1 1/2 Jahre für den "Autobahnraser" - ist das gerecht?

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bitfunker

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Hi, Folks!
Heute war es soweit. Das Urteil über den sog. "Autobahnraser" ist gefallen: 1 1/2 Jahre ohne Bewährung wg. fahrlässiger Tötung! Ich frage mich allerdings immer noch: Für was?
Ich habe versucht, zwischen den Zeilen der ganzen, teilwese mehr als lächerlichen Meidnenberichterstattung (z.B. Bezug zwischen dem Fall und den demnäx erscheinenden Kinofilm :rollen) Informationen zu dem Fall zu erhalten.

Bisher weiß ich: Ein Testfahrer von der Marke mit dem Stern ist wohl äußerst rasant über die Autobahn gefegt. Mehrere von ihm Überholte haben ausgesagt, er habe gedrängelt und Lichthupe gegeben.
- Nun gut, das ist höchstens Nötigung.
Nun ist wohl eine Frau mit Kind im Kleinwagen von der Straße abgekommen und tödlich verunglückt, als er irgendwo hinter ihrem Wagen war.
- Nun gut, tragisch, aber was weiter?
Es gibt vier Zeugen, der der den Unfall am "nächsten" gesehen hat, war ca. 500m entfernt.
- Nun, das langt wohl nicht für eine zuverlässige Abstandasangabe, oder?
Bei der Untersuchung des Unfallfahrzeugs und des Wagens des Testfahrers stellte sich heraus, dass sich die Fahrzeuge nie berührt haben!
- Nun, das sagt mir, das entweder die Frau selbst den Unfall verursacht oder Mercedes das Beamen erfunden hat.

Also, wie schaut es nun auf Deutschlands Straßen aus? Soll ich mich gleich freiwillig bei der Pozilei als "Autofahrer" stellen und auf meine Strafe warten oder lieber noch ein bißchen mit äußerst schlechtem Gewissen am Verkehr teilnehmen.
Es kann doch nicht sein, dass man ohne Bewährung verknackt wird, weil sich vorne jemand darüber erschrickt, dass der Rückspiegelplötzlich ein anderes Bild zeigt.
Und selbst wenn der Typ gedrängelt und auch Ge-Lichthupt hat, ist das ein Grund, ihn wegen "fahrlässiger Tötung" zu verurteilen? Nötigung meinetwegen, aber soweit kann man doch nicht gehen.

Bin sehr gespannt auf Eure Statements...
 
sag mir nochma bitte wie schnell er unterwegs war und wie ihn seine freunde genannt haben. ein notorischer wiederholungstäter
 
trotzdem hat b-runner recht. das volk wollte einen täter und den hat es bekommen. :rolleyes: wie weit er wirklich schuld an dem unfall war, ist da doch irrelevant....
 
Ist schon richtig wenn jemand zu schaden kommt weil jemand meint sich die Regeln zu recht zu legen , und in Rambo- Mannier andere gefärdet gehört bestraft und zwar richtig. Wenn man hier mal Entspannt eine Fahrt macht weil man sich die Zeit gut eingeteilt hat wird man auf der Autobahn Agressiv weil einige einem so um die Ohren herum Fliegen und man nur noch ausweichen muß.
Ich fahr zwar auch nicht immer angemessen aber versuch ich den Sicherheitsabstand weitesgehenst einzuhalten, heißt nicht 50 m Abstand aber meine Frontscheinwerfer sind immer gut zu sehen, was ich von einigen nicht behaupten kann die da so rumflitzen, und das ist nicht immer das wahre.

Warum muß immer der Rücksicht nehmen der sich richtig verhält und der mit Ellenbogen kommt durch, da sind solche Zeichen garnicht verkehrt ;)
 
Hier noch ein Spielegl-Artikel, der den Fall zusammenfaßt: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,286903,00.html
Ja, ja, "Turbo-Rolf" wird er genannt. Na und, selbst wenn der Typ an und für sich fährt wie ein Schwein und jedem direkt im Spiegel pappt, der keine 250km/h fährt, frage ich mich immer noch, wie kann man durch Drängeln jemanden töten. Das wäre ja überspitzt gesagt "berührungsloser Mord".
Und, ein Spitzname macht noch keinen Verbrecher, oder?
 
naja, man überlege sich, der typ kommt von hinten angerauscht, bremst wegen der frau ab, und die verliert vor schreck die kontrolle und fährt sich und ihrer tochter ins verderben. ich finde den sachverhalt auch mehr als fragwürdig...
ich könnte mir schon vorstelllen, dass das urteil auch was mit den medien zu tun hatte!
 
Klar hat das Urteil auch mit den Medien zu tun, dieser Fall ist weitläufig bekannt. Und da in Deutschland schon lange über Drängler und Raser geschimpft wird, dürften die Medien da schon einen gewissen Einfluß gehabt haben.

Eine junge Frau und ihr kleines Kind sind ums Leben gekommen, weil sich die junge Frau dermaßen erschrak als der Raser von hinten angedonnert kam, daß sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor.

Die alleinige Schuld dem Raser zuzuschreiben halte ich jedoch für nicht korrekt.

Die verhängte Haftstrafe ist hart, aber noch angemessen (sofern die Zeugenaussagen und die Aussagen von Arbeitskollegen den Tatsachen entsprechen). Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß die Berufung das Urteil lockert, die Verteidigung will ja Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.



Bye,
 
Nun b-runner, anders herum kann aber auch ein Schuh draus werden.
Die Frau ist sicherlich nicht absichtlich in den Graben gedonnert. Irgendwo gehörten in dem Zusammenhang zwei dazu!
Und ihn einzig wegen Nötigung zu verurteilen, wäre wohl kaum angemessen.
Wenn Du jemanden zum Selbstmord nötigst, wird man Dich dann auch nur wegen Nötigung verklagen?
Das hier war ganz klar eine Gefährdung, und egal wie gering der eigentliche Sachverhalt auch sein mag, bei einer Gefährdung bist Du dran.

Desweiteren haben wir in D eine "Richtgeschwindigkeit" von 130Km/h auf der Autobahn, nach Gesetzeslage mußt Du bei einer höheren Geschw. beweisen, das der Unfall auch bei 130 Km/h passiert wäre!

Die Polizei nimmt Dir bei 0,5 Promille auch nicht den Führerschein ab. Solltest Du aber 0,3 Promille haben und auffällig gefahren sein, ist dein Lappen weg!

Das Urteil ist in meinen Augen VIEL zu milde.
3 Jahre Arbeitslager (Steinbruch) und Führerschein auf Lebenszeit weg.

Auch auf der Autobahn gilt nicht das Recht des Stärkeren (PS).
 
@b-runner

Ich verstehe Deine Argumentation, bin aber anderer Meinung. Ich selbst fahre auch gerne schnell und bin eifriger Sammler verschiedenster Strafzettel. Kann die "roten Blitze" die mich bisher geblendet haben kaum noch zählen. Aber drängeln auf der Autobahn ist wirklich nicht mein Ding. Wenn ich ein Auto vor mir sehe, bremse ich immer frühzeitig ab. Habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute auch dann auf die rechte Spur fahren, wenn man sich einfach 50m hinter Ihnen "anstellt". Geht auch ohne links blinken und Lichthupe oder dicht auffahren. Und ist auch stressfreier.

Der Testfahrer sollte eigentlich wissen, dass es genügend Menschen gibt, die nicht soviel Zeit auf den Strassen verbringen und deshalb auch nicht so routiniert und sicher sind beim Fahren. Denke ein bisschen Rücksicht ist in seinem Job sehr wichtig, wenn man viel auf öffentlichen Strassen fährt. Er war ja schließlich auf dem Weg zu einer Teststrecke, da kann er von mir aus mit 320 km/h rumfahren. Aber wenn er denkt, dass ein AMG Benz ein Freifahrschein auf der Autobahn ist und er keine Sekunde an den Faktor "die Unsicherheit der anderen Fahrer" denkt, ist das Urteil gerecht. Er war ausschlaggebend für den Unfall und das sollte nicht runtergespielt werden. Die Folgen sind schließlich tragisch und bei seinem Verhalten auf der Autobahn scheint es mir, als wenn er die Gesundheit anderer wissend riskiert hat. Deshalb finde ich auch, dass Nötigung hier nicht ausreicht. Er dachte bestimmt "ich kann fahren, mir pasiert nichts bei den hohen Geschwindigkeiten", aber sein riesen Ego hat ihn vergessen lassen, dass er nicht beeinflussen kann, wie andere Menschen fahren. Es ist wie bei vielen anderen Threads hier im Forum. Die Menschen werden immer rüchsichtsloser und immer weniger denken über ihre Mitmenschen nach. Aber das ist in unserer Gesellschaft momentan einfach "normal". Schade.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
ich könnte mir trotzdem vorstellen, wenn das nicht gerade ein testfahrer von benz gewesen wäre, wäre das ganze auch bei weitem nicht so stark in den medien gekommen, wenn überhaupt nochmal am rande.
da sind wir uns wohl alle einig hoffe ich. und in dem fall wäre der beschuldigte wohl sicher noch mit einer bewährungs-strafe davongekommen. es war ja schließlich kein vorsatz, und geschwindigkeitsbegrenzung gabs dort doch auch nicht!?
 
Der nächste Zeuge war also 500m entfernt? Was hatte die Frau dann auf der linken Spur zu suchen?
 
@Green Mamba

Vorsatz war es sicherlich nicht, aber es war fahrlässig und das besagt ja auch das Urteil. Desweiteren glaube ich nicht, dass er verurteilt wurde, weil in den Medien darüber berichtet wurde. Sonst wäre vor kurzem [font=Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif][size=-1][size=-1]auch Abdelghani Mzoudi, angeklagt wegen [/size][/size][/font][font=Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif][size=-1][size=-1]Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen [/size][/size][/font]in Hamburg verurteilt worden.
Über diesen Fall wurde auch stark in den Medien berichtet, er wurde freigesprochen, und in diesem Fall wurden glaube ich mehr Anstrengungen unternommen als bei dem Autobahnraser.
Desweiteren denke ich, dass er mit diesem Urteil "zufrieden" sein kann, da er in vielen anderen Ländern bestimmt härtere Strafen zu erwarten hätte. Er wäre nicht verurteilt worden, wenn das Gericht nicht davon überzeugt wäre, da es die Mittel der Berufung gibt. Eine Beeinflussung der Gerichts durch die Medien halte ich für unsinn.

MfG
 
Green Mamba schrieb:
und geschwindigkeitsbegrenzung gabs dort doch auch nicht!?

Richtgeschw. auf allen Autobahnen ohne Geschw.-begrenzung 130 km/h.
Baust Du bei mehr als 130 km/h einen Unfall hast Du ein Problem am Hals!

Der kann mehr als nur froh sein, dass das Überholen auf dem Grünstreifen NUR als Fahrlässigkeit geahndet wird. Das wahr Absicht, ganz Bewußt und damit Vorsatz!
Für mich pers. ganz klar eine vorsätzliche Gefährdung des Strassenverkehrs mit Todesfolge in zwei Fällen!
 
Das Problem diese Urteils ist meiner Meinung nach, daß es auf Indizien beruht, was grundsätzlich immer ein Problem darstellt.
Es gibt aber noch einen zweiten Knackpunkt, der in der Berufung eine interessante Rolle spielen dürfte: Die Zeit! "Turbo-Rolf" soll eine Strecke, die von Polizisten beim Nachfahren in minimal 41Min bewältigt worden sei in 28Min gefahren sein.

Dieses ganze Gerede über notorischen Schnellfahrer, Verkehrsrowdy, etc stellt in meinen Augen eine Vorabverurteilung dar. Solange er nicht 20 Einträge im Flensburger Register wegen zu schnellen Fahrens oder Nötigung hat gilt diese Aussage erstmal nur beschränkt. Außerdem ist wohl auch fakt, daß die junge Frau ohne ersichtlichen Grund auf der ganz rechten Spur gefahren ist ja die Autobahn soll in den Abschnitt dreispurig sein, dieses Verhalten ist eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes, also hat sich die Frau auch nicht korrekt verhalten.

Bitte versteht mich hier jetzt nicht falsch, ich will keineswegs die Drängelei im Straßenverkehr gutheißen. Aber ich halte die Bestrafung auf jeden Fall für zu hart.
 
Leisetreter schrieb:
(snip)

Bitte versteht mich hier jetzt nicht falsch, ich will keineswegs die Drängelei im Straßenverkehr gutheißen. Aber ich halte die Bestrafung auf jeden Fall für zu hart.

Sorry, ich denke das Urteil ist in Ordnung so. Aber auch nur weil er denke ich, das erste Mal vor Gericht stand (als Strafsache und nicht als Ordnungswiedrigkeit).

Wer durch solch rücksichtlose Fahrweise sich und andere Gefährdet (was auch für Autofahrer zutrifft, die sich zwei Bier getrunken haben - ich bin für NULL PROMILLE !!!), und dann auch noch zwei Leben ausradiert hat ohne anzuhalten ...

... der hätte noch 1 1/2 Jahre mehr verdiehnt !

Aber was solls !!!
Nach 12 Monaten ist er wieder draußen ! (2/3 absitzen = 1/3 Bewährung)
Wahrscheinlich geht er in den offenen Vollzug, und sucht sich dann ne Beschäftigung außerhalb der Anstalt. Knast in dem Sinne ist doch eher Erholung für ihn - braucht er sich doch nicht mehr abhetzen, drängeln und rasen ! *lol*
Sorry, aber für solche LEUTE habe ich absolut kein Verständnis !!!
Zumal er ja bekannt ist und seinen RUF weg hat ...

PS. ich hab auch was gegen Schleicher auf der Überholspur, oder Opa´s mit Hut.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung Korrektur)
Schön, ich habe genau das erreicht, was ich wollte: eine vernünftige Diskussion mit logischen und sachlich nachvollziehbaren Argumenten beider Meinungsparteien. :daumen:
Ich kann durchaus auch die Argumente derer verstehen, die eine noch höhere Strafe fordern; vom rein menschlichen her würde ich "Turbo-Rolf" selbst nie wieder hinters Lenkrad lassen. Aber ich mache mir auch weniger Sorgen um diese Dooftüte vom Benzfahrer als vielmehr um unser Rechtssystem.
Kann es denn sein, dass - wie von einigen auch angemerkt - jemand aufgrund von vier recht wackligen Aussagen ohne Bewährhung verurteil wird, weil jemand anderes sein Auto nicht unter Kontrolle hat?
Wenn ich gegen die Wand fahre, weil mir 'ne Kippe runtergefallen ist, kann ich ja auch nicht die Tabakindustrie verklagen... und auch nicht den Fahrzeughersteller, weil er zu kleine Ascher baut...

Denkt bitte nochmal darüber nach! Danke!
 
@b-runner
ich weiß (oder hoffe auf jeden Fall) Dein Vergleich war nicht ernst gemeint. Ich finde unser deutsches Rechtssystem ist eines der Besten. Es wird nicht so übertrieben wie in den USA und bei uns kommt auch nicht jeder Schwachsinn vor Gericht (na ja,manchmal schon, aber es hält sich in Grenzen).

Auch ich stimme nicht mit jedem Richterspruch überein, denke aber, dass es kaum ein Land gibt, in dem so sehr über die Rechte und dem Schutz der Bürger nachgedacht wird, wie in Deutschland. Das Verfassungsgericht hat kaum noch was anderes zu tun.
Es gab schon so viele von der Allgemeinheit nicht nachvollziehbare Urteile, weil die Medien und die Menschen sich schon vor Ende der Verhandlung Ihr Urteil gebildet haben, die Gerichte aber anders entschieden. Wie ich schon weiter oben angesprochen habe z.B. der Fall [font=Verdana, Arial, Helvetica, Geneva, sans-serif][size=-1][size=-1]Abdelghani Mzoudi. Aber die Gerichte entscheiden nach der Sachlage und den Beweisen und nicht nach der vorschnellen Meinung Dritter. Und gerade in Deutschland werden Angeklagte eher freigesprochen als durch wage Beweise und Behauptungen verurteilt.
Außerdem sind es wiederum die Medien, die Euch eine Zusammenfassung der Verhandlung geben (außer Ihr seid persönlich anwesend gewesen) und die Stimmung über den Ausgang somit in bestimmte Richtungen lenken. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Gericht genügend Beweise und klare Zeugenaussagen hatte um diese Urteil zu fällen, ansonsten kann es schnell angefochten und eventuell aufgehoben werden.
Und falls die Beweislage doch so wage sein sollte, dann kommt er durch das Revisionsurteil frei. Auf jeden Fall halte ich unser Rechtssystem für gut und denke, dass Menschen durch unsere Gerichte nicht ungerecht behandelt werden und unsere Rechte auch nicht stark beeinträchtigt werden.

Wenn ich mich irren sollte, sagt mir in welchen Bereichen unser Rechtssystem Eure Freiheiten verletzt oder zu sehr einschränkt.

MfG
[/size][/size][/font]
 
b-runner schrieb:
Aber ich mache mir auch weniger Sorgen um diese Dooftüte vom Benzfahrer als vielmehr um unser Rechtssystem.
Leider haben wir ein Rechtssystem und kein Gerechtigkeitssystem.

b-runner schrieb:
Kann es denn sein, dass - wie von einigen auch angemerkt - jemand aufgrund von vier recht wackligen Aussagen ohne Bewährhung verurteil wird, weil jemand anderes sein Auto nicht unter Kontrolle hat?
Also das empfinde ich schon etwas als starken Tobak.
Schon alleine die bewiesene Tatsache, dass Turbo-Rolf gewisse Zeiterfassungssysteme manipuliert hat, bzw. versucht hat zu manipulieren um den Eindruck zu erwecken, er sei erst 10min. später an dieser Stelle gewesen, sprechen nicht gerade für eine Unschuld.
Warum machte er das, wenn er doch angeblich nichts zu befürchten braucht?
Warum ruft er mehrmals die Polizei an und erkundigt sich nach dem Ermittlungsstand? Also bitte, alleine diese beiden Fakten sind mehr als wackelige Indizien.

Weil jemand sein Auto nicht unter Kontrolle hat? Da fehlen einem ja schon fast die Worte. Es kommt immer noch auf den Umstand an, warum jemand sein Auto nicht mehr unter Kontrolle hatte. Bei einer vernünftigen Fahrweise wäre der Unfall eben erst gar nicht passiert! Und dabei sollte man nicht vergessen, dass SEINE Fahrweise dazu beigetragen hat, dass zwei Menschen tot sind.
 
b-runner schrieb:
[...]selbst wenn der Typ an und für sich fährt wie ein Schwein und jedem direkt im Spiegel pappt, der keine 250km/h fährt, frage ich mich immer noch, wie kann man durch Drängeln jemanden töten.

Ich stelle mir das gerade vor:
Eine junge Mutter fährt mit ihrem Kleinkind auf der Autobahn (ergo fährt sie wahrscheinlich sehr vorsichig, würde ich zumindest an ihrer Stelle tun), sie will grad wen überholen oder ist aus einem anderen Grund auf der Überholspur (der Grund ist letztlich nicht relevant) als von hinter ein schwarzer Benz mit extrem hoher Geschwindigkeit angefahren kommt - sie sieht sich hektisch um ob sie die Spur wechseln kann. Das geschieht dem Benzfahrer nicht schnell genug, woraufhin er links auf dem Grünstreifen überholt. Die junge Frau registriert das sie links überholt wird (wo ja ihres Wissens nach gar nicht genung Platz dafür ist) und reißt panikartig das Steuer nach rechts, um eine Kollision zu vermeiden. Dabei verliert sei die Kontrolle über das Fahrzeug und veruglückt tödlich.

Dieses Szenario ist natürlich reine Spekulation, zeigt aber deutlich wie fahrlässiges Töten funktioniert. Vor allem sollte man nicht aus den Augen verlieren, daß Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer eines der grundlegendsten Prinzipien unseres Verkehrssystems ist.

Wer dann durch seine Verantwortungslosigkeit den Tod von unschuldigen verursacht, verdient eine harte Bestrafung (umsomehr wenn es sich bei dem betreffenden um einen Testfahrer handelt, der es eigentlich besser wissen sollte), und auch ich halte 18 Monate für lächerlich wenig gemessen an dem verursachten Leid (das sich natürlich in keinster Weise auch nur annähernd aufwiegen lässt).

Allerdings muss ich auch zugeben, daß die Beweisführung in diesem Fall etwas undurchsichtig verlaufen ist. Wobei die übereinstimmende Aussage von mehreren Zeugen natürlich schwer wiegt.
 
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