News „Schwarzsurfen“ im WLAN nicht strafbar

klappser

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Das Landgericht in Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass man sich bei der Nutzung von fremden, offenen WLANs nicht strafbar macht. Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungs-Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal.

Zur News: „Schwarzsurfen“ im WLAN nicht strafbar
 
Ein logischer Schluss wenn man sowieso "verpflichtet" wird sein Wlan zu schützen. Wenn es offen ist und über den Zugang irgendwelche Software oÄ geklaut wird, ist auch der Wlan- Anschlussbesitzer verantwortlich.
Ich hätte eigentlich kein Problem damit mein Internetverbindung für andere als HotSpot offen zu lassen, aber das ist leider nicht möglich in dem Fall. Schade!
 
Wenn es wirklich NUR um reines, LEGALES surfen geht, ist es meiner Meinung nach vollkommen OK.

Wenn jmd. ohne Gardinen Nackt vor seinem Fenster rum läuft, kann ich dafür ja auch nicht bestraft werden, wenn ich mal einen Blick riskiere ;)
 
Ehrlich gesagt ist das trotzdem äußerst unlogisch Jemanden zu bestrafen über dessen Internetzugang jmd Anderes rechtswidrige Handlungen vornimmt.

Klaut Jemand mein unabgesperrtes Auto und verursacht damit absichtlich einen Unfall mit Todesfolge, kann mich doch auch Keiner wegen Mordes anklagen.
 
@SixpackRanger: das selbe beispiel, bloß mit einer schusswaffe und du kannst sehr wohl deswegen belangt werden ;)
autovergleiche hinken gewaltig ...
 
@SixpackRanger,

So ein Schwachsin... wenn du dein Auto nicht richtig gesichert hast, z.B. die Tür nicht verschloßen, dann kann man dich als "Mittäter" verklagen, da du mit deine Handlung eigentlich das verursacht hast. Hättest du dein Auto abgeschloßen wäre es vielleicht nicht geklaut. Es ist das gleiche wie bei dem offenen WLAN. Hat jemand mit deine Verbindung Daten unrechtmässig erworben, so bist du mitstraffbar, dass du deine Autoschlüssel im Auto vergessen hast oder so.


@Cyberboy2009,

Mit dem Auto Brötchen kaufen fahren ist ok wenn es dabei bleibt, aber wurde das nicht gesetzlich Verboten die Schlüssel im Auto zu lassen? :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige Komplettzitate entfernt!)
Ich kann das auch nicht ganz nachvollziehen. Die Frage für mich ist: Ist mein WLan Zugang mein Besitz? Wenn ja, dann dürfte eig. kein anderer den benutzen. Wenn es kein Besitz ist kann ich das Urteil nachvollziehen. Letztendlich muss eh unser höchstes Gericht mal dazu Stellung bezeiehn. Dann wäre es klar.
 
@roker002
Halte ich für Quatsch. Man wird nicht mitangeklagt wenn jemand sein Auto klaut und damit was anstellt. Ich kann mich nicht erinnern von einer "Abschließpflicht" für das Auto gehört zu haben...
 
Vielleicht kommt das ja heute mal in den Nachrichten.
So werden vielleicht hoffentlich mal wieder ein paar Unwissende darauf gebracht ihr WLAn zu verschlüsseln.

@ Fraggi
Ergänzung ()

Trotzdem war es somit eine fahrlässige Tat und du wirst trotzdem mit angeklagt.
 
@FrAGgi
StVo §14 Abs. 2 ;)

Und natürlich kann einem in dem Fall eine Mitschuld angelastet werden,sicher ist aber das die Versicherung den Schaden am Fahrzeug nicht übernehmen wird.
 
solange man dabei keine straftaten begeht is das absolut ok ... und wer nicht will dass jmd. mitsurft muss halt verschlüsseln; dann würde sich der eindringling ja aber auch strafbar machen, wenn er sich trotzdem zugang verschafft
 
Schlimm finde ich wenn die örtliche Sparkasse ihr WLAN offen lässt und jeder mit plan schnüffeln kann... war bei uns mal so vor einigen Jahren!:D
 
Ich freu mich auch immer wenn irgendwo wer noch nen offenes WLAN hat, wenn ich abends mal wegen paar Idioten die nen Unfall bauen mussten nedd nach Haus kann und im LKW übernachten muss, und da wo wer nen Netz hat, wo ich mitm Laptop rein kann und dann wenigstens noch bissle mit meiner Frau chatten kann. :cool_alt: Hoffentlich bleibt das hier noch paar Jahre so :)
 
lufkin schrieb:
@FrAGgi
StVo §14 Abs. 2 ;)

Und natürlich kann einem in dem Fall eine Mitschuld angelastet werden,sicher ist aber das die Versicherung den Schaden am Fahrzeug nicht übernehmen wird.


Wie soll diese Anlastung der "Mitschuld" denn aussehen, 14 II StVO hat nämlich mit dem Diebstahl erstmal nichts zu tun?

I.Ü. ist der Beschluss eine Einzelfallentscheidung, der nächste Fall kann bei abweichendem Sachverhalt von einem anderen Gericht durchaus auch anders bewertet werden.
 
kuhprah: smartphone mit internet flat ... 10€ im monat und du kannst chatten soviel du willst und wo du willst ;)
 
Der Paragraph hat damit erst mal nichts zu tun, den hab ich nur gepostet weil Fragi meinte noch nie von der Pflicht zum abschließen gehört zu haben.
 
Ein fremdes WLAN kann man nicht sehen, riechen oder fühlen. Man kann plötzlich drin sein, ohne zu es zu wissen. Das kann man nicht unter Strafe stellen, genau so wie einen Link anklicken. Da müssen die Hersteller in die Pflicht genommen werden, die offenes WLAN zulassen. Bei einer Fritzbox muss man die Verschlüsselung schon absichtlich deaktivieren und dann weiß der Besitzer es auch und kann nicht ahnungslos tun (der Depp!) :D
 
Irgendwie kann ich meine Meinung zu diesem Thema nicht genau festlegen. Einerseits finde ich es ok ein offenes Netzwerk zu nutzen, andererseits bezahlt ja der Inhaber dafür.
Wenn man ein Haus besitzt und die Türe offen lässt, dann darf da ja trotzdem nicht jeder rein gehen wie er will.
Wenn nun allerdings strafbare Handlungen mithilfe eines solchen Anschlusses ausgeführt werden, so finde ich, sollte der Anschlussinhaber in jedem Fall eins auf den Deckel bekommen. Ist der eigentliche Täter ermittelbar, so sollte er natürlich auch bestraft werden.
Aber allein schon das zur Verfügung stellen des Anschlusses empfinde ich hier als Straftat.
Das WLAN zu verschlüsseln ist ja nun keine Hirnchirurgie.
 
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