bitfunker
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- Okt. 2001
- Beiträge
- 18.283
Hi, Folks!
Heute war es soweit. Das Urteil über den sog. "Autobahnraser" ist gefallen: 1 1/2 Jahre ohne Bewährung wg. fahrlässiger Tötung! Ich frage mich allerdings immer noch: Für was?
Ich habe versucht, zwischen den Zeilen der ganzen, teilwese mehr als lächerlichen Meidnenberichterstattung (z.B. Bezug zwischen dem Fall und den demnäx erscheinenden Kinofilm :rollen) Informationen zu dem Fall zu erhalten.
Bisher weiß ich: Ein Testfahrer von der Marke mit dem Stern ist wohl äußerst rasant über die Autobahn gefegt. Mehrere von ihm Überholte haben ausgesagt, er habe gedrängelt und Lichthupe gegeben.
- Nun gut, das ist höchstens Nötigung.
Nun ist wohl eine Frau mit Kind im Kleinwagen von der Straße abgekommen und tödlich verunglückt, als er irgendwo hinter ihrem Wagen war.
- Nun gut, tragisch, aber was weiter?
Es gibt vier Zeugen, der der den Unfall am "nächsten" gesehen hat, war ca. 500m entfernt.
- Nun, das langt wohl nicht für eine zuverlässige Abstandasangabe, oder?
Bei der Untersuchung des Unfallfahrzeugs und des Wagens des Testfahrers stellte sich heraus, dass sich die Fahrzeuge nie berührt haben!
- Nun, das sagt mir, das entweder die Frau selbst den Unfall verursacht oder Mercedes das Beamen erfunden hat.
Also, wie schaut es nun auf Deutschlands Straßen aus? Soll ich mich gleich freiwillig bei der Pozilei als "Autofahrer" stellen und auf meine Strafe warten oder lieber noch ein bißchen mit äußerst schlechtem Gewissen am Verkehr teilnehmen.
Es kann doch nicht sein, dass man ohne Bewährung verknackt wird, weil sich vorne jemand darüber erschrickt, dass der Rückspiegelplötzlich ein anderes Bild zeigt.
Und selbst wenn der Typ gedrängelt und auch Ge-Lichthupt hat, ist das ein Grund, ihn wegen "fahrlässiger Tötung" zu verurteilen? Nötigung meinetwegen, aber soweit kann man doch nicht gehen.
Bin sehr gespannt auf Eure Statements...
Heute war es soweit. Das Urteil über den sog. "Autobahnraser" ist gefallen: 1 1/2 Jahre ohne Bewährung wg. fahrlässiger Tötung! Ich frage mich allerdings immer noch: Für was?
Ich habe versucht, zwischen den Zeilen der ganzen, teilwese mehr als lächerlichen Meidnenberichterstattung (z.B. Bezug zwischen dem Fall und den demnäx erscheinenden Kinofilm :rollen) Informationen zu dem Fall zu erhalten.
Bisher weiß ich: Ein Testfahrer von der Marke mit dem Stern ist wohl äußerst rasant über die Autobahn gefegt. Mehrere von ihm Überholte haben ausgesagt, er habe gedrängelt und Lichthupe gegeben.
- Nun gut, das ist höchstens Nötigung.
Nun ist wohl eine Frau mit Kind im Kleinwagen von der Straße abgekommen und tödlich verunglückt, als er irgendwo hinter ihrem Wagen war.
- Nun gut, tragisch, aber was weiter?
Es gibt vier Zeugen, der der den Unfall am "nächsten" gesehen hat, war ca. 500m entfernt.
- Nun, das langt wohl nicht für eine zuverlässige Abstandasangabe, oder?
Bei der Untersuchung des Unfallfahrzeugs und des Wagens des Testfahrers stellte sich heraus, dass sich die Fahrzeuge nie berührt haben!
- Nun, das sagt mir, das entweder die Frau selbst den Unfall verursacht oder Mercedes das Beamen erfunden hat.
Also, wie schaut es nun auf Deutschlands Straßen aus? Soll ich mich gleich freiwillig bei der Pozilei als "Autofahrer" stellen und auf meine Strafe warten oder lieber noch ein bißchen mit äußerst schlechtem Gewissen am Verkehr teilnehmen.
Es kann doch nicht sein, dass man ohne Bewährung verknackt wird, weil sich vorne jemand darüber erschrickt, dass der Rückspiegelplötzlich ein anderes Bild zeigt.
Und selbst wenn der Typ gedrängelt und auch Ge-Lichthupt hat, ist das ein Grund, ihn wegen "fahrlässiger Tötung" zu verurteilen? Nötigung meinetwegen, aber soweit kann man doch nicht gehen.
Bin sehr gespannt auf Eure Statements...