raptor trx
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 294
Hi@all,
hmm also ich mache mir im Moment über folgendes Gedanken. Ich komme ab dem 1 September ins 2.te Lehrjahr als FIAE. Bis jetzt war ich immer in den Schulwochen(Blockunterricht) im Wohneheim untergebracht. Die Kosten beliefen sich auf 33 Eur pro Tag, jedoch ist es ja so dass wenn man für die Heimunterbringung berechtigt ist (z.B weil die tägliche Fahrtzeit mit den öffentl. Verkehrsmitteln >3 Std. ist) muss man nur 5,50Eur/Tag zahlen, dies wurden dann von meinem Betrieb übernommen.
Nun ziehe ich nächste Woche um und wechsle meinen Ausbildungsbetrieb und setze in der neuen Firma die Ausbildung fort. Jetzt ist es aber so das die zuständige Berufsschule keinen Wohnheim zur Verfügung stellt, und ich somit mit Bahn/Bus ca 2,5 Std. einfach! fahren müsste (ziemlich viel für 45 km oO, aber die Verbindung ist besch*****) das ist zu lang und zu teuer
Also denke ich darüber nach einen Gastschulantrag auf einer anderen Berufsschule zu stellen, wo ich in einem Wohnheim wohnen kann. Jedoch weiß ich jetzt eben nicht ob dies dann auch gefördert wird (da Gastschüler) und ich eben nur die 5,50Eur/Tag oder dann denn vollen Betrag, also 33Eur/Tag bezahlen muss (das wäre für mich genauso unmachbar wie täglich ca. 5 Std zu fahren).
Also jetzt die eigentliche Frage: Habe ich dann als Gastschüler einen (geförderten)Anspruch auf die Unterbringung im Wohnheim? Was anderes ist für mich unter anderem finanziell unmachbar da eigene Wohnung etc.
Hatte jemand evtll. schon ähnliche Erfahrungen bzw. kennt sich mit der Gesetzlage aus?
Und noch ein Paar Infos: ich ziehe von Nordschwaben(Bayern) nach Oberbayern.
hmm also ich mache mir im Moment über folgendes Gedanken. Ich komme ab dem 1 September ins 2.te Lehrjahr als FIAE. Bis jetzt war ich immer in den Schulwochen(Blockunterricht) im Wohneheim untergebracht. Die Kosten beliefen sich auf 33 Eur pro Tag, jedoch ist es ja so dass wenn man für die Heimunterbringung berechtigt ist (z.B weil die tägliche Fahrtzeit mit den öffentl. Verkehrsmitteln >3 Std. ist) muss man nur 5,50Eur/Tag zahlen, dies wurden dann von meinem Betrieb übernommen.
Nun ziehe ich nächste Woche um und wechsle meinen Ausbildungsbetrieb und setze in der neuen Firma die Ausbildung fort. Jetzt ist es aber so das die zuständige Berufsschule keinen Wohnheim zur Verfügung stellt, und ich somit mit Bahn/Bus ca 2,5 Std. einfach! fahren müsste (ziemlich viel für 45 km oO, aber die Verbindung ist besch*****) das ist zu lang und zu teuer
Also denke ich darüber nach einen Gastschulantrag auf einer anderen Berufsschule zu stellen, wo ich in einem Wohnheim wohnen kann. Jedoch weiß ich jetzt eben nicht ob dies dann auch gefördert wird (da Gastschüler) und ich eben nur die 5,50Eur/Tag oder dann denn vollen Betrag, also 33Eur/Tag bezahlen muss (das wäre für mich genauso unmachbar wie täglich ca. 5 Std zu fahren).
Also jetzt die eigentliche Frage: Habe ich dann als Gastschüler einen (geförderten)Anspruch auf die Unterbringung im Wohnheim? Was anderes ist für mich unter anderem finanziell unmachbar da eigene Wohnung etc.
Hatte jemand evtll. schon ähnliche Erfahrungen bzw. kennt sich mit der Gesetzlage aus?
Und noch ein Paar Infos: ich ziehe von Nordschwaben(Bayern) nach Oberbayern.