Kabel Deutschland Umzug in unversorgtes Gebiet?

ace-drink

Lt. Commander
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Hi

Also nach suchen im Netz komm ich zu folgendem Ergebnis:

Sonderkündigung ohne Kündigungsfrist ist bei einem Umzug in ein unversorgtes Gebiet (in meinem Fall Karlsruhe, da hat Kabel BW das sagen) scheinbar möglich unter Vorlage der Meldebestätigung des neuen Wohnorts.

Diese werde ich wohl erst so 2 Wochen bevor ich wirklich umziehe holen. Dann sollte ich damit sofort kündigen können?

Seh ich das richtig? Hat ja bestimmt schon jemand hier so gehabt. Lief das ohne Probleme? Insbesondere der Aspekt, dass keine Kündigungsfrist einzuhalten ist?

Bei mir wäre es dann so, dass ich mich Anfang bis mitte Juli ummelde und dann eben zu Ende Juli raus wollte.
 
Hallo ace-drink,

ich denke mal es wird dazu kommen dass du eine Ausgleichszahlung leisten musst wegen Nichteinhaltung der Vertragslaufzeit dass hat auch der Bundesgerichtshof letzte Jahr bestätigt dass es dort kein Sonderkündigungsrecht gibt aber die Anbieter lassen dich meist trotzdem aus dem Vertrag aber eben nur mit Ausgleichszahlung.

BGH Urteil:

Wegen eines Umzugs in ein Gebiet ohne Leitungen für das schnelle Internet können DSL-Kunden können nicht vorzeitig den Vertrag kündigen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 57/10). Ein DSL-Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er aufgrund einer selbst gewählten Änderung seiner persönlichen Verhältnisse diese Dienstleistung nicht mehr nutzen kann. Auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen sei daher kein ausreichender Grund für eine Kündigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausgleichszahlung wegen Vertragsbruch? Denke ich eher nicht... lese dir mal die AGBs durch, ich habs nicht gemacht ;)

Ich war bei KabelBW und wohnhaft in einer Großstadt, nach gut einem Jahr bin ich wieder zurück in mein Heimatkaff gezogen. Vorort war bereits ein KabelBW Anschluss und ein Internet + Telefonvertrag vorhanden (WG). Somit habe ich ja logischerweise keinen eigenen Vetrag mehr benötigt. Bei KabelBW wird man aus dem Vertrag gelassen bei:

- KabelBW kann dich in deinem neuen Wohnort nicht versorgen
- oder es ist bereits ein Vetrag für den Wohnort (Wohnung / Haus) vorhanden

Denke bei KabelDeutschland wird es nicht viel anderst sein, oder?

An deiner Stelle würde ich sofort eine Kündigung absenden mit dem Kündigungsdatum zum Umzugsdatum. Natürlichich exakt beschreiben das du nun umziehst zum 01.0X.2011 und der Versorger nun KabelBW ist. Bei mir hat die Klärung auch gute 3,5 Wochen benötigt, bereits abgebuchte Kosten würden mir wieder zurückerstattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein rechtlich gesehen hat er aber Recht und KabelDeutschland kann durchaus die monatlichen Kosten weiterhin einfordern!
 
Also ich habe jemand gefunden der genau das gleiche hatte und der hat letztlich folgende Mail bekommen und wurde dann auch ohne Ausgleichszahlung oder sowas entlassen.

"Sehr geehrter Herr XXX,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Zuhause!

Leider sind Kabel Internet und Kabel Phone an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar. Das bedeutet: Wir können Ihnen für Ihr neues Zuhause diese Produkte nicht mehr anbieten. Deshalb können wir auch Ihren Vertrag nicht fortsetzen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich - per E-Mail, Fax oder Post - und geben Sie dabei Ihre Kundennummer an. Legen Sie Ihrer Kündigung bitte eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder Ihres neuen Mietvertrages bei - denn nur dann können wir Ihren Vertrag vorzeitig beenden und Sie müssen nicht mehr zahlen als nötig.

Wir finden es sehr schade, Sie als unseren Kunden zu verlieren, und wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Zuhause!

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sind wir unter unserer Service-Nummer gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Kundenservice
99116 Erfurt"
 
Weiß jmd. wie das aussieht, wenn ich vom Studienort zurück zu meinen Eltern ziehe?

Wenn dort KD geschaltet werden kann, brauche ich dann überhaupt ne Meldebescheinigung? Bin dort auch mit "Zweitwohnsitz" gemeldet.
 
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