Che-Tah
Lt. Commander
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 1.916
Ich kaufe etwas Privat mit Mehrwertsteuer und gebe die Rechnung (verkaufe es) an die Firma.
Grund: Prime + Garantie + Rückgaberecht gibt es nur für Private... nicht für Firmen.
Wenn der Verkäufer keine UID Nummer vom Käufer hat kann er auch nichts steuerfrei verrechnen.
Bis Rechnungne von 400€ reicht es lt. österreichischem Recht wenn statt dem Steuerbertrag der Prozentsatz der Steuer drauf steht.
Mittlerweile habe ich übrigens eine korrekte Rechnung (mit 20% österr. UST) erhalten. Allerdings erst nachdem ich denen erklärt habe warum Ihre "Quittung" sicher keine gesetzeskonforme Rechnung ist.
https://www.wko.at/service/steuern/Umsatzsteuer-Rechnung-FAQ.html
https://www.wko.at/service/steuern/Innergemeinschaftliche-Lieferungen.html
Reverse Charge ist kein großer Aufwand... das Betrifft doch alle Reisekosten ins Ausland. Z.B eine ausländische Hotelrechnung ist nicht vorsteuerabzugsfähig. Mit Reverse Charge holst du dir aber die Steuer zurück.
Bei einer innländischen Hotelrechnung gibts ganz normal den Vorsteuerabzug.
Naja... das Amazon System beim Marktplatz wo viele Firmen eine Rechnung überhaupt erst nach Aufforderung erstellen öffnet Betrug Tür und Tor.... das man dann oft noch falsch ausgestellte Rechnungen bekommt...
Die Pflicht zur Rechnungslegung besteht ja... Da redet die Politik immer von heimische Wirtschaft stärken und vor Amazon kommt der Kniefall.
Grund: Prime + Garantie + Rückgaberecht gibt es nur für Private... nicht für Firmen.
Wenn der Verkäufer keine UID Nummer vom Käufer hat kann er auch nichts steuerfrei verrechnen.
Bis Rechnungne von 400€ reicht es lt. österreichischem Recht wenn statt dem Steuerbertrag der Prozentsatz der Steuer drauf steht.
Mittlerweile habe ich übrigens eine korrekte Rechnung (mit 20% österr. UST) erhalten. Allerdings erst nachdem ich denen erklärt habe warum Ihre "Quittung" sicher keine gesetzeskonforme Rechnung ist.
https://www.wko.at/service/steuern/Umsatzsteuer-Rechnung-FAQ.html
https://www.wko.at/service/steuern/Innergemeinschaftliche-Lieferungen.html
Reverse Charge ist kein großer Aufwand... das Betrifft doch alle Reisekosten ins Ausland. Z.B eine ausländische Hotelrechnung ist nicht vorsteuerabzugsfähig. Mit Reverse Charge holst du dir aber die Steuer zurück.
Bei einer innländischen Hotelrechnung gibts ganz normal den Vorsteuerabzug.
Naja... das Amazon System beim Marktplatz wo viele Firmen eine Rechnung überhaupt erst nach Aufforderung erstellen öffnet Betrug Tür und Tor.... das man dann oft noch falsch ausgestellte Rechnungen bekommt...
Die Pflicht zur Rechnungslegung besteht ja... Da redet die Politik immer von heimische Wirtschaft stärken und vor Amazon kommt der Kniefall.