AOpen zur 5900(XT) Rückrufaktion bewegen !?

burnage

Newbie
Registriert
März 2004
Beiträge
7
Guten Abend.

Seit gut einem Monat ärgere ich mich nun mit der Geforce FX 5900XT von Aopen herum. Vergeblich habe ich auf ein BIOS Update seitens Aopen gewartet, das endlich dieses Flackern beseitigt. Vergeblich habe ich es mit allen möglichen BIOS-Versionen von anderen Anbietern versucht. Vergeblich habe ich auf einen Treiber seitens Nvidia gewartet, der das Flackern beseitigt (56.64 bringt bei mir garnix). Mitlerweile mag ich schon garnicht mehr im Internet surfen, geschweige denn am PC sitzen, weil es nur nervt und mitlerweile auch Kopfschmerzen verursacht.

Ich meine: Für rund 199,- € (immerhin ca. 400 DM) kann man doch etwas erwarten ! Hat Aopen nie ihr eigenes Produkt getestet? Wie kann man solch eine Hardware auf den Markt schmeißen? Wenn wenigstens der Tech-Support auf Anfragen reagieren würde, aber darauf warte ich nun auch schon ewig vergebens!

Meint ihr man könnte Aopen zu einer Rückrufaktion ihrer Geforce FX Modelle bewegen?

In Form einer Petition (habe leider keine Ahnung, ab wievielen Unterschriften bei einer solchen Firma die Schmerzgrenze erreicht ist). Oder muss man sogar klagen?

Meine Grafikkarte wird von meinem PC-Laden nicht zurückgenommen, wieso auch, sie ist technisch ja einwandfrei ausgeliefert worden.

Schreibt mir mal bitte eure Meinungen, denn ich denke es gibt noch genügend Aopen Unglückliche, die selbst nach Monaten, keine Genugtuung für ihr ausgegebenes Geld bekommen haben.

MfG
 
Ganz ehrlich??? Du wirst AOpen nicht dazu bewegen können. Zumal ich auch bezweifel, daß es bei dir die Grafikkarte ist. Das hört sich viel mehr nach einem fast kaputten Monitor an. Um genauer zu sein nach einem leicht defekten Zeilentrafo. Vielleicht solltest du mal einen andren Monitor an den Rechner hängen oder die Graka bei einem Freund mal testen.
 
@ Sir-Sascha

Sorry, aber es gibt genügend Threads deren Inhalt mein genanntes Problem ist. Es tritt nichtmal nur bei Aopen, noch nur bei der 5900XT auf. Das Problem haben sehr, sehr viele.

Und die Rückrufaktion seitens Leadtek spricht ja Bände....
 
Seit gut einem Monat ärgere ich mich...
eine Grafikkarte wird von meinem PC-Laden nicht zurückgenommen, wieso auch, sie ist technisch ja einwandfrei ausgeliefert worden.
Du weißt schon, das die Beweislast die ersten 6 Monate beim Händler liegt?
 
@ B-Runner

Ich bin rechtlich leider nicht so bewandert, also könntest Du nochmal ausführlicher erklären, was Du mir damit sagen wolltest? :)
 
Wenn das Teil einen defekt hat oder nicht den erforderlichen Ansprüchen gerecht wird, muß der Händler die Karte zurücknehmen. Da Du diesen Fehler ja nicht verursacht hast. Ansonsten gebe dem Händler die Karte zur Reparatur, da der Fehler ja bereits beim Kauf bestand, er wird sich dann mit dem Hersteller rumschlagen müssen und nicht Du. Rückrufaktionen werden meist nur veranlasst, wenn Schäden an Leib und Leben zu erwarten sind. Du kannst natürlich auch versuchen es einzuklagen, aber ob Du damit Erfolg und dazu das nötige Kleingeld hast weiß ich nicht.
Die Gewährleistungsrechte privater Konsumenten beim Kauf von Verbrauchsgütern sind seit dem 1. Januar 2002 in mehreren Punkten gestärkt. So ist die Haftung des Händlers für den Verkauf eines mangelfreien Produktes auf zwei Jahre ausgedehnt. Früher galt sie nur für sechs Monate.

Tritt ein Produktmangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss nun nicht mehr der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.

Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.

Die Ansprüche des Käufers bei mangelhafter Ware richten sich zunächst auf Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes oder auf kostenfreie Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung zweimal scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Käufer weitere Rechte geltend machen: Minderung des Kaufpreises oder Vertragsauflösung verlangen.

Diese letzte Variante, Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Produktes, kann der Kunde allerdings nicht verlangen, wenn der Mangel nur geringfügig ist. Hier bleibt ihm bei Scheitern von Reparatur oder Ersatzlieferung letztlich nur die Reduzierung des Kaufpreises.

Konkrete Werbeaussagen von Händler und Hersteller, zum Beispiel in Prospekten, werden künftig keine unverbindlichen Lippenbekenntnisse mehr sein. Besitzt das Produkt nicht die Eigenschaften, mit denen es beworben wurde, so gilt dies als Sachmangel und löst ebenfalls Gewährleistungsansprüche aus. Schluckt beispielsweise das Auto neun Liter Normalbenzin statt der in Prospekten herausgestellten fünf Liter, gilt das als Mangel und berechtigt den Fahrzeughalter zu Gewährleistungsansprüchen.
 
er will damit sicherlich sagen, dass der händler die karte zurückzunehmen hat.

edit
tja, wie immer jemand schneller.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi to all,

Hi Sir Sascha,

stell dir folgendes vor:

Computer und Monitor laufen 1a.

DAU baut Adeppen (Aopen) Grafikkarte ein und hat ein Flimmern.

Dau baut alte Grafikkarte (oder eine andere) wieder ein und hat kein Flimmern.

Super DAU sagt "Das ist der Monitor"!!!!

Seine nicht böse aber ich bin auch ein gefrusteter Aopen user.

Ich hatte diese Karte und habe folgendes gemacht:

Computer läuft 2 Jahre ohne Fehler (GF 4 TI 4200) inkl Monitor.
Aopen Geforce FX 5900 XT rein und bei Games ein sehr aufdringliches flackern.

Netzteil von billig 300 Watt auf Tagan 380 Watt getauscht.

Flackern bleibt.

Alle Treiber getestet - falckern bleibt.

Gainward Bios auf Aopen geflasht, FX5900 - flackern weg; Garantie weg (Monitor ist der selbe). Karte läuft 1 a.

Seid dem 23.03.2004 Gainward Ultra 1300 XT drin (FX 5900 XT Chip).
Diese Karte läuft auch mit dem XT Chip und dem orginal Bios 1a. Kein Flackern.

Ach ja, der Monitor ist immer derselbe. Habe auch einen KVM Switch andem ständig PC`s hängen und über denselben Monitor laufen - nie Flackern.

Rechtlich ist es seit dem neuen Kaufvertragsrecht so dass in den ersten 6 Monaten der Händler dem Käufer beweisen muss das die Karte keinen Fehler hat (Beweisumkehr).

Wer weitere Infos zu dem Problem will wendet sich bitte per Email an mich.
 
Man entfernt sich nun immermehr vom eigentlichen (Thread)Thema, trotzdem drängt sich mir gerade die Frage auf:

Kann man das flashen im nachhinein beweisen, sprich, wenn man die Karte mal mit nem anderen BIOS geflasht hat und dann wieder zurück?
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den Hersteller wird es beweisbar sein, da beim flashen ein Datum auf den Chip geschrieben wird, da Du jedoch nicht weißt wann der Original Chip geflasht wurde, kannst Du es auch nicht so einstellen, das der Original Flashtag wieder geschrieben wird. Also ist die Garantie futsch. Besser sofort tauschen oder das Risiko eingehen keinen Support mehr zu haben.
 
Dann bin ich ja voll drauf reingefallen, schade, die Aussichten standen meiner Meinung nach ja nicht schlecht, da es bei sehr vielen Erfolg brachte :(
 
Bevor Ihr Aopen zur Rückruf Aktion bewegt, gibt die Karte doch einfach zurück, das trifft den Hersteller viel mehr. Verstehe sowieso nicht, warum Ihr so an der Karte hängt? Ich würde das Ding zum Händler bringen und mein Geld zurück verlangen, oder direkt gegen eine 6600gt eintauschen.
 
kann mal jemand beschreiben, wie sich dieses flackern äußert?
ich habe seit einem jahr die aopen 5900xt und bin weit davon entfernt, unzufrieden zu sein.
scheinbar kein flicker-bug, kein sound-bug. die karte ist top.
eine rückrufaktion könnte also schon daran scheitern, dass evtl. nur ein schwer nachzuweisender bruchteil der produkte fehlerhaft ist. wenn überhaupt.
 
Zurück
Oben