Frage zum Fernabsatzgesetz

Haike

Lt. Junior Grade
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Tach auch,

Kleine Story:
Ich habe mir vor kurzem in einem Online-Shop unter anderem einen ISDN-Router gekauft, welchen ich gestern erhalten habe. Diesen habe ich auch schon ausgepackt und in Betrieb genommen. Dummerweise (eigentlich eher glücklicherweise :) ) ist Heute ein Schreiben von EWE-Tel bei mir eingegangen, dass ab sofort hier DSL verfügbar ist, was wiederum bedeutet, dass ich jetzt natürlich keinen ISDN-Router mehr brauche.

Und hier die Frage(n):
Kann ich in diesem Fall von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch machen und den Router wieder zurückschicken, oder geht das nicht mehr, weil ich den schon ausgepackt und in Betrieb genommen habe?
Und der Router war nur ein Teil der Bestellung, kann ich den auch einzeln zurückschicken, oder muss ich die gesamte Bestellung zurückschicken?

Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.

MFG

Die Haike
 
Ohne Angabe von Gründen hast du das Recht den ISDN-Router innerhalb der Frist wieder einzupacken und an den Händler zurück zusenden. Ob der Router ein Teil der Lieferung war und ob er schon benutzt wurde spielt dagegen keine Rolle. Der Händler ist verpflichtet dir den Kaufpreis für den Router zu erstatten - sofern keine größeren Beschädigungen am Router feststellbar sind.

/Edit: Üblicherweise übernimmt der Händler bei einem Warenwert von mehr als 40 € die Transportkosten.

Bye,
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für die promte Antwort.

@ Mods

Sorry, hatte mich bei der Vorabsuche im Forum vertippt (hab nach Wiederrufsrecht statt nach Widerrufsrecht gesucht :peinlich: ) und natürlich nix gefunden.
Nach erneuter suche mit richtigem Schlüsselwort hab ich alle Informationen doch noch durch die Suche gefunden.

-> Thread kann meinetwegen gelöscht werden
 
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