Horrende Stornogebühren bei Hotelbuchung

Idon schrieb:
Es gibt seit 2018 den § 651h BGB.

Hallo Idon, da ich demnächst eine ähnliche Reise plane die Frage wie beim §651 zwischen einer Pauschalreise und einem Beherbergungsvertrag unterschieden wird?

https://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/reisevertrag/reisevertrag.htm

Als juristischer Laie schwere Kost.

Wenn ich für ein Konzert Tickets erwerbe und daneben eine Hotelübernachtung (getrennte Buchungen), mich bei der Hotelbuchung aber auf ein "Kontingent" berufe, welches der Konzertveranstalter mit dem Hotel organisiert hat, was liegt dann vor?
 
Das Problem grundsätzlich ist, dass alle bisher ergangene Rspr. zu diesem Thema sich auf die "alte" Rechtslage stützt und sich eher an Pauschalreisen orientiert.
Grundsätzlich ist diese Problematik durchaus etwas, wo ein Forum nur bedingt weiterhelfen kann. Ob man hierfür einen Anwalt konsultiert, hängt vor allem davon ab, ob man auch bereit wäre den Sachverhalt in ein gerichtliches Verfahren samt aller Konsequenzen (Kosten für Sachverständige?) zu überführen, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.

Ob ein einfacher Anruf im Hotel dazu dienlich ist, um darzulegen es sei ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden, mag ich zu bezweifeln.
Grundsätzlich könnte aber u.a. die Verbraucherzentrale Interesse an einer Klärung haben.
 
Aus meiner Sicht muss eine Kostenaufstellung erfolgen, möchte sich ein Hotel auf Gebühren berufen. Gibt aber natürlich verschiedene Ansichten dazu.

Aber die Antwort des Hotels an sich kann ja helfen den nächsten Schritt zu ergründen.
 
Andreas_ schrieb:
Aus den Motel One AGB:

Da passt was nicht ... es gibt in den AGB auch keinen Hinweis auf abweichende Gebühren bei "Express-Check-in"

Hast du dir das mal angeschaut @TE?
Wenn in den AGB selber nicht dazu steht - würde ich das Hotel doch freundlich darum bitten sich an seine eigenen AGB zu halten.
 
Andreas_ schrieb:
Sogar im Threadtitel steht Reservierung ... sollte vielleicht geändert werden, wenn es nicht zutrifft.

Ja, stimmt. My bad. Allerdings kann ich den Threadtitel nicht ändern, ich finde den Button dazu nicht :O

Hylou schrieb:
Hast du dir das mal angeschaut @TE?

Ja, habe ich schon gesehen gehabt. Im Buchungsprozess allerdings wird explizit auf die 90% hingewiesen. Keine Ahnung, wie das zu werten ist, dass die Stornierung einer Buchung nicht in den AGB aufgeführt ist.

Ich werde morgen jedenfalls dort anrufen, erhoffe mir aber ehrlich gesagt nicht allzu viel davon.
 
du hast gebucht, es gibt AGBS ( von B.com ) und fristen, frist abgelaufen, musst bezahlen!

das hotel ist zu gar nichts verpflichtet und mit sicherheit schon gar nicht dir ihre Stornogebühren auszuführen,( ich war 6 Jahre lang in der FO/Hotellerie

buchung und stornierung erfolgt nur über den Bookingmanager, also in dem Fall Booking.com

Du wirst sehen das bei jeder Anfrage an Booking.com verwiesen wird und das einzige was bleibt ist das du bei Booking nachfrägt ob Sie sich mit dem Hotel auseinander setzen können, denn dann geht es um "Kulanz"

Es gibt millionen von Hotelgästen die früher abreisen, nicht anreisen können weil Tante emma verstorben ist etc.und dann immer mit dem Argument kommen " man kann das Zimmer ja weitervermieten" ...Bla Bla..

Nein, kann man nicht ! denn dann ist es Betrug und wenn das rauskommt können die nie wieder mit Booking.com arbeiten.

Wenn das Hotel dir trotz bemühungen nicht entgegenkommt kannst du ihnen eine schlechte bewertung hinterlassen und sonst gar nichts.

Du kannst ein bis zwei Tage vor Anreise noch mal direkt nachfragen ob das Hotel nicht doch deine Zimmer benötigen würde, wenn sie Überbucht sind lässt sich evtl. eine Lösung finden, keine garantie, alles Kulanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das widerspricht jedoch meiner Interpretation der von mir eingesehen Kommentierung des § 651h BGB.

Und eventuell sogar der älteren Rechtsprechung des BGH.
 
Gibt es dort keine ersparten Aufwendungen? Keine Nachweispflicht? Etc.?

Und warum sollte das Betrug sein? Und wer würde denn Betrug begehen?
 
Beides ist vor allem Unsinn. Wenn ich storniere, dann hat das Hotel keine Pflicht mehr mir ein Zimmer vorzuhalten. Weiterhin müsste dann gegen einen individuellen Mitarbeiter vorgegangen werden, nicht gegen "das Hotel". Und mit Unterschlagung hat das auch nichts zu tun.

Auf die von mir vorgebrachten Punkte on Topic hast du nichts geantwortet.
 
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Keks2me schrieb:
was genau ist so schwer daran zu verstehen das eine Stornierung eines bereits bezahlten Hotelzimmers nicht weitervermietet werden darf?
Es ist nicht zu verstehen, weil es dem Gesetzestext widerspricht ... natürlich darf das Zimmer weitervermietet werden, nur muss der Vermieter in dem Fall die Storno-Gebühren entsprechend reduzieren.
BGB § 651h Rücktritt vor Reisebeginn

Allerdings hat der Vermieter daran nicht in jedem Fall Interesse, denn er bekommt ja sein Geld, wenn er das entsprechend vereinbart.
 
"..Werden im Vertrag keine Entschädigungspauschalen festgelegt.." und das reicht mir eigentlich schon als aussage.
Reiseveranstalter ist Booking.com, ich sagte ja das macht erhebliche unterschiede und das Hotel hat kein Interesse wenn es schon sein Geld hat.
Übrigens Psysikalisch ist es dem Hotel egal ob du in dem Zimmer übernachtest oder nicht, bezahlt ist bezahlt
 
Ein bisschen ist die Situation hier schon absurd. Es gibt Bedingungen, die klar und deutlich kommuniziert wurden - nichtmal (nur) in den AGBs, sondern deutlich erkennbar direkt beim Bestellprozess als elementare Eigenschaften der Buchung.

Es geht hier um einen Betrag von gesamt 400€, wovon 10% / 40€ rückerstattet werden, bleiben also 360€ Streitwert. Es ist außerdem klar, dass die Hotelkette wegen dem kurzfristigen Absage von @John Reese Gebühren verlangen darf. Einziger Streitpunkt ist an dieser Stelle, wie hoch die Gebühren sein dürfen, bzw. ob die Höhe von 90% angemessen sind. Selbst wenn tatsächlich ein Gericht nach einem Prozess "nur" 50% Gebühren als Zulässig betrachtet, müssen immernoch 200€ abgeschrieben werden. Demnach kann @John Reese also bestenfalls 160€ rausholen - 200€ anstatt 40€ Rückerstattung. Vielleicht aber auch gar nichts.

Unter diesen Gegebenheiten und für diese Summe ist einen Anwalt zu engagieren vollkommener Blödsinn. Sollte ein Gericht feststellen, dass die Summe in Ordnung ist, sitzt du auf deiner eigenen sowie der gegnerischen Anwaltsrechnung, das sind sicher nochmal 400€ obendrauf - von dem ganzen Aufwand und Stress abgesehen.

Personen wie Idon sind selbst Juristen und machen das allein aus berufswegen gerne. Klar streitet der um jeden Euro vor Gericht, er muss auch keinen Anwalt mit 200€ Stundensatz bezahlen, sondern kann direkt in der Mittagspause die paar Briefchen auf dem Briefpapier der Kanzlei schreiben. Genauso kann sich ein guter Handwerker auch eine echte Bruchbude kaufen und selbst alles günstig renorvieren, obwohl die Renorvierung durch Handwerksbetriebe nicht mehr sinnvoll ist.
 
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