Gas/Wasserleitung über ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis ziehen, möglich?

pushorfold

Lt. Commander
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Hallo, ich hab eine Frage.
Es gibt zwei Häuser, die hintereinander stehen.
Haus A (das vordere) und Haus B (das hintere).
Die Gas und Wasserleitung war immer im Haus A, dass an der Straße steht, das hintere Haus, Haus B hat sich die Wasserleitung mit Haus A geteilt und hat keine Gasleitung, sondern alles elektrisch (Elektroheizung etc.).

Jetzt will Haus B eine eigene Wasserleitung und gleichzeitig auch eine eigene Gasleitung legen.
Das Problem ist, man müsste den kompletten Boden der mit Steinen verlegt ist vom Grundstück von Haus A aufbuddeln.

Brauch Haus B dafür von Haus A eine Erlaubnis (mündlich? schriftliche?), oder darf Haus B einfach eine Firma beauftragen die es dann einfach so macht?
Wer haftet für Schäden wenn z.B. der Boden / die Steine nicht mehr so verlegt werden wie sie vorher waren, oder beschädigt werden? Oder wenn der Boden nach 1-2 Monaten absackt?
Haus B oder die Firma?
 
wenn du eine firma mit den arbeiten beauftragst, dann haftet die firma auch wenn etwas schief geht... zu dem anderen sage ich lieber nichts...
 
Solche Leitungen werden heutzutage unterirdisch "geschossen", nix mehr mit aufbuddeln.

Natürlich braucht man die Genehmigung des zu querenden Grundstücks, sonst wirds teuer (weil Rückbau durchklagbar).
Abprüfen, ob ein Schachtschein gebraucht wird (auch beim Schießen)!
 
Hallo, leider werden die Leitungen nicht unterirdisch gebaut, sondern wie gesagt man muss zwei tiefe "Gänge" durchbuddeln.
 
Mal ins Grundbuch schauen, evtl. steht ja zugunsten von Haus B ein Leitungsrecht im Abteilung II beim Haus A ... Dann gibt es wenigstens keine Anstrengungen, ob eine Leitung gezogen werden darf. Dieses Leitungsrecht befreit natürlich nicht davon, dass alles fachgerecht gemacht werden muss.

Also mal ins Grundbuch schauen ... auch mit dem Eigentümer von Haus A reden soll helfen ...
 
Zur Aufklärung, Haus A bin ich.
Haus B hat einfach eine Firma beauftragt ohne mich zu fragen, die Firma hat mir nur kurz ne Info gegeben dass das Auto woanders geparkt werden soll weil nächste Woche MEIN Grundstück aufgerissen wird.

Deswegen die Frage ob Haus B eine Erlaubnis braucht oder ob die einfach ohne meine Einwilligung mein Grundstück aufreißen können.
Keiner hat um Erlaubnis gefragt.
Ins Grundbuch von den anderen kann ich leider nicht schauen.
Kann ich einfach sagen wenn die Firma kommt, nö hab keine Lust darauf und lass mein Auto stehen?

Kann ich auf eine schriftliche Zusicherung bestehen, dass alles wieder so wie vorher war und bei Mängeln/Schäden die Firma oder wer auch immer haftet?
 
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Mal mit dem Besitzer von Haus B reden. Ist doch interessant zu wissen, warum der Kollege meint, er dürfe einfach so dein Grundstück aufreißen. (und falls es wirklich eine rechtliche Basis gibt, wird man die dir auch mitteilen)

PS: Gasleitungen und Wasserleitungen werden imho heute wirklich nur mehr geschossen. Für soetwas muss man doch keine Künette mehr ausheben. Frag doch mal nach, wieso keine Erdrakete verwendet wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenverdrängungsverfahren
 
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Ohne Deine Erlaubnis darf auch niemand Dein Grundstück betreten, schon gar nicht Dein Grundstück "beschädigen", ausser es besteht wie bereits geschrieben, ein Recht darauf. Wie kommt der Nachbar denn zu seinem Grundstück, hat er ein Wegerecht oder Zugangsrecht? Das sollte in Deinem Grundbuch stehen und nicht vom Nachbarn, hast Du aber wohl nicht zur Hand? Sowas passierte oft wenn die Familie auf dem Grund ein weiteres Haus gebaut hat und später verkauft/vererbt wurde, weiss ja nicht wie alt die Häuser sind.
Wer liefert denn das Wasser/Gas zu dem Haus, Euer Energieversorger, dieser sollte doch bestimmt mal eine Genehmigung bekommen haben, damit das Wasser von Deinem Haus zu dem Anderen gelangt. Wird dann ähnlich sein wie mit der Telefonleitung, einmal der Post die Erlaubnis gegeben, dürfen die alles mit "Ihrer" Leitung machen und müssen nicht mehr nachfragen.
Ruf doch beim Energieversorger an und frage nach oder bei der ausführenden Firma mit welchem Recht sie Dein Grundstück bebauen. Wenn sie unterirdisch etwas machen, werden sie es wohl "schiessen", wurde hier letztens mit Kabel auch gemacht, da wurden an beiden Enden Löcher gebuddelt, durchgeschossen und wieder zugescheppt, ohne Gräben zu werfen usw...
 
Die Zufahrt ca. 3 Meter breite gehört zu meinem Grundstück, ein ca. 50 Zentimeter kleiner Streifen der Zufahrt (die Grenze ist klar gekennzeichnet) gehört dem Nachbarn.
Sie wollen jedoch in dem 3 Meter breiten Streifen bauen das mir gehört.
Gas hat Haus B wie gesagt nicht, die Wasserleitung geht zu meinem Haus und von da aus zu Haus B, der Zähler ist in meinem Haus.
Der ganze Rest verläuft seperat, nur die Wasserleitung geht über mein Haus zum Nachbarn.
 
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Wenn du selbst Haus A bist, dann kannst du ja in deinem Grundbuch nachschauen, es ist ja ein Leitungsrecht welches für dein Grundstück gilt / gelten müsste. Also mal nachschauen, ob für Haus B / Grundstück B ein solches Leitungsrecht bei euch eingetragen ist.
 
Achso ihr teilt euch die Zufahrt? Die Leitungen würden in seinem 50cm breiten Streifen verlaufen, die Bauarbeiten werden aber zum Teil auch von/auf deinem Grund durchgeführt.
Naja - man hätte die Sache wohl vorher unter Nachbarn besprechen können...
 
Bei dir müsste eine Last (Leitungsrecht ggf. in Kombination mit Wegerecht) eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, hat die Gegenpartei auch keine Grundlage, dein Grundstück zu betreten, aufzubaggern, umzubauen oder sonstiges.

Beim Wegerecht gibts noch den Sonderfall "Notwegerecht", wo es einem hinterliegenden GS-Eigentümer gestattet werden muss, über das eigene GS zu fahren/gehen, um auf sein GS zu gelangen. Das greift aber nur, wenn es keine Möglichkeit gibt, anderweitig auf das GS zu gelangen. Bequemlichkeit zählt hier nicht. Auch muss das Notwegerecht entsprechend vergütet werden (jährliche Zahlung) und - wie bei jedem Wegerecht - muss der Rechteinhaber sich an zB Reparatur- und Instandhaltungskosten beteiligen.

Leider entzieht sich mir die Kenntnis, ob es solch ein Notfallrecht auch für Leitungen gibt. Hier hilft ggf. das BGB weiter.

Steht aber wie gesagt alles im Grundbuch. Der Auszug kostet mit Glück nichts, mit Pech 10€

Meiner Ansicht nach hat dein Nachbar keinerlei Recht, dein GS aufreissen zu lassen ohne deine Einwilligung einzuholen, da er ja an Wasser und Strom angeschlossen ist. Nur weil er jetzt was eigenes und Gas möchte, ist das ja nicht dein Problem.

Da gehört es zum normalen menschlichen Miteinander, dass man vorher fragt. Einen einfach vor vollendete Tatsachen stellen - und das nichtmal selbst - ist unterste Schublade und du weisst, was du von solchen Nachbarn noch erwarten darfst.

Möglichkeit A: Via Rechtsbeistand eine einstweilige Verfügung beantragen lassen. Da Dringlichkeit geboten ist, dürfte das hier möglich sein. So entgehst du zumindest dem widerrechtlichen Zugriff auf dein GS (sofern die Voraussetzungen so stimmen, wie beschrieben). Danach wird sich der Nachbar schon melden.

Möglichkeit B: Den Nachbarn drauf ansprechen, warum er nicht gefragt hat und ihm erklären, dass er mit deinem GS nicht machen kann was ER will. Evtl. hat er ja einen Grund oder kann eine Berechtigung vorweisen - die kannst du dann entsprechend prüfen lassen. Aber auch hier hätte er dich vorher über diese Rechte informieren müssen, wenn er nicht davon ausgehen konnte, dass du davon Kenntnis hattest.

Möglichkeit C: Einfach nicht kooperieren und wenns Stress gibt, die Sache eskalieren lassen :D Kommt hier drauf an, wie du dir das weitere Miteinander vorstellst/wünschst.

Ich persönlich hätte den Nachbarn gefragt, wie er auf das schmale Brett kommt, über mein GS verfügen zu können und ihm mitgeteilt, dass mein GS "Jungfrau" bleibt - ansonsten gibts die dicke Rechtskeule (welche genau, wäre zu erörtern).
 
Selbstverständlich darf Dein Grundstück nicht ohne Deine Genehmigung angegriffen werden; noch nicht einmal, wenn ein Überwegungsrecht besteht.

Allerdings kannst Du (und wirst Du wohl auch) zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet sein; diese kann im Notfall durch Gerichtsentscheidung ersetzt werden.

Hast Du Einbußen der Nutzbarkeit Deines Grundstücks hinzunehmen, hast Du uU Anspruch auf finanziellen Ausgleich.


MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Allerdings kannst Du (und wirst Du wohl auch) zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet sein;
Dies doch eigentlich nur, wenn keine andere Möglichkeit der Zuleitung besteht bzw. wenn die Alternative unzumutbar wäre, iirc.
 
letztens kam auf vox so was ähnliches. da war nen haus 70cm zu nah am nachbarn und sollte verschoben werden. da die bauarbeiter aber aufs nachbargrundstück mussten und dort alles kaputt gemacht hätten etc... sagte der nachbar auch nein. aber dann gings vors gericht und dort wurde irgendeine "der nachbar muss das dulden" dem kläger (die das haus verschieben wollen). aber. der kläger musste auch die kosten tragen, die dem nachbarn entstanden.

auf gut deutsch, er kann das recht dein grundstück zu betreten um die bauarbeiten durchzuführen einklagen. aber er muss auch wieder alles herrichten wie es war, bzw. dir schadensersatz zahlen. also wenn er nen weg aufreißt, muss er auch wieder den weg dahin hauen.

anstatt einfach miteinander zu reden und das abzuklären machst du hier so nen fass auf.

und an alle sagen, er muss nicht. wenn der nachbar vor gericht zieht und der nachbar recht bekommt (B), muss A.
 
Ich hätte den Baufirmen eine Absage erteilt. Dannach meldet sich dein Nachbar garantiert. :p

Soll er dich um Erlaubnis fragen. Kannst ja immer noch ja sagen.
 
Der Ausgang interessiert mich...
 
Heretic Novalis schrieb:
Dies doch eigentlich nur, wenn keine andere Möglichkeit der Zuleitung besteht bzw. wenn die Alternative unzumutbar wäre, iirc.

Ja, natürlich.

Dies ist in Fällen von Hinterbebauungen jedoch sehr häufig der Fall, da die Erschließung idR nur durch die naheliegende bzw. anliegende Straße zu gewährleisten ist.

MfG,
Dominion.
 
Ich frage mich da eigentlich nur, warum nicht in dem 50 cm breiten Streifen gebaut wird der zum anderen Haus gehört?

Ansonsten würde ich die Baufirma nicht aufs Grundstück lassen, bevor der Nachbar das wenigstens mal mit mir durchgesprochen hat.
 
Habe am Freitag mit der Baufirma telefoniert und ihnen gesagt, dass mein Grundstück nächste Woche definitiv nicht aufgerissen wird, weil es mir nicht passt, ich werde die nochmal im Sommer kontaktieren und ihnen einen Termin nennen wann es mir passt.
Die Nachbarn habe ich jetzt noch desöfteren gesehen und wir haben uns gegrüßt, aber bisher kam von Ihnen immer noch nichts wegen der Gas/Wasserleitung.

Ich werde sie auf jedenfall nicht auf die Sache ansprechen, ich will ja nichts bauen sondern die.
Bin mal auf nächste Woche gespannt wenn die Bauarbeiter vor meiner Tür stehen, das wird lustig. :evillol:
 
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