Automobilclub reagiert nicht auf Kündigung und ist nicht erreichbar

Smash32

Lt. Commander
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Guten Tag,

ich hab aktuell ein kleines Problem mit dem Automobilclub bei dem ich meine Mitgliedschaft gekündigt hab.
Kündigungen werden dort per Satzung ausdrücklich im Emailformat erlaubt, ich habe also vor 2 Wochen eine Kündigung per Mail versendet mit der Bitte um Bestätigung. Enthalten war einmal eine Kündigung im PDF-Format inkl. Unterschrift sowie der Text der Kündigung direkt in der Mail. Eine automatische Eingangsbestätigung habe ich auch bekommen.

Nachdem ich insgesamt in 10 telefonischen Kontaktversuchen über mehrere Tage und etlichen Stunden Warteschleife (alles nachweisbar) niemanden erreichen konnte, habe ich mit Verweis darauf, dass keine Kontaktmöglichkeit besteht und somit eine wesentliche Leistung nicht erfüllt wird zu sofort gekündigt (erneut per Email).

Ich wollte ab morgen noch ein paar mal versuchen dort anzurufen und wenn ich wieder niemanden erreichen kann bei meiner Bank das Lastschriftmandat aufheben. Wie seht ihr die Situation?
 
Lastschriften zurückgehen lassen ist in der Regel keine gute Idee und grds. mit Kosten für dich verbunden (Rückläufer- und Mahngebühren).... zu wann ist denn die ordentliche Kündigung möglich?
 
Da Kündigungen einseitige Willenserklärungen sind, ist eine Bestätigung/Akzeptierung grundsätzlich nicht nötig. Die Nachweisbarkeit hast du ja wohl ebenfalls sichergestellt.

Ich schließe mich aber Rayzor an. Nenne doch mal konkrete Daten und um welchen Laden es sich handelt.

Weiterhin halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich bei einer direkte Kontaktaufnahme wegen so etwas um eine wesentliche Leistung handelt. Du bist dort ja sicher nicht deshalb Mitglied, weil du stets wegen Kündigungen direkte Erreichbarkeit haben wolltest.

Ein Lastschriftmandat ist keine Rückbuchung und kann wohl immer widerrufen werden.
 
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Idon schrieb:
Ein Lastschriftmandat ist keine Rückbuchung und kann wohl immer widerrufen werden.
Das ist korrekt, ich hab nur schon weiter gedacht, dass der TE eventuelle Zahlungen aussetzen lassen möchte. Der Widerruf als solcher ist natürlich möglich und wahrscheinlich auch nicht schädlich, da in der Regel im Voraus bezahlt wird.

Ansonsten Kündigung erneut per FAX versenden oder wenn du ganz sicher gehen möchtest, per Einschreiben mit Rückschein. Viele Unternehmen sind noch nicht auf totale E-Mail Kommunikation eingestellt und akzeptieren erst nach und nach Kündigungen per E-Mail, wenn der Vertrag zuvor nicht online geschlossen wurde.

Aber dafür haben wir zu wenig Informationen ;).
 
Es handelt sich um den ACV Automobilclub, ich habe 2-3 Tage zu spät für dieses Jahr gekündigt, da meine Mitgliedschaft ab August gilt.

Folglich wäre der nächst mögliche Kündigungstermin zu August 2019.
Ich hatte in der Kündigung auch die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwendet.

Ich hatte den ACV darüber informiert, dass ich ihnen das Lastschriftmandat entziehe, die nächste Zahlung wäre wie gesagt für den August angesetzt.

Ich versuche noch einmal telefonisch dort jemanden zu erreichen.
 
Dann wäre tatsächlich die Reaktion von ACV interessant, zu wann sie die Kündigung anerkennen. Telefon ist ein guter Ansatz, immerhin erfährst du dann, ob die Kündigung eingegangen und in Bearbeitung ist.
 
Smash32 schrieb:
ich habe 2-3 Tage zu spät für dieses Jahr gekündigt, da meine Mitgliedschaft ab August gilt. Folglich wäre der nächst mögliche Kündigungstermin zu August 2019.
Du hast die Kündigungsfrist verpasst. Ärgerlich, aber das fällt unter Eigenverantwortung. Weiterhin sehe ich es wie Idon: Aus der Nicht-Erreichbarkeit des Kundenservice vom ACV ein Sonderkündigungsrecht ableiten zu wollen, halte ich für eine steile These.
 
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Du hast gekündigt und weißt auch zu wann (nächstes Jahr August). Von daher kannst du ab diesem Zeitpunkt (rechtskräftige Kündigungswirkung) auch dein Vertragsverhältnis als beendet sehen. Fälschlichabgebuchte Zahlungen im nächsten Jahr kannst du dann einfach zurückholen lassen. Dafür ist SEPA unter anderem da..... Die Jahresgebühr für 2018 - 2019 musst du selbstverständlich noch übernehmen. Ich verstehe das Problem gerade irgendwie nicht.
 
Das Problem (für ihn): Er hat den Termin verpennt, aber will nicht zahlen und sucht eine Alternative / Ausweg.
 
Ich hab auch den Termin beim Mobilfunkanbieter versemmelt - um sechs Tage. Nun sitze ich eben ein weiteres Jahr mit dem Vertrag.
 
Ganz so einfach ist das nicht mit dem Zurückholen der Zahlung.
Er muss den Zugang der Kündigung beweisen und ohne Kündigungsbestätigung ist das nicht so einfach.
Deshalb mache ich sowas immer per Fax, da hat man den Nachweis direkt in der Hand.
 
Das Problem für mich bestand darin, dass ich eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub habe der faktisch nicht erreichbar ist. Ich konnte inzwischen gestern jemanden erreichen der mir mitteilte man habe vergessen mir einen Brief zu senden, dieser wird in den kommenden Tagen bei mir eintreffen.

Ich bin schon der Meinung telefonische Erreichbarkeit gehört zu einer Leistung. Ich glaube kaum dass es rechtens ist eine Dienstleistung anzubieten und als Unternehmen dann eben nur für diese erreichbar zu sein, aber für alle Belange zu den Verträgen etc. nicht.

Hat sich inzwischen also geklärt.
 
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