Darf Arbeitgeber Geld von Überstunden einbehalten?

<-- Hohlbirne, ja. Trtotzdem darf die Menge nicht einfach in den Stundenlohn gehen. Es ist eine separate Auflistung (Menge).
 
Hä? Die Leistung habe ich erbracht sonst würde sie nicht da stehn und bezahlt werden ... Ahnung?
Man bekommt auch nen Nachweis dafür etc. ...

Und wenn die Stunden als Überstunden mit 130% eingezogen werden möchte ich die auch so wieder ausbezahlt haben und nicht weniger. Mit welchem recht?

Die normalen Stunden mit den 120% (als Bsp.) und die ausgezahlten Überstunden mit 130%.
Wurden ja vorher schließlich so vom Lohn weggerechnet.

Aber egal!
 
Tomislav2007 schrieb:
Warum sollte der Arbeitgeber dir 130% bezahlen wenn du nur 120% Leistung gebracht hast ?
Die 130% standen wohl vorher auf dem Konto weil man davon ausging das du 130% schaffst.

[ ] verstanden
[x] nicht verstanden
 
is doch ne zusatzvergütung...kann da schon sein das die wieder wegfällt wenn man Gleitzeit nimmt oder von 130% wieder runtergeht.
Dein normalen Lohn kriegst du doch ganz normal oder?
 
Wenns dir wichtig ist dann geh zum Anwalt. Tarifvertrag sticht in der Regel Betriebsvereinbarungen.
 
Das kommt auf den genauen Inhalt und die den TV an. Eventuell enthält der Vertrag eine Öffnunungsklausel die solche Betriebsvereinbarungen ermöglicht. Oder womöglich hat der AG einen eigenen Vertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen, oder er lehnt sich nur an einen TV an?


] verstanden
[x] nicht verstanden

Mußtmaßlich Leistungs/Zeitgrad und Akkordlohn, sinkt der Grad sinkt auch die Entlohnung.


Aber hier wird sowieso niemand belastbar helfen können. Mir ist es immer schleierhaft wieso man in einem Computerforum derartige Dinge frägt.
Hier kann nur ein klärendes Gespräch mit der Lohnbuchhaltung helfen und wenn das nichts hilft dann eventuell ein Beratungstermin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Man sollte sich aber im klaren sein, das wenn man ggf. den Weg zum Arbeitsgericht geht, es auch irgendwann das Ende beim AG bedeuten kann.

Die "Vorsitzende" eueres BR wurde übrigenens von den anderen Mitgliedern gewählt.

Und Prämien wie Tankgutscheine fallen unter "Geldwerter Vorteil" sind also keinesfalls Steuerfrei.

Ich denke auch nicht das der Betrieb hier Steuerhinterziehung betreibt in dem großen Stil hätte es schon längt bei einer Betriebsprüfung auffallen müssen, wenn dann wird irgendwas anderes im Keller liegen. Wie gesagt, wenn.
 
alffrommars schrieb:
Ich mein wenn nach über 20 Jahren erstmal auffällt das Nachtzuschlag ohne Abzüge ausgezahlt wird und das nen "dummer" Zeitarbeiter erst sagen muss?
Mit dem letzten Satzabschnitt hast Du wohl Recht.

Üblicherweise hat ein Zeitarbeiter rechtlich doch einen ganz anderen Arbeitgeber.
Und falls doch nicht: Schon allein die Annahme, dass in einem Konzernbetrieb/Mittelstandsbetrieb, so etwas 20 Jahre lang nicht auffallen würde/toleriert werden würde, zeugt von so viel Unwissenheit/fehlendem Praxisbezug, dass ich Dir auch schon bei den Berechnungsweisen Deines Lohnes unterstellen muss, dass Du einfach zu blöd bist, Deine Lohnabrechnung zu verstehen.
Du schaffst es z. Bsp. auch nicht, den angeblich zur Anwendung kommenden Tarifvertrag im Internet zu recherchieren bzw. die sonntäglichen Arbeitserlaubnisse für Produktionsbetriebe.
 
Besorg dir doch einfach einmal die Betriebsvereinbarung und lese sie ganz genau durch. Versuche dann einmal auf dieser Grundlage das Verhalten des AG nachzuvollziehen, ob das nach BV so möglich ist.

Übrigens gilt IMMER Gesetz > Tarifvertrag > Betriebsvereinbarung. Also darf eine BV niemals gegen gültiges Recht oder gültige Tarifverträge verstoßen
 
@alffrommars
Ihr habt aber einen komischen Betriebsrat, der offensichtlich seinen Aufgaben nicht nachkommt. Zusätzlich sind Regelungen zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit bereits im Tarifvertrag geregelt und dürfen ohne Öffnungsklausel im Tarifvertrag nicht über eine Betriebsvereinbarung anders geregelt werden.
Ich würde zur Gewerkschaft gehen und mich dort aufklären lassen.
 
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