News Finanzgericht: Finanzämter dürfen Domains pfänden

Daniel

Lt. Junior Grade
Registriert
Apr. 2008
Beiträge
468
Um die Ansprüche aus der Steuerschuld zu begleichen, kann ein Finanzamt Dinge und Ansprüche pfänden. Dabei können auch Drittschuldner in Anspruch genommen werden, die dann nicht mehr an den Schuldner leisten dürfen. Dies gilt gemäß einer aktuellen Entscheidung auch für Ansprüche aus einem Registrierungsvertrag einer Domain.

Zur News: Finanzgericht: Finanzämter dürfen Domains pfänden
 
Nicht nur das sondern ich sehe hier einen Weg unbeliebte Domains einfach zu übernehmen und zu löschen oder sogar auf eine andere IP umzuleiten mit gleichem aussehen aber anderen Inhalten.
 
irgendwie verstehe ich das nicht :freak:
was genau ist denn ein drittschudler und was hat die DeNic jetzt zu machen? Zahlen die jetzt die gebühren die der schuldner schon bezahlt hat an die ämter? oder ist die diomain jetzt einfach eigentum des Finanzamtes? Bin bei dem thema der absolute DAU :D
 
Hi,

@Knorki
Warum hat dies in deinen Augen einen Bitteren Beigeschmack.

@CoolMaster
Der Punkt, dass der Schuldner 90k Euro beim Finanzamt hat siehst Du aber nicht?
Verhindert das nicht eher den Wechsel der Domain auf jemand anderen ? (Kündigung und Neuregistrierung auf Partner.... )

@Mercsen
Drittschuldner bedeutet: Schuldner des Schuldners
Beispiel z.b. Lohnpfändung
Der Schuldner des Lohnes ist der Arbeitgeber, er wird zum Drittschuldner und muss den Gläubiger über den Erfolg der Pfändung informieren und ggf. Geld überweisen.

In diesem Fall bedeutet das wohl, dass Denic die bezahlte Leistung an das Finanzamt erbringen muss, sprich Domain bereitstellen und der Schuldner hat keinen Zugriff mehr auf die Verwaltung. (Könnte mir vorstellen dass damit die Übertragung verhindert werden soll)



gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Shop-Betreiber wollte viel Kohle machen, aber keine Steuern zahlen.
Freundlich zu bitten hat laut Aritkel nicht geholfen, also müssen andere Maßnahmen her.
Die Geldstrafen immer weiter zu steigern (was der Betreiber einfach ignorieren wird) hilft ja auch nicht.

Mit einer "feindlichen Domainübernahme" hat das nichts zu tun. Wenn er seiner Pflicht nachgekommen ist, kann er wieder frei über die Domain verfügen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thor9 schrieb:
@CoolMaster
Der Punkt, dass der Schuldner 90k Euro beim Finanzamt hat siehst Du aber nicht?
Verhindert das nicht eher den Wechsel der Domain auf jemand anderen ? (Kündigung und Neuregistrierung auf Partner.... )

Klar sehe ich die Schulden, aber wie soll er nun Geld verdienen wenn er nicht mehr erreichbar ist? Dazu kommt die Domain gehört dir nie. Du mietest diese nur und deswegen hatte die DENIC geklagt.
 
Cool Master schrieb:
Klar sehe ich die Schulden, aber wie soll er nun Geld verdienen wenn er nicht mehr erreichbar ist?.

Am Geld kann es nicht gelegen haben. Wenn das Hinterziehen von Steuern zum Geschäftsmodell gehört, ist eh Sense. Willst du griechische Verhältnisse in Deutschland?

Die Alternative wäre, die Allgemeinheit noch weiter zu belasten (in Form von Jahre langen Prozessen, die der Betreiber sowieso verlieren wird).
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Gott, lest doch die newsmeldung erst bevor ihr hier postet und nur euer eigenes Unwissen an den Pranger stellt!

Der Steuerschuldner kann nach wie vor über die Domain arbeiten, er kann sie nun nur nicht mehr selber an der Steuer vorbei verkaufen oder einem Kumpel überschreiben, bevor seine Steuerschulden getilgt sind.
 
Cool Master schrieb:
Klar sehe ich die Schulden, aber wie soll er nun Geld verdienen wenn er nicht mehr erreichbar ist? ...

Nirgendwo steht, dass das Finanzamt die Website geschlossen habe.

Wie Thor9 schon geschrieben hatte möchte das FA damit wohl nur sicher stellen, dass die
Domain nicht an eine andere (ev. Folge-)Firma übertragen werden kann und dann dort die
Geschäfte mit der sicherlich mit einem Marktwert behafteten Adresse weiter geführt werden.
 
Mal sehen wann wir wo zum ersten Mal den digitale Aufkleber sehen!
 
Cool Master schrieb:
Nicht nur das sondern ich sehe hier einen Weg unbeliebte Domains einfach zu übernehmen und zu löschen oder sogar auf eine andere IP umzuleiten mit gleichem aussehen aber anderen Inhalten.

Das ist genau so ein Wertgegenstand wie ein Auto oder eine Immobilie. Auch das alles wird bei Steuerschulden gepfändet. Da ist es egal ob das Auto für das Geschäft genutzt wird. Das Auto wird aber dann oft dem vorherigen Eigentümer als Miete zur Verfügung gestellt ist aber nicht mehr der Besitzer. Was du meinst macht man eher in Griechenland.
 
Auto als Beispiel ist eher schlecht und anderseits auch gut. Wenn der Schuldner Eigentümer des Autos ist, bin ich bei dir. Dann ist es ein Vermögensgegenstand des Schuldners. Aber bei der heute am häufigsten anzutreffenden Form, ist der Schuldner des Finanzamts nicht Eigentümer sondern nur Besitzer. Die meisten Autos auf deutschen Straßen sind heute mittels Leasing gemietet.

Und da wäre dann eine Parallele zu einer Domain. Diese wird doch nur solange von der DeNIC in ihrer Datenbank vorgehalten, solange der Verwender seinen jährlichen Beitrag zahlt. Eigentum an einer physischen Sache erhält man dadurch nicht. Es ist doch eher eine immaterielle Nutzung einer bestimmten Buchstaben- und/oder Zahlenkombination. Bis auf sehr markante und bekannte Internetadressen dürfte der Wert daher bei einer Insolvenz oder Pfändung gegen Null tendieren. Von daher sehe ich es als Verschwendung von Geldern an, eine Domain zu pfänden. Sollte die DeNIC von BFH dazu verdonnert werden, dürften sie den Aufwand dafür den Finanzämtern in Rechnung stellen. Und wenn der Domaininhaber nicht mehr zahlt, verfällt die Domain. Es sei denn, das Finanzamt kippt noch weiteres Geld hinterher und zahlt die gepfändeten Domains aus seinem Etat. Da würden die Finanzminister aber Jubeln.
 
denic ist nur deutscher wiederverkäufer und hat mit dem endkunden doch gar nichts zu tun?

vom provider/hoster bekommen wir die domains und an die zahlen wir auch.

scheint aber eine wertvolle bzw. schon etwas bekannte domain zu sein sonst würde man einfach wechseln.
 
Es ist doch eher eine immaterielle Nutzung einer bestimmten Buchstaben- und/oder Zahlenkombination.
Immaterielle Nutzung bei einem webshop?
Kein Eigentum an einer Domain?

= Fachkompetenz gleich Null
 
Hito schrieb:
Mal sehen wann wir wo zum ersten Mal den digitale Aufkleber sehen!

5695dc0d2b51495d2af845d44ad91224.png

Bitte sehr, hab mir extra viel Mühe gegeben.:p

Naja, wer nicht zahlt, bekommt halt gepfändet.^^

Das TNT Werbebanner suckt übrigens, klick da ständig ausversehen drauf, weil das zu langsam lädt-_-
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe es wie Thor9.

Wenn das Finanzamt in diesem Fall bei einem 90k Rückstand die Domain nicht fest macht, dann macht der Betreiber einen auf Insolvenz und sein Kumpel sichert sich darauf die Domain und es geht mit einem anderen Namen in die nächste Runde Schulden. Dieses Verfahren haben einige Betrüger und Schurken in Deutschland leider perfektioniert. Heute die Hans Müller GbR und morgen die Lisa Müller GbR. Die verursachen nicht nur Schulden beim Staat sondern machen meistens auch anderen Geschäftspartnern erhebliche Probleme da diese auch ihr Geld selten zurückbekommen.

Von daher ist ein solcher Anspruch durchaus gerecht und wer seine Steuern zahlt und im Fall der Fälle nicht Insolvenzverschleppung betreibt, der muss ja auch keine Angst um seine Domain haben.

Schade nur, dass die richtigen Ganoven sich ihre Domains im Ausland registrieren lassen...
 
ThomasK_7 schrieb:
Kein Eigentum an einer Domain?

= Fachkompetenz gleich Null

Sehr qualifiziert, so eine Antwort. Leider sieht der BGH in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 unter Az.: I ZR 187/10 es ähnlich wie ich. In den Einscheidunsgründen findet man
... Durch die Registrierung eines Domainnamens erwerbe der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht ... es entsteht ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht ... ein Domainname ist aber nur eine technische Adresse im Internet ...

Etwas anders sieht es aus, wenn man den Bereich nimmt, wo Wortmarken ins Spiel kommen. Die kann sich nicht jeder wie eine 08/15 Kombination registrieren lassen. Deren Wert leitet sich dann aber vom Markeneintrag ab.
 
Danke für dieses BGH-Urteil. Es war mir bislang noch nicht bekannt. Du hast doch Fachkompetenz!

[URL="http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/der-zu-unrecht-registrierte-domainnamen-338660" schrieb:
Rechtslupe[/URL]]Auch der Einwand, dass das dem Inhaber des Domainnamens zustehende Nutzungsrecht ein wirtschaftlich verwertbares Gut darstellt, das nicht nur veräußert oder übertragen werden kann, sondern auch der Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO unterliegt, verhilft ihr nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ebenfalls nicht zum Erfolg. Gegenstand der Pfändung gemäß § 857 Abs. 1 ZPO ist nicht der Domainname als solcher im Sinne eines absoluten Rechts, sondern vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber des Domainnamens gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustehen15.

Ich habe selten eine solche BGH-Urteilsbegründung gelesen. link1

Der Kläger scheint ja letztendlich Recht bekommen zu haben, auch wenn statt Eigentums- anscheinend lediglich Inhaberrechte an einer Domain gehandelt werden dürfen. Ich werde mich bemühen, diesen feinen Unterschied zukünftig zu berücksichtigen! link2
 
Zurück
Oben