Sonderkündigungsrecht/Umzug Unitymedia

roymunson

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Servus Zusammen,

ich werde in ca. 2 Wochen umziehen, gleicher Ort nur anderer Stadtteil.
Laut dem Verfügbarkeitscheck auf der Homepage ist in der neuen Straße 3play verfügbar.
Jedoch ist in der neuen Wohnung bzw. dem Haus kein Kabelanschluss vorhanden, nur terrestrisches Fernsehen und ein Telefonanschluss. Ergo kann ich mein jetziges 3play von Unitymedia dort nicht nutzen.
Zusätzlich würde der Vermieter einem Kabelanschluss bzw. dem notwendigen Umbau von Unitymedia nicht zustimmen.

Nun würd ich gern wissen ob jemand von euch änhliche Erfahrungen gemacht hat und weis inwiefern ich mit Hilfe des Sonderkündigungsrechtes kündigen darf, denn 43€ für nichts im Monat muss ich nicht ausgeben.
 
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Sonderkündigungsrecht hast du nicht. Der Provider "kann" nichts dafür dass du irgendwo hinziehst, wo nicht versorgt werden kann. So oder so.

Du könntest aber mal schauen dass du mit Unitymedia die Restvertragslaufzeit mit einer Abschlagszahlung beendest. Oder auf Stimmen hier warten.

btw: Was wäre denn beim Umbau zu machen? Wieso würde der Vermieter nicht zustimmen?
 
t-6 schrieb:
Sonderkündigungsrecht hast du nicht. Der Provider "kann" nichts dafür dass du irgendwo hinziehst, wo nicht versorgt werden kann. So oder so.

Genau umgekehrt ist es. Was kannst du dafür das der Provider an deinen neuen Wohnort dir keine Leitung zur Verfügung stellen kann. Was steht denn in deinem Vetrag drinn?

Eine Suche im Internet wäre aber vielleicht ergiebiger als die schon 1000 mal gestellte Frage nochmal zu stellen :/

http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=10&t=15628
 
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vertraglich ist es so festgehalten wie t-6 es sagt ...

ein umzug ist kein sonderrechtsfall, der den vertrag auflöst ...
 
@nur terrestrisches Fernsehen
meinst du dvb-t ? weil das analoge alte antennen tv giebs schon ewig nicht mehr.
 
Hi,

ich hab aus diesem Grund grad heute bei Unitymedia gekündigt, mit Sonderkündigungsrecht, scheint auch kein Problem zu sein, wenn man in ein Gebiet zieht welches von denen nicht versorgt werden kann (in meinem Fall nach BW).

Bei dir sieht es da aber wohl anders aus, denn die bieten das ja in deiner neuen Wohnung an, nur der Vermieter macht da nicht mit. Aber auch das liegt ja nicht in deiner Hand.
Ruf am besten mal bei Unitymedia an, die waren an der Hotline (zu meiner Überraschung) sehr hilfsbereit dabei bei Ihnen zu kündigen (Nummer hab ich auf der Homepage von denen gefunden).
 
Genau umgekehrt ist es. Was kannst du dafür das der Provider an deinen neuen Wohnort dir keine Leitung zur Verfügung stellen kann.
Nee das ist schon richtig so wie ichs geschrieben habe. Genau die Frage wurde letztes Jahr durch den BGH gejagt, einfach mal googeln.
Quintessenz: Ein Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet gewährt keine Sonderkündigung eines Laufzeitvertrages.

Die ISPs lassen sich aber zu Abschlagszahlungen breittreten um dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen.
Fakt ist ja dass die ISPs mit dem Umsatz aus Laufzeitverträgen rechnen. Wenn jetzt jeder wg. eines Umzugs seinen Vertrag kündigen dürfte, wäre das schwierig zu kalkulieren. Klingt irgendwo nach Frechheit, ists imho aber nicht. Mir fehlt da nur eine weitergehende verbindliche Richtlinie neben der Kulanz des Anbieters.
 
Schau dich mal im Unity Media Forum um da werden sie geholfen. Letzendlich solltest du als erstes aber mit Unity Media selbst deine genaue Sachlage klären. Als erstes brauchst du auf jeden Fall eine Umzugsbescheinigung und eine schriftliche Bestätigung des neuen Vermieters dass dort keine Leitung gelegt werden darf.

http://www.google.de/search?hl=de&q=+site:unitymediaforum.de+unity+media+umzug+kündigung
Ergänzung ()

t-6 schrieb:
Nee das ist schon richtig so wie ichs geschrieben habe. Genau die Frage wurde letztes Jahr durch den BGH gejagt, einfach mal googeln.
Quintessenz: Ein Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet gewährt keine Sonderkündigung eines Laufzeitvertrages.

Das ist aber nicht auf alles zu übertragen. Die Begründung des BGH in diesem Fall legte nahe, dass der Betroffene sich bewusst um Kosten zu sparen für einen Vertrag mit hoher Laufzeit entschieden hat obwohl er die Möglichkeit hatte einen mit einer niedrigeren Laufzeit zu wählen. Bei 1und1 hat man ja die Wahl bei Unity Media hingegen nicht.

Juristisches Deutsch sollte man schon GANZ genau betrachten. :lol:
 
Ich werde auf jedenfall morgen mit UM Kontakt aufnehmen, wollte mich vorab nur Informieren inwiefern ich eine Chance habe aus dem Kontrakt herauszukommen bzw. ob jemand ein ähnliches Problem hat/hatte.

Im UM Forum und diversen anderen Seiten stehen viele untschiedliche Meinungen...

Tjo, warum mein Vermieter keinem Umbau zustimmt? Keine Ahnung, de facto gibt es keine TV Box in der Wohnung und auch keine Hausantenne oder ähnliches.
Letztendlich würde nur "stinknormales" DSL für mich in Frage kommen, schaun mer mal.

Wie sieht es denn mit übertragen des Vertrages aus? Bei Mobilfunkverträgen kein Thema aber ob das bei Internet/TV/Telefon möglich ist weis ich nicht.
Das wäre natürlich eine Alternative sollte mein Nachmieter interesse an meinem 3play haben.
 
Die Begründung des BGH in diesem Fall legte nahe, dass der Betroffene sich bewusst um Kosten zu sparen für einen Vertrag mit hoher Laufzeit entschieden hat obwohl er die Möglichkeit hatte einen mit einer niedrigeren Laufzeit zu wählen.
Ist das wirklich die Begründung? Ich hab jetzt erst mal nur den heise-Artikel gelesen. Dort verstehe ich es so, dass der Kunde auch einen Vertrag mit kürzeren Laufzeiten hätte wählen können - aber nicht dass der Kunde vorsätzlich Kosten sparen wollte indem er 24-Monats-Poker spielt.
 
t-6 schrieb:
Ist das wirklich die Begründung? Ich hab jetzt erst mal nur den heise-Artikel gelesen. Dort verstehe ich es so, dass der Kunde auch einen Vertrag mit kürzeren Laufzeiten hätte wählen können - aber nicht dass der Kunde vorsätzlich Kosten sparen wollte indem er 24-Monats-Poker spielt.

Deine Frage hast du dir selbst beantwortet. Der Kunde hatte die Wahl und daraus hat das BGH den Urteil abgeleitet. Das trifft auf Unity Media nicht zu da dem Kunden keine Möglichkeit eingeräumt wird eine kürzere Laufzeit zu wählen. Letztendlich wissen wir aber im vorliegendem Fall auch gar nicht ob die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit nicht eh schon abgelaufen ist.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Als das Urteil rausging gab es plötzlich bei anderen Providern die Möglichkeit gegen Aufpreis eine kürzere Laufzeit zu wählen. Ein Schelm wer böses dabei denkt ...:evillol:

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53938&pos=1&anz=216

Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Urteil ging es ja nur darum, dass er den Vertrag neu abgeschlossen hatte und noch in der ersten Laufzeit war.
Bei Unitymedia verlängert sich das ja jedes Jahr um wieder ein Jahr, und du kannst ja nicht auf ein Jahr absehen ob du vielleicht umziehen wirst.

Wenn gar keine Kabelbuchsen verlegt worden sind dann wird es halt schwer mit dem Kabelanschluss ;-)
 
Der BGH hat laut dem Artikel beide Seiten betrachtet und entschieden das der Kunde selber dafür verantwortlich ist wenn er umzieht und dort kein Internetzugang möglich ist und somit kein Vorwurf für den Provider besteht.

Andersrum sagen Sie, dass der Provider auch zu anderen Konditionen einen Vertrag anbietet und man dieses wählen könnte, auch wenn es mehr kostet. Der Kunde in diesem Fall hat sich für den billigeren aber mit einer langen Bindungsfrist inklusive kostenloser Hardware entschieden.

Letztendlich kann ich persönlich die Entscheidung des BGH verstehen. Die Instanzen davor haben ja auch schon gegen den Kunden entschieden.
Der Kunde (wie ich zum Beispiel auch selber) entschied sich bewusst für einen billigen Vertrag und nimmt quasi die schlechteren Kündigungsbedingungen an.
Naja auch wenn man sagen muss, dass die Provider noch nicht solange Tarife anbieten die eine sehr kurze Kündigungsfist haben.

Zu beachten ist meiner Meinung nach vorallem der letzte Absatz. In diesem wird ja nochmal gesagt, dass der Provider in den meisten Situationen mit sich handeln lässt. Probieren sollte man es also auf eine höfliche Art und Weiße.
 
Ich kann ja nachvollziehen, dass man als Neukunde erstmal eine Mindestvertragslaufzeit hat, besonders weil man auch subventionierte Hardware erhält.
Was ich aber nicht mag ist die Handhabung der Provider, dass sich der Vertrag immer automatisch um ein Jahr verlängert. Das war auch nicht immer so und es liegen ja im Normalfall keine weiteren Subventionen mehr vor.

Ich habe mich damals von Unitymedia blenden lassen, da sie damit geworben haben, dass ich meinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen kann. Als ich mich dann mal in einem der Läden nach einem günstigeren Tarif erkundigt habe sagte man mir ,dass ich den erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit wechseln kann. Da meinte ich, ich kann doch zum Monatsende kündigen. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Monat vor Vertragsende kündigen kann (Kündigungsfrist) und nicht jeden Monat.
Schon traurig wenn man bei einem alltäglichen Vertragsabschluss am besten schon nen Anwalt mitnehmen sollte ....
 
Ich kann bestätigen, dass UM Ende letzten Jahres den Vertrag ohne Probleme aufgelöst hat, da an meiner Adresse keine Versorgung möglich ist. Dazu war wie von xexex geschrieben die Umzugsbescheinigung notwendig.
 
Eben mit der UM Hotline telefoniert.

Man hat ein Sonderkündigungsrecht wenn man umzieht und der neue Ort/Wohnung nicht versorgt werden kann.
Benötigt wird nur eine Ummeldebescheinungung und ein Schreiben des Vermieters das er keinem innerhäuslichen Umbau der Anlage zustimmt.
Zusätzlich ist es einem möglich den Anschluß zu überschreiben, insofern der Nachmieter dies wünscht.

Hätte nicht gedacht der UM so kulant ist.
 
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