GA-MA78GM-S2H - Ersatz für CPU-Kühlerhalterung

brenner

Commander
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Bei meinem GA-MA78GM-S2H ist eine Nase der CPU-Kühler Halterung gebrochen. Das ganze geschah ohne mein einwirken, mitten im Betrieb. Nach den einschicken des Boards und der unreparierten Rücksendung ist es wohl kein Servicefall.


Wo kann ich nun Ersatz für dieses Plastikgestell herbekommen?
 
Bei Gigabyte selber oder im Fachhandel. Vielleicht aber auch hier im Marktplatz.
Oder bei ebay ein defektes Board finden.
 
@Peiper:

Die haben ja nicht mal einen Zettel beigefügt warum oder was sie gemacht bzw. nicht gemacht haben.

Desweiteren haben sie den abgebrochenen Nippel nicht mit zurück geschickt und das Board in einem anderen Karton versandt.
 
Das ist ja wieder Klasse, ein 2,50€ Artikel aber dann noch mindestens das doppelte an Versandkosten :rolleyes:
 
Wieso Gigabyte? Insbesondere die ersten 6 Monate an den Händler schicken, schließlich ist es in erster Linie ein Gewährleistungsfall. Mechanische Beschädigung ist dann auch egal, da der Händler beweispflichtig ist. Falls weiterer Schaden durch zB beschädigte Daten auf Festplatte entstand, kann die Forderung noch höher ausfallen. Versandkosten gibt es auch keine...
 
Das Board habe ich am 07.05.2008 bei hoh.de gekauft.
Am 25.09.2008 hab ich eine RMA bei hoh.de beauftragt, worauf hin mir nach einigen Wochen eine Paktmarke zugeschickt wurde und ich es zu hoh.de geschickt habe wo es am 20.10.2008 angekommen ist. Am selben Tag wurde es noch zum Hersteller weiter geschickt.

Letzten Sonnabend (07.11.2008) habe ich es dann aus der Packstation abgeholt. Den Rest kennt ihr...
 
Anrufen und auf die nicht erbrachte Leistung aus dem Kaufvertrag hinweisen. Vermitteln, dass durch das Verhalten von HoH dir erweiterter Aufwand entstand und entsteht, der entsprechend von HoH ausgeglichen werden muss (verwendete Zeit, etwaige Versandkosten etc.). Wenn der Spruch mit sichtbarer Beschädigung kommt, den Vorfall nochmals schildern und dezent die Beweispflicht von HoH in einem Nebensatz erwähnen.

Einen Geschäftsbrief mit der Thematik verfassen. Die Forderung nach deine Auslagen pauschal beziffern, geringer 2-stelliger Betrag, so 20€. Eine Kopie einbehalten, Original zum Board beilegen.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

- HoH erkennt seine/ihre gesetzliche Pflicht an, erbringt die Leistung und kommt dir entsprechend entgegen wegen der Auslagen (vielleicht nicht unbedingt als Auszahlung, ggf. als Gutschrift, obwohl das auch schon wieder semilegal wäre)
- HoH stellt sich dumm und ein nächster Kontakt deinerseits macht nur über einen Anwalt Sinn
 
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