Media Markt Albtraum mit LED Fernseher

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@Shar
So sicherlich wegen § 358 Abs. 2 BGB nicht richtig. Wenn hier ein Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne des § 491 BGB vorliegt.

Verbraucherdarlehensvertrag ist danach ein entgeltlicher (!) Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer, dem Darlehensgeber, und einem Verbraucher, dem Darlehensnehmer.

Fraglich ist in solchen Fällen alleinig das Vorliegen eines entgeltlichen Darlehens.
Zum Entgelt gehört nicht nur der Zins, sondern auch bestimmte Gebühren. Ob das hier gegeben ist, lässt sich so nicht beurteilen.

Aber pauschal zu sagen, es wäre beim Widerruf nur der Darlehensvertrag und nicht der Kaufvertrag erfasst, ist nicht richtig.

Besonders interessant wird es, wenn ein entgeltlicher Darlehensvertrag nicht vorliegt, aber die AGB des Händlers ein Widerrufsrecht für das Darlehen freiwillig einräumen und entweder auf die Rechtsfolgen bei einem verbundenem Vertrag hinweisen oder nicht. Dort wäre die interessante Frage, ob ein Widerruf des Darlehensvertrages auch den Kaufvertrag erfasst. Andernfalls wäre es in der Tat so, dass das der Kaufpreis im Zweifel sofort zu zahlen wäre.
 
Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Habe vor 2 Wochen einen LCD Fernseher gekauft (0% Finanzierung) , wollte ihn zurückgeben doch die MM Mitarbeiter meinten das geht nicht, nur Umtausch gegen ein anderes Gerät.

dann habe ich das Gerät vor 3 tagen gegen ein anderes umgetauscht, bin mit diesem leider auch nicht zufrieden.

Ist das legal? Ich dachte man hat immer ein Rückgaberecht? Am liebsten würde ich die Finanzierung rückgängig machen/stornieren und denen das Gerät zurückbringen
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

rückgaberecht bei kauf im laden hast du nicht, wenn sies zurücknehmen ist das kulanz
leider verwechseln das viele mit dem 14 tägigen rückgaberecht bei ONLINE-käufen
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Nein, du hast beim Kauf vor Ort kein Rückgabe/Widerrufsrecht und kannst lediglich auf Kulanz hoffen. Über die angebotenen Modelle informieren wäre natürlich nie verkehrt, wenn man schon bei Mediamarkt kauft.
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Bei einer Finanzierung hast du ein 14 tägiges Rückgaberecht. Hast du die Frist überschritten hast du pech. Alles was darüber passiert ist Kulanz.
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

bei internetkäufen hast du 2 wochen rückgaberecht.... der "normale" handel ist dazu nicht verpflichtet... das ist reine kulanz...
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Im Einzelhandel ist die Rückgabe reine Kulanz, sofern das Gerät technisch in Ordnung ist.
Ein Rückgaberecht gibt es nur bei Kauf über Internet, Telefon, Haustürgeschäft etc.
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Nö, du hast natürlich kein Rückgaberecht. Ich glaube, sonst könnte man Hochzeitskleider kaum verkaufen ;)

Das gilt nur für den Versandhandel, da du das Gerät hierbei nicht betrachten kannst, wie das in örtlichem Geschäften ja möglich ist.


Ich würde mich an deiner zudem ernsthaft Stelle fragen, warum ich ständig Geräte kaufe, die mir im Nachhinein dann doch nicht gefallen...
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Du hast gar kein Rückgaberecht, nur Garantie/Gewährleistung bei defekt. Alles andere ist Kulanz des Händlers.

Die 14 Tage Rückgaberecht, die die wahrscheinlich vorschweben sind im Rahmen des FERNabsatzgesetztes gegeben, welches bei Internet, Telefon und Haustürgeschäften anwendung findet.

Da hast du leider Pech gehabt.

Edit: Zu lahm.. ;)
 
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Nö, Rücknahme im Einzelhandel ist einzig und allein Kulanz da du dir ja die Ware vor Ort ansehen und ggf. testen kannst.
 
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Find ich richtig so von denen. Man kann sich in der heutigen Zeit alles anschaun und lang genug schlau machen.
Egal wo.... man bekommt dauert schon geöffnete Sachen, weil alle Welt meint... ausprobrieren und zurückschicken.
Und ja, es ist rechtens was die sagen. Das man dir im Gegentausch ein anderes Gerät anbietet war schon reine Kulanz.
 
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Also ein Rückgaberecht zB. wegen Nichtgefallen hast du nur bei Versandhandel.

Hintergrund ist, daß der Kunde erst nach dem Kauf die Ware begutachten kann, und diese den Erwartungen nicht unbedingt entsprechen muß. Daher die Verpflichtung für die Versandhändler, innerhalb einer 14-Tage-Frist alle Waren auch ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen.

Im Laden dagegen kannst du die Ware ausführlich begutachten, ehe du kaufst. Daher besteht hier keine Rücknahmepflicht bei Nichtgefallen. So etwas wäre allein der Kulanz des Händlers vorbehalten.
 
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Ich habe mir auch einen Fernseher gekauft bei MM. Bevor ich bezahlte habe ich 2 Leute gefragt, ob ich ein 14-tägiges Geldrückgaberecht habe (weil ich mir wegen der Größe nicht sicher war) und dieses sogar irgendwo auf der Rechnung stehen soll. Ich habe dieses Recht aber nie gebraucht, deswegen habe ich auf der Rechnung nicht nachgesehen. Vielleicht hilft das ja.

Kann auch sein, das mich beide ver******* haben, um das Gerät loszuwerden. ;) Da hätte es aber einen Satz heiße Ohren gegeben, ich merke mir Gesichter gut. =D
 
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Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, einen (Kauf)-Vertrag nach 2 Wochen zu kündigen und dem Laden die angegriffelte Ware wieder hinzupacken. Gibts nicht, gabs nie und wirds wohl auch nicht geben. Einzig beim Fernabsatz (->Internet) gibts eine Möglichkeit, die Ware retoure zu schicken, aber das ist ja hier nicht der Fall.

Selbst wenn, dann müssten Gründe vorliegen. Ein "gefällt nicht" gilt nicht, da dir das Gerät beim Kauf ja noch gefallen hat und auf wechselnde Geschmäcker muss ein Händler keine Rücksicht nehmen. Selbst bei einem "passt nicht in die Schrankwand" kann der Händler süffisant mit der Schulter zucken, denn man darf vom Käufer sehr wohl erwarten, dass er richtig ausmessen kann. Also bliebe nur ein Defekt... und da der Händler das Recht, defekte Geräte gegen neue auszutauschen.

Das er dir ein anderes Gerät anbietet, fällt schon unter Kulanz.

Zudem ist bei deinem Kauf noch ein weiterer Vertrag erstanden - nämlich der Kreditvertrag mit der Hausbank von MM - die finanzieren ja deinen Einkauf. Und wenn sie sagen "Nö, machen wir nicht", dann hast du erst recht Pech gehabt.

Ggf einfach mal vorher überlegen, was man will oder braucht und etwaige Konsequenzen in Betracht ziehen, bevor man irgendwelche Verträge unterschreibt.
 
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AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Also auf der Rechnung von meinem HD2 steht auch, dass ich es innerhalb von 14 Tagen ( sofern noch alles TOP ) zurückgeben kann.
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Also ich habe schon öfters Geräte bei Mediamarkt zurück gegeben und mein Geld wieder bekommen.
Aber das war erstens immer nach weniger als 2 Wochen und zweitens auch nicht ganz die Preisklasse eines Fernsehers.
Ich weiß ja nicht, was du mit dem Fernseher gemacht hast? Dreckig? Verpackung beim öffnen total zerstört?
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Guckt mal bitte ins BGB unter § 358 Verbundene Verträge. Widerrufst du deinen Finanzierungsvertrag (14 tägiges Wiederrufsrecht) wird auch dein Kaufvertrag nichtig. Allerdings kann dir hier die Nutzung des Geräts in Rechnung gestellt werden.

Gruß
 
AW: Media Markt nimmt Fernseher nicht zurück

Ich hab nachgesehen, es steht etwas von einem 14-tägigen Umtauschrecht drauf. Aber nichts von Geldzurückgarantie.
 
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@ Linux Macbook

ich habe ihn ohne Gebrauchsspuren wieder eingepackt, dort abgegeben. das war innerhalb dieser 2 Wochen. Sogar verpackung ist wie neu.

deshalb wundert es mich umso mehr.

Jetzt hab ich ein Austauschgerät von Philips, bei dem der Fernseher nur auf die Fernbedienung reagiert wenn man sie gezielt auf den Sensor richtet. An den Batterien liegts nicht. Das kanns nicht sein
 
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