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Nachdem die Volkswagen AG vor dem OLG Frankfurt im Streit um den Anspruch auf die Domain „vw.de“ Recht bekommen hatte, gab die für .de-Domains zuständige Registrierungsstelle DENIC am Donnerstag den nahezu vollständigen Verzicht auf Restriktionen in der Wahl der Domainnamen bekannt.
... und schon kommen die geldgeilen *piep* hinterm Ofen vorgekrochen und wittern die fette Beute, indem sie sich haufenweise Domainen sichern, die sie gar nicht brauchen, nur um sie dann meistbietend wieder zu verkloppen
Aber es sind doch gerade mal eine handvoll User die wirklich Kohle damit machen. Zudem haben Firmen mit Markenrecht eh Vorrang. Da ist die ergatterte Domain ganz schnell wieder weg...
Das ist eine der drei zwei-stelligen Domains (neben ix.de und hq.de), die vor besagter, nun ausgesetzter Regelung registriert wurden.
Einstellige Domains finde ich aber übertrieben und sinnlos. Mindestens zwei Stellen für eine Domain sind nun auch nicht zu viel, zumal ein einzelnes Zeichen keinen Wiedererkennungswert besitzt.
@ChilliConCarne: das ist meines wissens nach falsch. das allgemeine interesse hat vorrang. wenn klaus boeing die domain boeing.de registriert und flugzeugbauer boeing diese domain danach für sich beansprucht, muss klaus boeing die domain abtreten.