Schattenthron
Ensign
- Registriert
- Okt. 2004
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- 148
Ich hab mir bei GMX einen DSL Anschluss bestellt. DSL 2000 und 5 Gig. Freivolumen und ner Fritzcard Wireless. Mid diesen Anschluss möchte ich von meinem PC und dem meines Bruders ins Netz. Jetzt hab ich aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für GMX Internet-Zugänge unter 5. folgende Passage entdeckt, die mich stuzig macht:
5. Nutzung
5.1 Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des GMX Internet-Zugangs auf bis zu 1024 kBit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von GMX bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den GMX Internet-Zugang nutzt.
Könnt ihr mir helfen, bezieht sich das jetzt auf die allgemeinen Internetzugänge, und oder gilt das auch für meinen DSL Vertrag?
5. Nutzung
5.1 Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des GMX Internet-Zugangs auf bis zu 1024 kBit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von GMX bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den GMX Internet-Zugang nutzt.
Könnt ihr mir helfen, bezieht sich das jetzt auf die allgemeinen Internetzugänge, und oder gilt das auch für meinen DSL Vertrag?