Frage zum Arbeitsvertrag

Chester_

Ensign
Registriert
Jan. 2009
Beiträge
139
Hey, also ich bin Schüler und hab nun endlich einen Job gefunden.
So, nun hat der Chef mir den Arbeitsvertrag gemailt und hab eine Frage zum Stundenlohn. Im Vertrag steht: ,,Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von zurzeit mindestens 20 € (brutto) / 15,00 € (netto bei Abgabe der Lohnsteuerkarte mit Klasse 6)." (Stundenlohn verändert)

Was ist denn jetzt mein Nettostundenlohn? Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Habe die Lohnsteuerklasse 1
Versteh das nicht ganz
 
Hi

der Arbeitgeber führt 25 % pauschale Lohnsteuer ab.
Bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis ist dies möglich.

Die Lohnsteuerkarte sollte da keine Rolle spielen. ;)

25% von € 20,00 sind € 15,00 netto. ;)

Sozialversicherung sollte bei Schüler nicht anfallen.
Ich meine anrechenbare Vorbeschäftigungen muß der Arbeitgeber aber prüfen.

Eigentlich ist der Stundenlohn aber für diese Berechnung zu hoch. Darf nur € 12,00 sein.

Cu
 
longi, er hat doch geschrieben, er hätte die Angaben zum Stunndenlohn verändert. Vermute mal, er hat die Zahlen einfach verdoppelt.
 
Ja, die Angaben sind verändert, aber nicht verdoppelt^^
Mh ok das verwirrt mich grad, da er beim Gespräch meinte, ich würde 20€ Netto bekommen
 
Hi

ach so.
Wenn du jetzt z.B. € 10,00 Brutto hättest, kann man das trotzdem nicht pauschal sagen.

Die Steuerprogression geht vom Gesamtverdienst aus und hängt somit auch von den abgerechneten Stunden ab.

Wenn du jetzt, da kurzfristig Beschäftigt, sozialversicherungsfrei, € 1.000 Brutto im Monat hast,
sind das z.B. 100 Std. á € 10,00.
Dann führt der Arbeitgeber nach der Lohnsteuertabelle für
St.kl. I € 14,66 Lohnsteuer, für
St.Kl. VI € 134,58 Lohnsteuer ab

Bei € 2000,00 (200 Std./Monat) wären das aber
St.kl. I € 226,66 Lohnsteuer und
St.Kl. VI € 480,66 Lohnsteuer.

Die Werte kannst du auch für € 20 ansetzen bei 50 Std. oder 100 Std.

Dein Nettostundenlohn kann € 20,00 sein, wenn du Steuerklasse I vorlegst und nicht über
887,00 Brutto/monat hast.
Tabellenwerte von hier http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10828
(ob die Tabelle richtig ist, hab ich nicht geprüft)

Steuerklasse 6 im Vertrag ist offensichtlich nur ein Hinweis, dass der Nettolohn bei Steuerklasse 6 geringer sein kann.

Als Schüler bekommst du ja vermutlich die Lohnsteuer im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zum Ende des Jahres wieder (sofern nicht noch andere Einkünfte zur Anrechnung kommen).

Pauschale Steuerberechnung fällt mit Vorlage der Steuerkarte weg. Ist vermutlich auch besser so.

Cu
 
Zurück
Oben