Im Krankengeld, Arbeitstelle kündigen?

D

dreivier

Gast
Hallo

Folgendes...
Ich bin seit 9 Wochen wegen Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Nun sieht es so aus das ich merke das ich die Arbeit die ich bislang gemacht habe nicht mehr machen kann (Stress, schwer heben, schwer ziehen usw.). Auch legte mir mein Arzt ein Wechsel ans Herz wenn ich nicht möchte dass das noch schlimmer wird mit der Wirbelsäule.

Habe dann mit meinem Arbeitgeber darüber gesprochen (ich bin fast 12 Jahre in der Firma) und ihm das Problem erklärt und gefragt ob es in der Firma leichtere Tätigkeiten gibt wo man mich eventuell einsetzen könnte.
Das schmeckte ihm garnicht und er verneinte das sofort. Ok dachte ich, dann suche ich mir halt einen neuen Job, denn es bringt ja nix weiter dort zu arbeiten und irgendwann garnicht mehr zu können, Gesundheit geht vor. Und ich kann euch sagen, passt auf euren Rücken auf, das ist kein Spiel, bei mir war es schon soweit das ich beinahe einen Autounfall gemacht hätte da ich aufeinmal einen starken Schmerz im Bein bekommen habe und zwar sowas von heftig das ich nahezu gelähmt war und nur noch die Handbremse betätigen konnte.

Ok meine Frage ist jetzt, ich beziehe noch Krankengeld von der Krankenasse und wollte aber jetzt die alte Arbeitstelle kündigen und zwar weil ich eine neue (leichte) Arbeit gefunden habe die ich wenn ich bis zu 15.11. kündige dort nach der Kündigungsfrisst anfangen kann, die Arbeit ist leicht und belastet nicht meinen Rücken. Muss ich nun die Kündigung des alten Arbeitgebers auch der Krankenkasse mitteilen und zahlen die noch bis zum 15.11 oder ist sofort ende mit der Zahlung, oder viel läuft das? Da mir langsam die Decke auf dem Kopf fällt würde ich doch lieber lagsam arbeiten gehen nur möchte ich mich ja jetzt nicht selbst ein Bein stellen und dann bis zum 15. ohne Geld stehen.

Danke.
 
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Wenn ich Dich richtig verstehe gehst Du ohne zeitlichen Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis über. Das heißt in meinen Augen dass bis zum letzten Arbeitstag (ob Du jetzt da bist oder nicht) sich keinerlei Veränderung in dem Verhältnis Du, alter Arbeitgeber und Krankenkasse ergeben.
Von daher sehe ich da auch keine Notwendigkeit die Krankenkasse zu diesem Zeitpunkt zu informieren. Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken.
Sobald Du dann die neue Stelle antrittst (also Tag 1 beim neuen Arbeitgeber) teilst Du der Krankenkasse einfach mit dass Du kein weiteres Krankengeld ab diesem Zeitpunkt benötigst. Alles andere wäre ja auch Betrug. Sollten da schon Vorauszahlungen in irgendeiner Form durch die Krankenkasse geleistet worden sein wirst Du die zurückzahlen müssen, aber Du läufst keine Gefahr mal eben ohne Geld da zu stehen weil da frühzeitig irgendeine Leistung eingestellt wurde.
Was ich nicht ganz verstanden habe ist die Geschichte mit Deiner Kündigungsfrist, wann möchtest Du kündigen und wann endet dann effektiv Dein Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber?
 
Ich hatte so einen Fall noch nicht, aber ich denke mal die Zahlen so lange wie dein Arbeitsvertrag besteht. Also bis 15.11. wenn das so in deiner Kündigungsbestätigung steht.
Generell ist das doch sowieso nächste Woche. Warum machst du dir da so einen Kopf? Diese 7 Tage werden die eh brauchen, bis die mal deine Nachricht gelesen haben. Von daher spielt das doch jetzt so spontan eh keine Rolle mehr.
 
Der alte AG wird einen ja ohnehin dann bei der Krankenkasse abmelden und der neue ihn dort anmelden.
 
Ich muss ja als Arbeitnehmer auch 4 Wochen Kündigungsfrisst einhalten oder zählt das nicht mehr wenn man länger als 6 Wochen krank ist?

Und da in meinem Arbeitsvertrag nichts steht zu welchen Datum man kündigen muss. Nehme ich das was gesetzliche geregelt wurde, da heisst es bis zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats.
 
Wenn da nichts in einem TV oder einer BV steht würde ich sagen ja, aber belastbar wird dir das nur diene Personalabteilung sagen können.
 
Du hast gefragt ob die bis zum 15.11. zahlen, das hat mich verwirrt. Du möchtest also am 15.11. zum 15.12. kündigen? Dann sollten die auch bis zum 15.12. zahlen.
 
dreivier schrieb:
Ich muss ja als Arbeitnehmer auch 4 Wochen Kündigungsfrisst einhalten oder zählt das nicht mehr wenn man länger als 6 Wochen krank ist?
Der alte Arbeitgeber wird vermutlich nicht auf die Einhaltung der Frist bestehen wenn er dich eh loswerden will. In deinem Fall dürfte das also ziemlich egal sein.
Trotzdem sollte man nach Möglichkeit immer ordentlich und fristgerecht kündigen bzw. sich eine außerordentliche Kündigung immer schriftlich bestätigen lassen.
 
@h00bi Wo liest du hier raus, dass der jetzige AG ihn loswerden wollte?
 
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