist ein Link genannt, wo sich der Kunde vor dem Kauf den EULA ansehen kann: www.microsoft.com/useterms

supastar schrieb:
Naja, streng genommen gehört zur Lizenz der Aufkleber, das Handbuch und der originale Datenträger (bzw. eine Image-Partiton zum selbst erstellen dessen).
Weder Aufkleber, noch Handbuch noch original Datenträger gehören zwangsläufig zur Lizenz.
  • Vom Handbuch und original Datenträger steht schon mal gar nichts im Lizenzvertrag.
  • Und selbst der Aufkleber ist bei online bestellten Versionen nicht notwendig:
Windows 7 Lizenzbestimmungen schrieb:
16. LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“).
a. Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software.
 
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