bugmum
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 1.069
Heyho,
vllt. könnt ihr mir weiterhelfen, in meiner Studienordnung gibt es folgendenen Abschnitt:
§ 9
Freiversuch
(1) Meldet sich ein/e Kandidat/in innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem
Studium zu einer Modulprüfung/teilprüfung des Vertiefungsstudiums an und besteht er/sie
diese Prüfung/Teilprüfung nicht, so gilt die Modulprüfung/teilprüfung als nicht unternommen
(Freiversuch). Diese Regelung gilt nicht für Modulprüfungen des Pflichtbereichs. Ein zweiter
Freiversuch ist ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Prüfung/Teilprüfung aufgrund
eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuchs, für nicht
bestanden erklärt wurde.
Ich verstehe den so, das wenn ich die Klausur nicht schaffe, es so ist als ob sie nie gewesen ist, und danach meine Regulären Klausurversuche(3Stück) in Kraft treten.
Sollte ich die Klausur schaffen, kann ich sie trotzdem erneut schreiben um eine bessere Note zu erlangen.
Würdet ihr mir da zu stimmen?
vllt. könnt ihr mir weiterhelfen, in meiner Studienordnung gibt es folgendenen Abschnitt:
§ 9
Freiversuch
(1) Meldet sich ein/e Kandidat/in innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem
Studium zu einer Modulprüfung/teilprüfung des Vertiefungsstudiums an und besteht er/sie
diese Prüfung/Teilprüfung nicht, so gilt die Modulprüfung/teilprüfung als nicht unternommen
(Freiversuch). Diese Regelung gilt nicht für Modulprüfungen des Pflichtbereichs. Ein zweiter
Freiversuch ist ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Prüfung/Teilprüfung aufgrund
eines ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere eines Täuschungsversuchs, für nicht
bestanden erklärt wurde.
Ich verstehe den so, das wenn ich die Klausur nicht schaffe, es so ist als ob sie nie gewesen ist, und danach meine Regulären Klausurversuche(3Stück) in Kraft treten.
Sollte ich die Klausur schaffen, kann ich sie trotzdem erneut schreiben um eine bessere Note zu erlangen.
Würdet ihr mir da zu stimmen?