Nebenjob - Frage

Partizan

Commander
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Sep. 2008
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Guten Abend,

ich habe seit Samstag einen Nebenjob, an dem Wochenende habe ich ca. 15 Stunden gearbeitet.

Ich habe also Mitte des Monats begonnen.

Nun zu meiner Frage:
Da ich max. 400€ verdienen darf (will meinen Lohn natürlich nicht versteuern!), würde mich interessieren, ob ich diese besagten 400€ innerhalb des Monats November verdienen darf, oder innerhalb eines Kalendermonats, sprich von Mitte November bis Mitte Dezember?

Wäre euch sehr dankbar! :o
 
Monatlich wäre in diesem Falle vom 1.11. bis 30.11. Da gibt es auch keine Ausnahmeregelungen. Wie das dein Chef mit der Auszahlung handhabt, ist allerdings ne andere Sache. :D
 
Du musst es innerhalb eines Monats verdienen. Also müsste irgendwo stehen, dass du am Anfang des Monats angefangen hast. Müsstest also mit deinem Chef da tricksen ;) Ansonsten müsstest du mal fragen wie bei euch abgerechnet wird.
 
Versteuern musst du übrigens erst ab 8004 € im Jahr + 920 € Arbeitnehmerpauschbetrag. Das wären also 743 € im Monat. Ab 400 € im Monat werden lediglich Sozialabgaben fällig, und das ist je nach Hintergrund (Student?!) nicht besonders viel (Gleitzone zwischen 400 und 800 €!).
 
also abrechnungszeitraum ist immer der erste bis zum letzten eines monats und die auszahlungen variieren dabei stark.

sprich du wirst im dezember vom 1. bis zum letzten november bezahlt :)

es ist kein problem 1 monat über 400€ zu verdienen es dürfen nur nicht 2 monate nacheinander der fall sein.


außerdem ist die 400€ grenze über das gesamtjahr verteilt. sprich du verdienst 11 monate lang 399€ und ein monat 600€ bist du drüber und musst zahlen. allerdings keine steuern sondern sozialabgaben!!!!
 
Sogenannte Minijobs auf 400 Euro-Basis zählen immer pro Kalendermonat. Wenn du am 13. November angefangen hast, zählt der Hinzuverdienst also auch nur anteilig für den Monat November, also darfst du noch 226,66 verdienen.

Gerechnet wird das ganz einfach:

400 € x Kalendertage / 30 = anteiliger Verdienst

Alles wissenswerte über die 400 €-Jobs kannst du ganz gut hier nachlesen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du am Wochenende 15 Stunden gearbeitet hast, dann sollte man aber auch noch fragen, ob du das regelmässig machst, oder nicht.

Weil: laut Gesetz darfst du nicht mehr wie 48Std. die Woche arbeiten. Es gibt Ausnahmen aber das darf keine Regel werden.
 
Danke für eure Antworten!

@MELVIN

Bin Schüler, möchte diese Abgaben aber dennoch gerne umgehen. ^^

@Repi

Ich arbeite nur am Wochenende, und zwar nie mehr als max. 15 Stunden, also bin ich noch weit entfernt von den 48 Stunden, selbst wenn du meine Schulzeit als Arbeitszeit dazurechnen würdest.



Ein wenig habt ihr mich aber verwirrt.
Laut Systemfehler darf ich ja in diesem halben Monat nicht mehr als 226,66 verdienen, was ich aber mit dem nächsten Wochenende inklusive ja schon habe.

Gilt dies immer, oder ist es kein Problem, wenn ich Ende des Monats (dem Kalender nach arbeite ich noch zwei Wochenenden im November) einen Betrag über diesem habe?

Ansonsten frage ich mal dort nach, aber mein "kompetenter" Schichtführer (arbeite im Fastfoodgewerbe :D) wusste da auch nichts .....
 
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