Frage zur Garantie bei Grafikkarten

snowman22222

Ensign
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Aug. 2007
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137
Hallo, ich kann eine Grafikkarte von MSI gebraucht günstig kaufen, allerdings steht der Name des Erstkäufers, also nicht mein eigener, auf der Rechnung von einen Onlineshop. Nun zu meiner Frage, weiß jemand von euch, ob es bei einen Garantiefall Probleme geben könnte, da nicht mein Name auf der Rechnung steht?

Gruß snowman
 
Eigentlich nicht, da die Garantie für die Karte und nicht für den Erstkäufer gilt. Es sei denn, der hat die "verbastelt".




Greetings
 
Allerdiongs wird dich MSI erstmal an den Händler verweisen etc.
Damit der Online-Händler es an MSI schickt etc.
 
Das kommt auf die AGBs des Herstellers an, Creative als Beispiel, gewährt nur dem Erstkäufer Garantie, verkaufst du eine Soundkarte die 6 Monate alt ist weiter hat der Käufer keinen Anspruch mehr, da er nicht als Erstkäufer auf der Rechnung steht. Mach dich mal schlau wie die Garantiebedingungen bei MSI sind. Normal sollte sowas eigentlich kein Problem sein, aber Ausnahmen gibt es immer wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was der Hersteller in seinen AGB´s rein schreibt ist im Prinzip egal. Die meisten AGB´s sind fehlerhaft. Ob du erst - oder 10. käufer bist - es gelten immer die gleichen Gesetzlichen Bestimmungen - punkt.
 
Mag ja sein, aber der Hersteller wird auf seinen AGBs bestehen, dann liegt es an dir als Kunde ob du genug Zeit hast dich zu streiten.
 
Mag ja sein, aber der Hersteller wird auf seinen AGBs bestehen, dann liegt es an dir als Kunde ob du genug Zeit hast dich zu streiten.

Da reicht ein Schreiben mit dem Hinweis auf die gültige Rechtslage und fertig.

Der Hersteller bzw. dessen Importeur wird sich in so einer Sache nie auf einen Rechtsstreit einlassen.
 
Gewährleistung muss bei manchen Shops schriftlich an den Käufer abgetreten werden. Bei Garantie solle es aber kein Problem sein
 
Rollensatz schrieb:
Was der Hersteller in seinen AGB´s rein schreibt ist im Prinzip egal. Die meisten AGB´s sind fehlerhaft. Ob du erst - oder 10. käufer bist - es gelten immer die gleichen Gesetzlichen Bestimmungen - punkt.

Naja, ganz so einfach ist das nicht. Du verwurschtelst da zwei Dinge miteinander die man getrennt betrachten muss.

1. Es gibt die gesetzliche Mängelgewährleistung (des Lieferanten) die aber effektiv nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf einer Sache wirkt (wegen der Beweislastumkehr).

2. Es gibt eine freiwillige Garantie (des Herstellers). Die ist nicht gesetzlich und im Zweifel auch nicht einklagbar. Da kommt es auf den Hersteller an wie großzügig oder eng er seine AGBs auslegt.

Das alles wird oft verwechselt bzw. in einen Topf geworfen.
Für alle die sich informieren möchten: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
 
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