Arbeitszeugnis

cyrus7581

Ensign
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Dez. 2006
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156
Hallo Zusammen,
habe folgendes "Problem":
Ich habe zum 15.12. gekündigt und soll nun mein Arbeitszeugnis bekommen. Da unsere Geschäftsführung momentan im Urlaub ist, soll wohl nur mein Chef (i. V.) unterschreiben.

Nun zur Frage: Ist es sinnvoller, besser oder gar iwie vorgeschrieben, dass die Geschäftsführung auch unterschreibt?!
 
i.V. ist vollkommen üblich - je größer das Unternehmen, desto absurder der Gedanke, dass die GF sich damit - und sei es nur für die Unterschrift - befasst. Wenn der Unterschreibende der disziplinarisch Vorgesetzte ist, vielleicht sogar das Zeugnis selbst geschrieben hat, sehe ich keinen Grund, weshalb das jemand negativ auffassen sollte.

Edit: Da du gesetzliche Vorschriften erwähnst. Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses richtet sich gegen den Arbeitgeber. Der kann selbstverständlich nach Gutdünken Vertreter benennen. Die GF ist doch nichts anderes, eine GmbH wird schlecht selbst unterschreiben können ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke schon mal für die Antwort.

Also das Tochterunternehmen hat gerade Mal 8 Mitarbeiter. Von daher die Frage, ob es halt Sinn macht, dass die GF mit unterschreibt. Der disziplinarische Vorgesetzte würde trotz allem mit unterschreiben.
 
Was i.V. bedeutet ist aber klar, nicht wahr? Das ist auch vollkommen hin-/ausreichend. Was hättest du denn gerne da stehen? p.p.a? Das machts auch nicht besser ;)
 
Was i. V. bedeut ist mir klar. Geht mir halt nur um die Tatsache, ob es bei so einem kleinen Tochterunternehmen sinniger ist, wenn die GF mit unterschreibt.
 
Die Unterschrift ist doch mal vollkommen Wurscht. Schau lieber das das Zeugnis im allgemeinen ordentlich ist :D
 
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