15 jähriger spielt FSK18 spiele. welche strafe, der die spiele "besorgt" hat?

schatz131

Ensign
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hallo.
mein neffe, 15 jahre, spielt spiele, die ab 18 sind.
letztens kam durch ein ereigniss, was nicht mit denn spielen zu tun hat, die polizei in sein zimmer, und hat mehrere dieser spiele gesehen. soweit ich weis, wird gegen die mutter, alleinerziehend, sie hat die spiele aber nicht gekauft, ermittellt,
nun stellte sich heraus, das mein bruder im auch ein solches spiel gekauft hat.
nun meine frage, wenn der 15 j. sagt, das auch mein bruder im so ein spiel gekauft hat, muss er da mit einer strafe rechnen, und wenn ja, in welcher höhe???


bedanke mich schon mal im voraus für hilfreiche antworten.


gruss schatz13
 
Sofern die Mutter nichts dagegen hat ist das völlig egal.
Gibt es behördliche Konsequenzen für Eltern, die sich nicht an die Altersangaben halten?
Nein, der Staat regelt nicht, wie welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Das ist und bleibt Recht und Verantwortung der Eltern.
http://www.usk.de/service/faqs/

Lediglich ein Händler der deinem Neffen persönlich solche Spiele verkauft hat könnte Probleme bekommen.
 
ok.
vielen dank für die "hilfreiche" antwort.
verstehe nur nicht, warum dan gegen die mutter vorgegangen wird? na ja, mal abwarten.
hier mal der Text aus der zeitung:

Bad XXXXXXXX: Jugenschutzgesetz
Autor: Polizei
Im Zusammenhang mit anderweitigen Ermittlungen wurden im Zimmer eines 15jährigen Jugendlichen in Bad XXXXXXX mehrere nicht jugendfreie Spiele festgestellt. Gegen die Verantwortliche wird Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz erstattet.

wenn sie praktisch sagt, ich erlaube im das, dann wird die ermittlung wohl eingestellt? sehe ich das richtig so? und mein bruder hat auch nichts zu befürchten?

gruss
 
da wird wohl noch mehr im argen liegen. die polizei kommt nicht grundlos... und falls der grund zb auf mangelhafte aufsicht durch die mutter zurückzuführen ist, spielt es in dem zusammenhang auch eine rolle, welche medien sie ihrem kind erlaubt.

bei krassen fällen kann das bis zum sorgerechtsentzug gehen (extrembeispiel: mutter zeigt eigenem minderjährigen sohn pr0n zur aufklärung, ermuntert ihn zum filesharing, trinkt mit ihm regelmäßig alkohol und zieht sich joints rein - in dem zusammenhang sind dann auch die nicht geeigneten spiele relevant, auch wenn diese für sich genommen kein problem sind. das bild, was sich durch alle faktoren ergibt, ist das was zählt)
 
ok.
danke.
und was bedeutet das für denn bruder, der eins davon gekauft hat, was aber die mutter erlaubt hat??
hat der "Probleme" zu befürchten?

gruss
 
ok.
vielen dank. habt mir sehr geholfen.
tolles forum hier, man hat immer schnell antworten und so.
danke an euch.

gruss
 
Ja alles Rechtsexperten hier. :D
Wenn ein Händler belangt werden kann warum nicht jede Person die Minderjährigen Zugang zu verbotenem verschafft?
 
Weil es eben nicht verboten ist. Oder wird der Apotheker der auf Rezept medizinisches Marihuana ausgibt zusammen mit dem dealer vom Bahnhof eingesperrt ?
 
Führt euch doch das JuschG mal zu Gemüte: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html

Grundsätzlich hat ein Erziehungsberechtigter (diejenige, welche das Erziehungsrecht inne haben - Mutter, Vater, Adoptiveltern) die Fürsorgepflicht. Sagt ein Erziehungsberechtigter: Kind du darfst mit 12 Jahren Bier trinken oder rauchen, liegt das in der Hand des Erziehungsberechtigten und fällt nicht unter das JuschG. Natürlich wird die Polizei hier Mitteilung beim Jugendamt machen, aber die Mutter kann nach dem JuschG keine Strafe erwarten. (Achtung: Es ist dem Jugendlichen nicht erlaubt in der Öffentlichkeit ohne Erziehungsberechtigten z.B. zu rauchen).

Das JuschG dafür gedacht, Jugendliche und Kinder "vor Dritten" zu schützen: Klassisches Beispiel: 17 jähriger trinkt Wodka, den er an der Tankstelle gekauft hat. Hier ist der Verkäufer der schuldige und wird nach dem JuschG bestraft.

Ein Bruder, Schwester, Cousin, Onkel ist in dem Sinne kein Erziehungsberechtigter und diese können demnach nach dem JuschG bestraft werden.
 
na ja, ich kann noch so viel dazu sagen, das die mutter es geduldet hat, das er solche spiele spielt.
was auch der bruder wuste, darum er darin auch kein problem sah, im das eine zu kaufen.
im aber jetzt schon bischen angst wird, was wohl passieren wird, und kann.

gruss
 
Das sind immernoch (anders wie bei Alkohol und co) Altersempfehlungen.
Wenn die Eltern nichts dagegen haben, dann kann man das natürlich auch früher Spielen/besitzen/Ansehen usw.

sonnst würde man ja 98% aller Jugendlichen bzw. die Eltern selbiger Kriminalisieren.
 
Anders rum gefragt, kann man deinen Bruder beweisen das er dieses Spiel besorgt hat? Oder steht dann Aussage gegen Aussage? Als Beschuldigter muss man in Deutschland nicht aussagen.
 
Hallo

Zitat von manu0815:
Das JuschG dafür gedacht, Jugendliche und Kinder "vor Dritten" zu schützen: Klassisches Beispiel: 17 jähriger trinkt Wodka, den er an der Tankstelle gekauft hat. Hier ist der Verkäufer der schuldige und wird nach dem JuschG bestraft.
Ich bin kein Jurist aber ist in diesem Fall der Bruder nicht der Dritte bzw. der Verkäufer ? Der Bruder hat dem minderjährigen doch das Spiel verkauft. Kommt jetzt bitte nicht mit er hat kein Geld genommen und es dem minderjährigen geschenkt, der Kioskbesitzer darf einem Kind auch keinen Alkohol schenken.

Zitat von manu0815:
Ein Bruder, Schwester, Cousin, Onkel ist in dem Sinne kein Erziehungsberechtigter und diese können demnach nach dem JuschG bestraft werden.
Sind Aufsichtspersonen in Abwesenheit der Erziehungsberechtigten nicht stellvertretende Erziehungsberechtigte ?

Grüße Tomi
 
Zitat von Xyn:
Anders rum gefragt, kann man deinen Bruder beweisen das er dieses Spiel besorgt hat? Oder steht dann Aussage gegen Aussage? Als Beschuldigter muss man in Deutschland nicht aussagen.

bis jetzt ist ja noch nichts unternommen worden, gegen denn bruder. wie die polizei die spiele gesehen hat, haben die denn jugendlichen gefragt, wo die spiele her sind, dann sagte der kleine, eins hab ich von meinem onkel.
ist halt die frage, wenn jetzt die polizei meinen bruder fragt, soll er sagen, nein, ich war das nicht, dann ist aussage gegen aussage, oder er sagt, ja, ich war es, aber es wird von der mutter ja erlaubt, das er solche spiele spielt.
was soll er tun, bzw., was hat er zu erwarten??
ich persönlich würde es abstreiten.

gruss
 
Hallo

Zitat von schatz131:
aber es wird von der mutter ja erlaubt, das er solche spiele spielt.
Die Frage ist wusste die Mutter das es FSK18 Spiele sind bzw. wird Sie es zugeben wenn es hart auf hart kommt oder wird Sie sagen das Sie davon ausging das es Spiele dem Alter entsprechend sind ?

Zitat von schatz131:
was soll er tun, bzw., was hat er zu erwarten??
ich persönlich würde es abstreiten.
Du erwartest doch jetzt nicht wirklich eine Absegnung für Lügerei und Betrug ? Was macht dein Bruder wenn die Polizei eine Gegenüberstellung mit dem Ladenbesitzer macht und der deinen Bruder erkennt ? Dann kommt zur Verführung Minderjähriger noch Betrug bzw. Verschleierung von Tatsachen hinzu oder wie das auch immer heißt. Was dein Bruder gemacht hat war nicht in Ordnung und er sollte dafür einen auf die Finger kriegen, er sollte jetzt auch Manns genug sein und dazu stehen und nicht wie ein kleines Mädchen wegrennen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
was er sagen soll?
Ich weiß von nix...
wäre ja noch schöner wenn man sich selbst belasten müsste.

aber wenn die Mutter bescheid wusste, dann wird da eh nix kommen.
(Und davon kann man in der regel Ausgehen)
Denn dann hat ja keiner was Verbotenes gemacht.


Aber wieso Interessiert sich denn die Polizei für die Spiele deines Neffen? (Amokläufer? :p)
wenn man weiß worum es geht, dann kann man dir auch bessere Tipps geben....
 
Zuletzt bearbeitet:
er spielt ja solche spiele schon länger. ich bin auch der meinung, das das alles nicht so korekt ist. meinen kindern hätte ich es nicht erlaubt. aber seis drum.
hintergrund war der, wegen polizei, weil er angbelich, der junge, in der berufsschule "gras" verkauft haben soll. was aber nicht stimmte. deswegen eine "kleine" durchsuchung, und sie haben halt die spiele liegen sehen.
gruss
 
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