Objektivfehler 2 Casio

Der Don

Cadet 4th Year
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Apr. 2005
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Hallo
Nach 1,5 jahren zeigt meine Casio EX FC 100 plötzlich beim anschalten den Fehler "Objektivfehler 2"
Von Casio wurde die Garantie abgelehnt und zurückgeschickt mit der Begründung es liege ein Stoß/Fallschaden vor.
An dem Tag der Fehlermeldung ist sie nicht heruntergefallen, auch sonnst wurde sie recht pfleglich behandelt.
Klar ist auch das sie nicht wie ein rohes Ei behandelt wird, denn sie fliegt ja mit in Urlaub, liegt im Auto, Handtasche usw.
Was kann ich jetzt gegen Casio machen, wer muss wem was beweisen?
Die Cam hat mich 300€ gekostet, das ist mir ein bischen viel um sie nach 1,5 jahren zu entsorgen.:(
 
Ist die Kamera nach Anzeige des Fehlers noch betriebsbereit?

Beweisen musst du denen nichts mehr, der Fehler tritt auf wenn durch Herunterfallen oder eine stärkere Erschütterung das Objektiv in irgendeiner Weise beschädigt wurde. Ich nenne das Selbstverschulden, und die Art wie sorgsam man mit dem Gerät umgegangen ist dann sehr subjektiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja die Cam ist noch Betriebsbereit.
Wie gesagt die Cam ist uns nicht heruntergefallen, sie wird benutzt wie es sich gehört.
 
Ich kann mir das schon vorstellen, hatte mal ein ähnliches Problem, jedoch war bei mir die Garantie schon abgelaufen ;) ... Jedenfals wird es vom Hersteller als Eigenverschulden gewertet und somit hast du meiner Meinung nach nur die Möglichkeit es einzuschicken und dir einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, ab diesem Punkt sollte man dann aber auch schon in Betracht ziehen sich nach einem neuen Modell umzuschauen.
Die Exilim ist an sich unheimlich empfindlich, ich kann schon glauben dass du damit sachte umgegangen bist, doch es kann in einem Moment der Unachtsamkeit passiert sein oder sonst wie ohne es bewusst wahrgenommen zu haben.
Selbst wenn du keinen Garantieanspruch hast, versuch es über den Reperaturservice, das ist jedenfals mein Rat.

Beste Grüße
 
Hat die Kamera äußerliche Schäden?
Wenn nein, dann ist das Argument mit dem Fallschaden ja nicht überzeugend.

Wenn sie sich trotzdem weigern, bleibt dir nur der Anwalt.
 
Wieso denn Fallschaden? Es muss nur eine stärkere Erschütterung gegeben haben, das kann selbst passieren wenn die Kamera gedämpft irgendwo dagegen "fällt"
 
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