News Gebrauchtsoftwarehandel: Grundsatzentscheidung steht an

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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finde es gut was oracle macht ich meine ich würde auch ähnlich vorgehen wenn ich die wäre...
 
liest sich ganz schön anstrengend zu später stunde...
Was ist jetzt schlimmes zu erwarten? dass man seine software nicht weiterverkaufen darf oder gilt dass dann nur zu oracels software?
 
@Nikwalter: Ja, echt schwierig zu lesen. Ging mir ebenso.

Bin mal tierisch gespannt aufs Urteil. Finds eine sehr interessante Thematik.
 
Nikwalter schrieb:
liest sich ganz schön anstrengend zu später stunde...
Was ist jetzt schlimmes zu erwarten? dass man seine software nicht weiterverkaufen darf oder gilt dass dann nur zu oracels software?
Steht doch im Text.

Die EU möchte aufbauend von Oracle´s Fall eine Grundsatzentscheidung fallen, worauf wiederum Oracle´s Fall sich halten wird.
 
Was für ein Schwachsinn gebrauchte Software zu verbieten.
Was würde als nächstes kommen ? Das weiter verkaufen von Gebrauchtwagen oder älteren Häusern wird verboten ?
 
In dieser Auseinandersetzung begehrt Oracle von usedSoft eine Unterlassung der weiteren Vervielfältigung seiner Softwareprodukte gemäß §69c/1 UrhG. Nach dieser Gesetzesstelle steht nur dem Rechteinhaber die Vervielfältigung von Software zu. Nach Oracles Sichtweise würde usedSoft durch die Möglichkeit des Downloads von gebrauchter Oracle-Software durch deren Käufer eine eben solche Vervielfältigung vornehmen.
Wenn eine Vervielfältigung vorliegt, sprich Kopien verkauft werden, dann sinds Raubkopien.
Wenn die "Lizenz" nur weitergegeben wird -in dem Fall übers Internet- isses legal -esseiden die Datenquelle ist eine kopiergeschützte CD/DVD. Dann müssten das Medium physisch weitergegeben werden.

Was gibt's jetzt genau zu diskutieren? (vielleicht habe ich was falsch verstanden, aber der Artikel is auch extrem schwamming geschrieben...)

MFG, Thomas
 
ja hier ist von keinem Kopierschutz die Rede auch wird ja auch kein Lizenzbruch getätigt weil die Lizenz ja weiter verkauft wird.

Aber naja eh bescheuerte Gesetze lasst uns einfach alle eine seperate Welt aufbauen wo wir uns von diesen bescheuerten Gesetzen abgrenzen, dann können die auch Todesstrafe für für das Vergehen gegen das Urheberrecht oder Copyright einführen sollen sie an ihrem Dreck ersticken.

Bin eh dafür das die Firmen gesetzlich dazu gezwungen werden Kopierschutz effektiv zu machen. Sprich alles nur noch online und totaler Überwachung aktivierbar ohne wenn und aber auch sollte es keine Kampfpreise mehr geben für Länder wie China wo man 5,- Euro für nen legales Windows zahlt. Dieses sollte als ruinöser Wettbewerb verboten werden. Dann will ich doch mal sehen wie lange da die eine oder andere Firma ganz ohne die so bösen Raubkopien im rennen bleibt. Dann hat in 2 Jahren Linux 80% Marktanteil und die können mit ihren paar verbliebenen Kunden noch künstliche Produkt-Ideen-Patente-Blödsinn-Spiele spielen so viel sie wollen.

Schade das es keine Compiler für Bücher oder sowas gibt, für Rezepte z.B. sonst könnte man da auch Geheimnisse draus machen die man nicht wissen darf und die man nicht kopieren darf und nicht verändern darf. Könnten ja Bibeln wieder nur in lateinisch ausgeben dann bräuchten wir auch wieder so komische Leute in Schwarzen kutten die sie uns jeh nach belieben "übersetzen".
 
Ich drücke usedSoft beide Daumen! Wenn sie gewinnen dann kann uns das Oberlandesgericht Hamburg mal kreuzweise! EU Recht bricht Landesrecht! :D

Worauf ich hinaus möchte? Ganz einfach, Steam Spiele sind vom Verkauf ausgeschlossen und dies wurde halt vom Oberlandesgericht Hamburg bestätigt. Das bedeutet im Umkehrschluss wenn usedSoft vor dem EU Gericht Recht bekommt, dann muss Valve den Wiederverkauf der im Moment gebundenen Spiele erlauben!!

Das selbe würde dann für alle accountgebundenen Downloadspiele und Programme gelten. z.B. der Appstore hätte ein großes Problem! :evillol: :king:
 
@Suxxess
nein eher nicht.
Man kauft sich bei Steam nicht das Game ansich sondern nur die Rechte, es nutzen zu dürfen.
 
Was haben denn BGH und EuGH mit einem Rechtsstreit zwischen einem schweizer und einem amerikanischen Unternehmen zu tun?
 
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Offensichtlich wurde in Deutschland geklagt.

Aber schön, wie sich schon auf der ersten Seite einer findet, der es besser weiß, als die Richter des BGH ;)
 
Faranor schrieb:
@Suxxess
nein eher nicht.
Man kauft sich bei Steam nicht das Game ansich sondern nur die Rechte, es nutzen zu dürfen.
Achso und bei Oracle ist das anders? Da kaufst du auch keine Software, sondern du bekommst auch nur eine Nutzungslizenz. Wenn dir die Software gehören würde, dann könntest du sie ja unbegrenzt kopieren und weitervertreiben.
 
Faranor schrieb:
@Suxxess
nein eher nicht.
Man kauft sich bei Steam nicht das Game ansich sondern nur die Rechte, es nutzen zu dürfen.

und diese Recht kann man dann nicht weiter verkaufen oder ausweiten? bin da kein Experte, aber man kann ja auch Veträge oder ähnliches umschreiben lassen, hierbei handelt es sich dann auch nicht um einen Besitz, der weiterverkauft wird.
 
also ich habe das jetzt genau wie HighTech-Freak verstanden...

beispiel wäre:

ich verkaufe jemandem ne win-lizenz und biete ihm den datenträger dann per download an.

sollte sich das tatsächlich so darstellen, kann ich oracle schon verstehen.
 
Also, mir fehlen hier wirklich die Details, worum es eigentlich geht :confused_alt:

Bietet die beklagte Firma KOPIEN an, oder verkauft sie einzelne Gebrauchtsoftware, indem sie z.B. legale Lizenzen+Download anbietet?

Im übrigen @Faranor:

Diese Auslegung, daß man nur ein unveräußerliches personalisiertes Nutzungs-Recht bei Steam kauft, ist meines Wissens nach durchaus umstritten- Z.B dürfen sowohl Aktienoptionen (=das Recht auf (Ver-)Kauf einer Aktie) oder sogar, was ich skandalös finde, Kredite an Privatpersonen verkauft werden - warum dann nicht das Nutzungsrecht an einer Software? Dies ist eine sehr einseite Auslegung der Software- und vor allem Spieleindustrie, die meines Erachtens nach nicht rechtmäßig ist.

Schöne Grüße,
Alexander
 
usedSoft kauft "gebrauchte" Software auf und verkauft sie wieder. Das natürlich unter dem Preis einer "normalen" Version. Das hat offensichtlich Oracle nicht gefallen, schmälert es doch deren Umsatz und Gewinn, wenn die Leute/Firmen/Institutionen die Software nicht bei ihnen sondern eben bei Firmen wie usedSoft gekauft wird.

Daher hat Oracle nach 69c/1 UrhG auf Unterlassung geklagt, da nach deren Ansicht die Softwaredownloads von usedSoft das Recht Oracles auf die alleinige Vervielfältigung verletzen würden.

Der BGH meint nun, dass dem aber 69d UrhG entgegenstehen könnte. Jedoch kann er das nicht einfach so interpretieren, weil der eben grob gesagt "Gemeinschaftsrecht" ist. Das darf nur der EuGH auslegen/interpretieren (damit nicht jedes Höchstgericht sein eigenes Süppchen kocht). Also hat der BGH den EuGH angerufen, damit der sagt, wie diese Bestimmung zu verstehen ist.

Jetzt verständlich? :)
 
Hallo Genießer möglichst vieler Bratwürste,

die zentrale Frage für mich ist hier immer noch, was heißt, "usedSoft kauft "gebrauchte" Software" - kaufen sie also einzelne Lizenzen und verkaufen diese weiter? Wenn ja, dann hoffe ich im Sinne aller Verbraucher, daß Ihnen Recht gegeben wird! Es ist meiner Meinung nach ein Unding, daß sich Softwarefirmen quasi eigene Gesetze schaffen ("Rechte an unserer Software sind unveräußerlich"), und bisher kein Gericht dagegen einschreitet.

Schöne Grüße,
Alexander
 
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