News Die Abmahnwelle findet kein Ende

wer keine Arbeit hat, schafft sich welche.
haben die nix anderes zu tun als jeder Site eins rein zu würgen?
Diese Kanzleien sollte man schleunigst dicht machen! :streiten:
 
Ich finde es nimmt immer komischere Formen an mit dem Verklagen. Wegen nichts und wieder nichts werden Internetseiten zerstört auf die man meistens nicht verzichten kann. Eine Welt ohne Computerbase.de.....uah..zu schaurig um daran zu denken. :(
 
wenn man ohne arbeit geld verdienen will, greift manch einer zu solchen mitteln. und es gibt sicher wichtigere dinge in diesem land. armes deutschland.
 
Prinzipiell halte ich es für gut, dass TweakPC hier den Weg durch die Instanzen wählt, da ich hier auch eher den Art. 5 des GG verletzt sehe als irgendetwas anderes. Auf jeden Fall wird dies ein Grundsatzurteil werden, das wohl die nächsten Jahre - wenn nicht sogar Jahrzehnte - Bedeutung haben wird.
 
Das ist ein Geschäftszweig, sonst nichts. Irgendwas müssen die arbeitslosen Juristen ja machen um über Wasser zu bleiben.

Einfach anrufen, das wäre ja menschlich! Deshalb wird sowas in Deutschland praktiziert, mangelnde Geschäftsideen und unterdurchschnittliche Intelligen. Soziale Verantwortung, Rechtschaffenheit - ein Fremdwort für Deutschlands Juristen.

(Natürlich nicht alle, aber immerhin genug ... )

Was die Firmen aber natürlich nicht verstehen, in ihrer geistigen Umnachtung, dass sie sich in ihr eigenes Fleisch schneiden.
Wenn in Zukunft jedes Medium mit 13 Abmahungen und monatlichen Anwaltskosten von 50.000€ rechnen kann, werden die Pressemitteilungen der Hersteller ignoriert, es gibt überhaupt keine News, Reviews oder ähnliches als kostenlose Werbung mehr für die Hersteller.

Arme, dumme Ignoranten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Totaler Blödsinn. Sollte es zur Klage kommen, dann wird dieser Jurist verlieren.
 
Ja wer hat denn denen ins Hirn *zensiert* ?

Man wirft uns nun vor, dass die News über das Gerät ein "Anbieten" als eine der Benutzungshandlungen darstellt, die nach § 11(1) Gebrauchsmustergesetz allein mit Zustimmung des Gebrauchsmusterinhabers erfolgen darf.

In einem ersten Schreiben haben wir den Anwälten mitgeteilt, dass wir uns in diesem Fall auf das Recht auf freie Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen und eindeutig klar gestellt, das wir keine Gegenstände irgendwelcher Art verkaufen, anbieten, einführen, geschweige denn ein Interesse daran hätten, sondern lediglich Berichterstattung über neue Produkte ausüben.

Dies wird von der Gegenseite jedoch nicht anerkannt und als nicht ausreichend angesehen. Dabei geht man sogar so weit, dass man unsere Berichterstattung als eine "Werbung von dritter Seite für schutzrechtsverletzende Gegenstände" und somit als "Marktstörung bzw. -behinderung" ansieht.

Ich sehe sehr gute Chancen für TweakPC wenn´s wirklich hart auf hart kommt. Wir sind hier nicht in Amerika ...
 
DAS ist Deutschland. Mehr muss man dazu nicht sagen. Echt armes Land.
 
Na ja, einen Versuch ist es allemal wert, schließlich hat Kanzlei X ja schlichtweg den rechtlich unversierten Laien im Visier, den man mit dem Wort "Unterlassungsklage" schnell verschrecken kann, so dass dieser schnell zahlen wird. Dass diese in diesem Falle kaum von Erfolg gekrönt sein wird, ist dabei eher nebensächlich, da dies ja kaum jemand weiß ohne juristisch vorgebildet zu sein.
 
@Fadl:
Nein, DAS ist eben nicht Deutschland. Deswegen stehen imho die Chancen sehr gut zugunsten TweakPCs entschieden wird.

@Christoph:
Aber gut das sie die Jungs gleich einen Anwalt geholt haben. Klar ist man erstmal erschrocken wenn so ein Schrieb ins Haus flattert, aber die Reaktion von tPC ist sehr gut.
 
Diejenigen, die hier nur Geld verdienen können, sind die Anwälte. Die werden jedoch nicht von alleine tätig, sondern auf Geheiß ihrer Mandanten. Welches Interesse die ungenannte taiwanesische Mandantschaft verfolgt, darüber kann man nur spekulieren.

Die Rechtsansicht, dass es sich bei der diskutierten News um ein "Anbieten" handeln soll, halte ich für kaum vertretbar. TweakPC verkauft keine Waren, sondern weist nur auf Waren anderer Hersteller oder Händler hin. Was man nicht verkauft oder verkaufen will, bietet man auch nicht an. "Anbieten" kann meines Erachtens nur ein (gewerbsmäßiger) Händler.

Da bin ich ja mal gespannt...

HOMI!
 
Naja wenn die Firma den Anwalt oder die Kanzlei beauftragt hat, die Leute von TweakPC abzumahnen, dann wird das schon so seine Richtigkeit haben. Aber, ob es im Falle einer verhandlung auch zu einem erwünschten Urteil für die Firma kommt, kann dem Anwalt eigentlich egal sein, Hauptsache der Rubel rollt :D
 
Ich habe gerade mein 1. Staatsexamen Jura hinter mir. Meine Meinung dazu ist, dass wahrscheinlich gar keine Klage erhoben wird. Zu viele unterschreiben die Unterlassungserklärung einfach, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Dabei würde oft gar nichts passieren, da gar nicht geklagt wird. Die Vorwürfe sind völlig aus der Luft gegriffen, da ein bloßer Bericht keine Werbung darstellt, indirekt schon, aber meiner Meinung zählt die Absicht des Autors. Die ist in dem Falle Information.
 
Boah, das kann doch nicht sein. Dark Tweaker gehörte mit zu meinen Lieblingsseiten durch ihre guten Review, Catalyst Treibervergleiche etc.. . Und nun geht das schon wieder weiter, das muss doch mal irgendein Ende haben. Kann man den bekloppten da nicht mal so richtig in den Hintern treten ? Das mit der ganzen Abmahnerei und Verklagerei nimmt ja bei uns schon fast solche Ausmaße wie in den USA an. Was wohl passieren würde, wenn die Käufer die Produkte der klagenden Firmen boykottiert und nicht mehr kaufen würde ? Im Falle von Dark-Tweaker eben die CDs der klagenden Musikfirmen. Das müsste doch mal was bewirken oder ?
Ich verstehs echt nicht und dass dann da zum Teil ganze Seiten dicht machen müssen is echt Schade. Kann man bei sonem Link oder Artikel nicht einfach nen netten Brief, Email oder einfach ein Telefonat an die geweils betroffene Webseite absetzen, in der gebeten wird, den Link, Artikel oder was auch immer aus dem und dem Grund doch bitte von der Webseite zu nehmen/streichen. Was ist oder wär denn so schwer daran ? Aber nein, die müssen gleich mit ner Anwaltskanzlei und ner Klage anrücken, denen gehört doch echt mal eine reingewürgt :(
 
Eine einzige Frechheit! Warum werden Seiten Verklagt die Gemeinnützige Informationen bereitstellen und dafür nicht wirklich Geld verdienen. Andere illegale Seiten wo diese Downloads oder Links auch angeboten werden sollten angegriffen werden und nicht die Leute die Ihrer Schuld nicht bewusst.
 
Wirklich schon sehr komisch um was es derzeit alles so für Streitereien geht.

Rein theoretisch dürfte Computerbase.de z.B. solche Programme wie die TuneUp Utilities 2004 oder XP-AntiSpy auch erst gar nicht zum download anbieten oder verlinken, da man mit diesen Tools Veränderungen an einer geschüzten mit Copyright versehenen Software im nachhinein verändern kann oder auch wie es bei TuneUp Utilities 2004 der Fall ist nach der Installation beliebig die Seriennummer noch zu verändern ist auf die die Software sowie der Benutzername registriert ist.

Man stelle sich nur mal vor jemand hat eine Lizenz für z.B. Windows XP Prof. gekauft installiert diese aber auf 10 Rechnern und ändert später mit solchen Tools dann auf 9 Rechnern die Nummern und Namen nach belieben ab, dass ist mit Sicherheit auch nicht so ganz legal.

Nur geht es hierbei offenbar nicht um das kopieren von geschüzter Software sondern um eine Veränderung an Systemeinstellungen!

Bleibt abzuwarten wie lange solche Tools noch geduldet werden die so etwas können und offiziell überall zum download angeboten werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da is ja jemand noch weiter im Studium als ich :)

Streng genommen ist es noch nichtmal ein konkretes Angebot im Sinne des Kaufvertrages, wenn ein Buchhändler das Buch X im Regal ausstellt. Das Angebot zum Kauf kommt erst zustande, wenn der Kunde mit diesem zur Kasse geht und der Kassierer stillschweigend den Preis in die Kasse eintippt. Erst dann wird auch wirklich eine Obligation im Sinne des BGB eingegangen (wenn ich in der Vorlesung richtig aufgepasst habe :).
 
@14
so sehe ich das auch. Falls es zu einem Urteil kommen sollte, würden sie sich damit selbst ein Bein stellen, weil sich die Seitenbetreiber auf das Urteil beruhen könnten.

Kleine Frage am Rande: Ist es wieder unser allseits bekannter Freiherr v. Gravenreuth ?
cu! sloven
 
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