Internet weiter vermieten

westcoast

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März 2011
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Ist es verboten wenn ich meinen Internetnschluss per WLAN an 2-3 Leute in der Nachbarschaft weiter vermiete?
So zahlen wir alle weniger und haben genug Internet Speed.
 
Infos gibt es bei der Netzagentur. Wenn aber nur eine Schei__e baut, dann ist der "Vermieter" dran!! >>host-ip
Wenn, dann binde ne snort - und am besten ne hardware-firewall rein - um jeden user protokollieren zu können - für den "Zweifelsfall" :-) Es geht dabei nicht ums "beobachten, sondern Mittel zum "Beweis" zu haben, wenn was schief geht. Gut gemeinter Rat. :-)
 
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Schau mal in deinen Vertrag, idr ist es untersagt, auch Fonera hatte hier vom OLG Köln mal "schmarotzende Geschäftsmodelle" wie das Anschlusssharing für entgelt verboten bekommen. Zumal wenn jemand mist mit dem Anschluss baut ausschliesslich du haftest.
 
Wenn sich die 2-3 Leute Kinderpornos runter ziehen, was glaubst Du wen das SEK in die Mangel nimmt?
Den Mieter des Anschlusses.

Gruß Uwe
 
ok, danke für die klaren Antworten.
Ich habe gehört, dass es einige so machen. Ich glaube aber kaum dass Bekannte von mir Kinderpornos oder sonstigen Müll runterladen um mich strafbar zu machen. Schliesslich machen wir uns gegenseitig einen Gefallen.

Wenn man schweigt geht fast alles auf dieser Welt. Guck mal all die Kriege an... Stichwort USA "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"

danke & schüss ;)
 
@ Uwe.F Genau das isses :-) Wenn man den Anschluss aber "glaubwürdig" unter Beobachtung hält - dann brennt da auch nix an. :-) Gruss aus der Pfalz
Ergänzung ()

@ westcost:
Ergänzung ()

Vertrauen ist gut - Wissen ist besser - denn Du bist der Arsch, wenn's brennt. Viel Spass noch. :-):D @
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon geschrieben, Du haftest.
Wenn sich einer, nun von Deinen Bekannten, MP3 zieht, und die IP des Modems ermittelt wird,
dann bekommst DU die Abmahnung.
Da kannst Du Dich auch nicht raus reden, Du zahlst.

Machen kannst Du was Du willst, aber das sollte Dir einfach bewußt sein.

Gruß Uwe
 
@ Uwe F. Genau, Du hast es verstanden. Wenn man so ein sharing machen will, braucht man ein transparentes, überschaubares und "protokolliertes" System - dann geht das. Haut noch rein :-D
 
Klar, einer macht die Tauschbörse an, zieht sich eine Musikdatei, das wird protokolliert, dein Anschluss ermittelt und du hast einen Ärger an der Backe, der sich nicht einmal auszahlen würde, wenn sie den Anschluss zu 100% bezahlen würden.

Vielleicht sind sie auch nicht so firm im Rechnerumgang und es sind bald Teilnehmer des freundlichen Botnetzes von nebenan.

Desweiteren kann es gut passieren, dass sie dir länger den Anschluss blockieren, indem sie mal eben ihre Urlaubsfotosammlung hochladen oder ein 25GB-Spiel wie Dragon Age II über Steam laden.

Vielleicht geben sie den Anschluss (ich tippe mal WLAN?) auch an ihre Freunde weiter, sobald die da sind mit ihren Smartphones/Notebooks.

Und wenn Du dein eigenes Netzwerk nicht absicherst, schauen sie sich da vielleicht auch mal um.


Übrigens...wer wird wohl zum Support einbestellt, sobald deren Internet nicht geht?
 
JimmyV schrieb:
"ach, das passiert nur den anderen"

Willkommen in der Realität, Cowboy.

das habe ich nicht gemeint sondern die Aussage, dass man fürs MP3 ziehen straffällig wird.
Wozu gibts Youtube to MP3 converter? Ist das illegal? nö. Also nix strafbar.
 
Wozu gibts Youtube to MP3 converter? Ist das illegal? nö. Also nix strafbar.

Ähm, wenn jemand ein geschütztes Video hochlädt ist es sehr wohl illegal. Und außerdem gibt es noch genug andere Möglichkeiten, sich im Internet strafbar zu machen.
 
westcoast schrieb:
das habe ich nicht gemeint sondern die Aussage, dass man fürs MP3 ziehen straffällig wird.
Wozu gibts Youtube to MP3 converter? Ist das illegal? nö. Also nix strafbar.


Na ja, ganz schön Naiv.
Ein Prog. wie Youtube to MP3 Converter ist legal, es lassen sich ja auch legale Inhalte damit herunter laden.
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützen Daten ist illegal.
Es liegt an Dir, heraus zu finden, ob die Daten die Du herunterlädst nach UrhG geschützt sind oder nicht.
Im Zweifelsfalle ist ist es geschützt.
Ich vermute, Du bist recht jung.
Beispiel mit Lady Gaga
Irgendjemand lädt das aktuelle Video Judas auf Youtube hoch und Du ziehst Dir mit einem Converter daraus ein MP3 File, VERBOTEN.
Vor Gericht gilt in diesem Fall, Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Was anderes ist, wenn Lady Gaga, oder ihr Verlag das Video hochgeladen hat und extra darauf hinweist, das es herunter geladen werden darf.
Wird es nur zu promotion Zwecken hoch geladen, und nichts weiter dazu geschrieben, ist die Benutzung eines Converters illegal.

Soviel zum UrhG.


Gruß Uwe
 
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