Frage zu GEZ in einer WG

scsgamer1337

Lieutenant
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Moin Leute,

habe folgende Frage:

3 Leute wohnen zusammen in einer Wg.
Hauptmieter + 2 Untermieter. Nach 2 Jahren ziehen beide Untermieter aus und bekommen nach ihrer jeweiligen Ummeldung ein Nachzahlungsbescheid für Gez über 2 Jahre. Der Hauptmieter räumt ein, dass er die Zahlungen nicht getätigt hat und will die fälligen Gebühren alleine übernehmen.

Können die beiden Untermieter einfach da anrufen und den Namen des Hauptmieters als zuständigen Schuldner nennen und sind dann raus?

Das Amt kennt ja nur die Anschrift, aber weiss ja nicht, ob die 3 Personen sich eine Wohnung geteilt haben oder ob jeder alleine gewohnt hat.

Bei beiden ist es ein Festsetzungsbescheid der zur Zwangsvollstreckung führen kann.
 
Grundsätzlich ist es so geregelt: GEZ <-> Hauptmieter <-> Untermieter.
Sprich die GEZ und Hauptmieter gehen ein "Vertragsverhätnis" ein. Hauptmieter muss also die Kosten für die ges. Wohnung an die GEZ zahlen.
Wie jetzt die Zahlung zwischen Hauptmieter und Untermieter ist, sollte in deren Vertrag geregelt sein. Entweder er bittet die beiden zur Kasse oder übernimmt es einfach komplett selbst. Vertraglich wird dort höchstwahrscheinlich nichts zur GEZ geregelt sein, weshalb es für ihn schwer sein dürfte das rechtlich gesehen auf die Untermieter umzulegen.

Wenn die Untermieter separat GEZ Bescheide bekommen haben (was ja eigentlich unmöglich ist, weil die GEZ nur vom Hauptmieter wissen kann), dann sollen die angeben, dass es eine WG mit besagtem Hauptmieter war und der bereits gezahlt hat.
 
Wie gesagt, der Hauptmieter übernimmt die Kosten komplett selbst. Er möchte auch kein Geld von den Untermietern.

zindelino schrieb:
Wenn die Untermieter separat GEZ Bescheide bekommen haben (was ja eigentlich unmöglich ist, weil die GEZ nur vom Hauptmieter wissen kann), dann sollen die angeben, dass es eine WG mit besagtem Hauptmieter war und der bereits gezahlt hat.

Warum sollte das unmöglich sein? Der Hauptmieter hat ja der GEZ nicht mitgeteilt, dass er eine WG unterhält und wer bei ihm wohnt.
Wenn man sich ummeldet auf der Stadt, wird da ja nicht eingetragen das man in eine WG zieht und in welche Wohnung im Haus.

Die Frage ist ja, was wenn der Hauptmieter einfach nicht zahlt?
 
Die GEZ ist seit einiger Zeit eine Haushaltsabgabe.

EINER zahlt die GEZ Gebühr.
Die anderen zahlen entweder gar nicht (wobei man sich eben explizit - Vorlage Mietvertrag usw. abmelden muss) oder haben das eben in ihrem Untermietvertrag mit dem Hauptmieter geregelt.
Das interessiert die GEZ aber nicht.

Was die GEZ aber selbstverständlich interessiert:
Wenn DU Dich unter Vorlage Deiner Meldebescheinigung bei der GEZ abmelden willst und die GEZ fest stellt, dass dort bislang NIEMAND zahlt.
Einer hat zu zahlen.
Das muss nicht zwingend der Hauptmieter sein.

Das Problem bei der GEZ:
Wenn Du eben aus der Zahlungspflicht raus willst, dann musst Du Dich explizit dort abmelden.

Und da habe ich die absolut kulant erlebt (zu meinem großen Erstaunen)
Ich habe nach meinem Umzug die Abmeldung bei der GEZ mit Meldebescheinigung drei Monate später mit Angabe des tatsächlich Umzugstermins abgegeben und die haben mir tatsächlich (ohne das ich das irgendwie angemerkt hätte) 3 Monate zurück gezahlt.
Aber gut, die haben auch inzwischen 35 Jahre lang von mir brav Gebühren bekommen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
ja das man die GEZ nur einmal pro Haushalt entrichten muss, ist klar.

hamju63 schrieb:
Das muss nicht zwingend der Hauptmieter sein.
Das Problem bei der GEZ:
Wenn Du eben aus der Zahlungspflicht raus willst, dann musst Du Dich explizit dort abmelden.

was genau meinst du mit "abmelden"?
der Hauptmieter hat die Wohnung bei der GEZ nicht angemeldet und von den beiden hat sich auch niemand bei der GEZ angemeldet.
hamju63 schrieb:
Was die GEZ aber selbstverständlich interessiert:
Wenn DU Dich unter Vorlage Deiner Meldebescheinigung bei der GEZ abmelden willst und die GEZ fest stellt, dass dort bislang NIEMAND zahlt.
Einer hat zu zahlen.

Genau das ist ja meine Frage. Die GEZ hat ja mitbekommen, das die nicht mehr dort wohnen, sonst wären sie ja nicht am neuen Wohnort angeschrieben worden. Es geht ja darum, ob die GEZ die fälligen Gebühren dann beim Hauptmieter holt, wenn die einfach da anrufen und sagen: Hauptmieter XY bezahlt die Forderungen
 
Zuletzt bearbeitet:
scsgamer1337 schrieb:
Es geht ja darum, ob die GEZ die fälligen Gebühren dann beim Hauptmieter holt, wenn die einfach da anrufen und sagen: Hauptmieter XY bezahlt die Forderungen

Wenn Ihr das der GEZ gegenüber nachweisen könnt, also eine schriftliche Aussage des Hauptmieters habt, dass er die Zahlungen rückwirkend übernimmt, dann sollte das klappen.
Zahlen muss grundsätzlich nur einer.
Einfach da anrufen dürfte bei einem solchen Sachverhalt, wo längere Zeit keiner gezahlt hat, ganz sicher nicht reichen.
Ergänzung ()

scsgamer1337 schrieb:
was genau meinst du mit "abmelden"?

Wenn man einmal bei der GEZ angemeldet ist, dann ziehen die alle drei Monate die Gebühr ein.
Und das tun sie auch weiter, wenn Du umziehst.
Wenn Du also mit jemandem zusammen ziehst, dann musst Du Dich explizit bei denen abmelden, denn die wissen von sich aus natürlich nicht, wie viele Menschen in der Wohnung, in die Du ziehst, tatsächlich wohnen.
Sonst zahlen am Ende dann doch alle.
 
Übrigens, was mich wundert ...

Wenn man sich bei der GEZ abmeldet, dann muss man das GEZ Konto der Person, die für die Wohnung bezahlt, mit angeben.
Insofern kann eine solche Situation eigentlich nur schwer entstehen.

Handelt es sich bei den jetzt Betroffenen also um Personen, die noch nie GEZ Gebühren gezahlt haben?
 
Servus, als ich damals mit meiner freundin zusammen gezogen bin hab ich auch vergessen mich dort abzumelden.
Irgendwann wollten die dann für knapp 1 Jahr die Rückzahlung haben. Habe dort auch angerufen und wurde dann auf das Online Portal verwiesen.
Dort kannst du dich abmelden, auch rückwirkend, musst nur als grund angeben wer bereits für die Wohnung bezahlt hat. Bei euch dann halt die Situation schildern. Hab dann paar Wochen später den Bescheid bekommen das ich abgemeldet bin und auch nix zurückzahlen muss.

MfG
 
hamju63 schrieb:
Handelt es sich bei den jetzt Betroffenen also um Personen, die noch nie GEZ Gebühren gezahlt haben?

Liest sich für mich so. Im Endeffekt müssen die Untermieter den Hauptmieter zur Zahlung bewegen und das am besten mit Nachweis. Den Nachweis dann vorlegen und das sollte sich klären lassen.

Bevor die Rechnung nicht beglichen ist, wird wohl alles nichts bringen - denn ich denke nicht, dass eine einfache Zusage zur Zahlung ausreicht. Man gibt mögliche Zahlungskandidaten erst auf, wenn die Rechnung beglichen ist ;)
 
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hamju63 schrieb:
Handelt es sich bei den jetzt Betroffenen also um Personen, die noch nie GEZ Gebühren gezahlt haben?

Korrekt. Die beiden sind von daheim in die wg gezogen und hatten gez quasi gar nicht auf dem schirm.
Also die haben sich nie bei der gez angemeldet.

Ob der hauptmieter die wohnung oder sich bei der gez angemeldet hat, weiss ich allerdings nicht. Denke aber nicht
 
Die beiden sind genauso Schuldner wie der "Hauptmieter". Das spielt, wie oben schon iwo gesagt wurde, überhaupt keine Rolle, was die verschiedenen Mieter miteinander ausmachen. Sie alle sind Gesamtschuldner; die "GEZ" kann sich wenden, an wen sie möchte, und jeder einzelne kann sich nur befreien, wenn er geltend macht, dass bereits von jemand anderem der Beitrag für den Haushalt entrichtet wurde. Soweit dies noch nicht geschehen ist, kann man dies nicht geltend machen.

Insofern ist auch richtig, wie oben steht: die Untermieter müssen den Hauptmieter bewegen. Aber nicht, weil sie "nur" Untermieter sind, sondern weil sie sich gegenüber der "GEZ" nicht auf die reine Abrede berufen können und ihnen daher nichts anderes übrigbleibt, als die Abrede schlicht und ergreifend gegenüber demjenigen durchzusetzen, mit dem sie sie getroffen haben.
 
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scsgamer1337 schrieb:
Also die haben sich nie bei der gez angemeldet.

Im Grunde haben sie das schon! Nämlich mit ihrer Ummeldung (der Wohnadresse) beim Einwohnermeldeamt. Die schicken die Daten nämlich schön brav an die GEZ weiter. (Persönliche Anmerkung: Ein Skandal ist das!)

@Droitteur :
Sehr gut ausgeführt, wie ich finde :daumen:.
 
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@dominion1 Das Melderegister ist öffentlich einsehbar (gegen Gebühr). Somit ist das net wirklich ein Skandal, da die GEZ einfach die Datenbestände ab und an abgleichen muss um alle Ummeldungen bzw. Neuanmeldungen zu erfassen.
 
Die GEZ muss ja pro Haushalt bezahlt werden, oder?
Vermieter ist ein Haushalt, die 2 Untermieter sind auch je ein Haushalt, ergo haben die 2 Untermieter (in meinen Augen) die GEZ "beschissen"..
Auch wenn nur ein Wohnzimmer mit einem TV vorhanden ist, es gibt ja Radio, Internet TV, usw die von den Untermieter im "eigenem Haushalt" genutzt wurde..

Die GEZ sieht es ja auch per Einwohnermeldeamt.. 1 Haus, 3 verschiedene gemeldete Personen.
Und da auf eine Partnerschaft auf "Dreiecksbasis" zu plädieren, könnte schwer werden.. ;)

Als ich damals vor 25 Jahren mit meiner jetzigen Frau zusammen gezogen bin, war es auch ein kleiner Kampf die GEZ zu überzeugen.. wurde damals fast jedes Jahr angeschrieben..
 
1993 ist aber kleiner als 2013
dein Beitrag hat daher keinerlei Relevanz
 
1993 musste man auch schon GEZ bezahlen.. wie damals die genaue Regelung war (pro Haushalt, pro TV oder pro Irgendwas) weiß ich heute nicht mehr..
Als meine Frau damals von ihrem Elternhaus zu mir gezogen ist, hat sie sich natürlich umgemeldet.
Ich zahlte da ja schon GEZ, trotzdem wurde mir jedes Jahr (bis zur Hochzeit) ein Fragebogen der GEZ zugeschickt.

Wenn im obigen Fall der Hauptmieter mögliche Schreiben der GEZ ignorierte (man liest jetzt nicht raus, ob er generell keine GEZ zahlte oder nur die der Untermieter nicht) und nichts schriftliches vereinbart ist, dann haben in meinen Augen die Untermieter schlechte Karten..
Gibt es bei der GEZ eine eigene Regelung für WG's?

Ich als Vermieter würde den Mietern/Untermieter nie die GEZ zahlen...

Wenn man sich ummeldet, dann bekommt man in der Regel Post von der GEZ (irgendwann halt, wenn die Einwohnermeldeamt Daten mal abgeglichen werden). Haben sich die zwei Untermieter vor 2 Jahren umgemeldet? Gab es einen schriftlichen Mietvertrag? Was ist darin geregelt? Fällt GEZ unter Nebenkosten? Glaube ich nicht...
 
Es ist ganz simpel: Der Hauptmieter hat - wenn er zahlt - eine "Teilnehmernummer" oder so ähnlich. Quasi die GEZ Kundennummer.
Die anderen Mieter/Mitbewohner geben an dass die Abgabe über diese "Teilnehmernummer" erfolgt ist.
Damit sollte die Sache erledigt sein, wenn die Adresse übereinstimmt.
Ich weiß allerdings nicht wie der Rundfunkbeitrag bei WGs funktioniert im Sinne von mehrere oder ein Haushalt.

Ich hab damals lediglich mitgeteilt dass für meinen Haushalt bereits über die Teilnehmernummer xxxxxxxx bezahlt wird. Ob das nun akzeptiert wurde weil die Teilnehmernumme unter dem gleichen Nachnamen läuft weiß ich nicht.
 
h00bi schrieb:
Es ist ganz simpel: Der Hauptmieter hat - wenn er zahlt - eine "Teilnehmernummer" oder so ähnlich. Quasi die GEZ Kundennummer.
Die anderen Mieter/Mitbewohner geben an dass die Abgabe über diese "Teilnehmernummer" erfolgt ist.
Damit sollte die Sache erledigt sein, wenn die Adresse übereinstimmt.


Damit ist die Sache auch grundsätzlich erledigt.

Das Problem in diesem Fall:
Weder haben die Untermieter sich bei der GEZ abgemeldet, weil sie dort noch nie angemeldet waren, NOCH hat der Hauptmieter GEZ Beiträge bezahlt.
Dieses ist jetzt aufgefallen, als die Untermieter ausgezogen/umgezogen sind.

Und nun, da hat Droitteur recht, muss eben einer von den Dreien bei der GEZ die Beiträge nachzahlen.
Wer das macht, das ist der GEZ grundsätzlich egal.
Momentan wendet man sich eben an alle drei.
 
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