Dimi3
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.240
Hallo liebe CB'ler,
morgen steht eine Klausur an, und eine Frage bekomm ich einfach so, auf die Schnelle,
nicht gelöst.
Minderjährige, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben das Recht, ohne die gesetzl.
Vertreter, mit der Vorlage eines Arbeitsvertrages (dem die gesetzl. Vertreter zugestimmt
haben) ein Girokonto zu eröffnen, um die Vergütung darauf zu deponieren.
- Das ist soweit Fakt...
Meine Frage ist nun, ob ein Minderjähriger mit einem bei den gesetzl. Vertretern Zustimmung
gefundenen Arbeitsvertrag das Recht hat, durch Vorlage eines Solchen, einen Mietvertrag
einzugehen, um seine Arbeit weiter verrichten zu können - ohne, dass die gesetzl. Vertreter
davon wissen.
Danke für eure Hilfe im vorraus...^^ bitte gibt mir nach Möglichkeit eine gesetl. Bezug.
MfG
Dimi3
morgen steht eine Klausur an, und eine Frage bekomm ich einfach so, auf die Schnelle,
nicht gelöst.
Minderjährige, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben das Recht, ohne die gesetzl.
Vertreter, mit der Vorlage eines Arbeitsvertrages (dem die gesetzl. Vertreter zugestimmt
haben) ein Girokonto zu eröffnen, um die Vergütung darauf zu deponieren.
- Das ist soweit Fakt...
Meine Frage ist nun, ob ein Minderjähriger mit einem bei den gesetzl. Vertretern Zustimmung
gefundenen Arbeitsvertrag das Recht hat, durch Vorlage eines Solchen, einen Mietvertrag
einzugehen, um seine Arbeit weiter verrichten zu können - ohne, dass die gesetzl. Vertreter
davon wissen.
Danke für eure Hilfe im vorraus...^^ bitte gibt mir nach Möglichkeit eine gesetl. Bezug.
MfG
Dimi3