@Khaotik
Das ist sehr kurz gehüpft. Der Gleichbehandlungsgrundsatz soll nicht sicherstellen, dass alle das gleiche Gehalt haben, er soll sicherstellen, dass Leute nicht aufgrund Geschlecht Rasse oder Alter (u.a.) benachteiligt werden.
Zudem würde ich schon sehr in Zweifel ziehen, ob es sich bei einer solchen Klausel um eine AGB handelt, wie Du zitierst, oder ob es sich nicht um eine handschriftlich unterschriebene Individualvereinbarung handelt, die der AGB-Kontrolle gerade nicht unterliegt. Zwar mag die Klausel formularmäßig verwendet werden, es sind aber nicht einfach AGB, die "irgendwo abrufbar sind", sondern es sind vom AN unterschriebene Klauseln seines Vertrages. Und ich würde unterstellen, dass jeder seinen A-Vertrag genau ließt und gerade nichts an den Klauseln überraschend ist. Gut das LAG sieht das anders, ich denke, dass der Sachverhalt in der zugrundeliegenden Entscheidung aber auch ein anderer ist. Zumal es in dem Fall nicht um eine Gehaltsanpassung geht (die die Mitarbeiterin jetzt sicher niemals bekommen wird, sondern um die (Un-)Wirksamkeit einer Abmahnung).
Mit "unfair" hat das m.E. auch nicht viel zu tun. Man stelle sich die Praxis vor. Arbeitskräfte unterliegen genauso einem Marktumfeld. Mal hat man viele Bewerber, mal weniger. Mal haben Unternehmen großen Bedarf an Arbeitskräften und suchen händeringend, mal geringeren. Beides hat Auswirkungen auf die Gehaltsforderungen. Soll jetzt ein Unternehmen jedes Mal betrieblichen Unfrieden haben, wenn Leute Gehaltsforderungen stellen, weil ein plötzlicher Mangel oder eine Not dazu führte, dass man einem Bewerber mangels Alternativen höhere Gehaltsforderungen bewilligt hat? Ich muss doch als Arbeitgeber nicht jedes Mal mein Gehaltsgefüge anpassen. Wo kämen wir da hin? Eine eingestellte Person könnte dazu führen, dass alle Gehälter angepasst werden müssen.
Denn eine Korrektur nach "unten" wäre wohl ebenso unzulässig, und da sind wir uns wohl einig, genauso unfair. Ungeachtet dessen hast Du keinen Anspruch auf "gleiches" Gehalt.
Der Treppenwitz ist doch, dass der TE sogar seine Gehaltsforderung bekommen hat. Da finde ich es eher unprofessionell, hinterher rumzujammern, weil andere besser verhandelt haben. Ich würde sagen, dass zeugt davon, dass er sich vorher nicht genügend mit seinen Fähigkeiten und den Unternehmen auseinandergesetzt hat. Vielleicht aber ist das Gehalt, was er bekommen hat, aber auch nach Auffassung des AG vollkommen angemessen und entspricht dem, was man ihm gegeben hätte (weshalb man nicht nachverhandelt hat). Der Rest ist für einfach nur "Neid" und "Rumgeheule", weil andere mehr bekommen als er. Eigentlich müsste er zufrieden sein, weil seine Gehaltsvorstellungen sogar erfüllt wurden.
In der Sache liegst Du m.E. auch falsch. Mein Eindruck ist eher der, dass arrivierte Mitarbeiter oft schlechter gestellt sind, als neue Mitarbeiter, die den aktuellen Märkten unterworfen sind (das mag von Beruf zu Beruf bzw. Qualifikation zu Qualifikation auch unterschiedlich sein). Dies gilt m.E. zumindest jetzt, wo gerade ein größerer Bedarf an Arbeitskräften besteht und daher mitunter auch höhere Gehälter bewilligt werden. Stammbelegschaften bekommen in aller Regel eher nur einen Inflationsausgleich. (Das mag wieder anders aussehen, wenn wir Arbeitskräfteüberschuss und Arbeitsplätzeabbau haben und die Leute froh sind, wenn sie überhaupt 50K Eur nach Hause tragen können).