In Deutschland freigesprochen, nach Frankreich entführt um erneut angeklagt zu werden

Fu Manchu

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,754122,00.html

Es soll hier kein Frankreich-bashing stattfinden, sondern darüber diskutiert werden, wie ihr es seht, ob 1) ein Freispruch in Deutschland in einem anderen Europäischen Land ignoriert werden darf um dort erneut verhandelt zu werden. Und auch, ob 2) eine Weigerung der Auslieferung durch eine Entführung gerechtfertigt werden kann.

1) Ich sehe hier eine doppelte Strafverfolgung innerhalb der EU, die gem. den Richtlinien der EU nicht zulässig ist. Ein Angeklagter darf nur einmal für eine Tat verurteilt (oder freigesprochen) werden, wenn nicht neue Fakten auf dem Tisch liegen. Das tun sie hier nicht.
Oder auch umgekehrt, ob eine Verurteilung in einem EU-Land durch einen Freispruch in einem andern Land aufgehoben werden darf/kann?

2) Frankreich macht sich meiner Meinung nach ein Verbrechen zu nutze. Es handelt sich um eine Entführung unter Anwendung von Gewalt, die keine Basis für eine Rechtssprechung sein darf. Genauso gibt es auch illegale Beweisaufnahmen, deren Ergebnisse juristisch nicht verwendet werden dürfen.

Wie sieht eure Meinung zu 1) und 2) aus? Darf eine Person, die in einem EU-Land freigesprochen wurde, in einem anderen EU-Land erneut vor Gericht gestellt werden? Oder ist es Sache des jeweiligen Landes? Vor allem in Bezug auf EU-Recht? Klar gibt es Unrechtstaaten, die sich darum nicht scheren würden, aber innerhalb der EU?!

Darf ein Land eine Person vor Gericht stellen, die nicht offiziell von einem Land ausgeliefert wurde, sondern unter Gewalt und Zwang entführt und illegal in das jeweilig andere Land geschafft wurde? Darf sich das "Ziel"land somit eine illegale Handlung zu nutze machen?
 
Du bringst da ein paar Sachen durcheinander, in dem Artikel steht, das das Ermittlungsverfahren in Deutschland eingestellt wurde, es gab hier keinerlei Rechtssprechung vor Gericht, soweit ich es aufgefasst habe jedenfalls (nicht genügend Beweise, heißt im Normalfall nicht, dass der Angeklagte unschuldig ist). Der letzte Absatz liest sich dann konträr zu dem oberen, hier wird auf einmal davon geredet, das er entlastet wurde, nach obrigen Absatz, gab es aber nur keine Beweise, keine Ahnung finde den Artikel nicht wirklich gut geschrieben.

Wie sich das jetzt mit der Entfürhung verhält, keine Ahnung, aber ich schätze eher, dass der leibliche Vater sich auch noch wegen Entführung vor Gericht verantworten wird müssen. Wie und warum der eigentliche Angeklagte nach Frankreich gekommen ist, ist der Justiz relativ egal (solange nicht franz. "Uniformierte" ihn aus einem anderen Land holten.)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt.)
Die Berichterstattung über diesen Fall ist schon bis in die Massenmedien der USA vorgedrungen. Bei derzeitiger Faktenlage schütteln alle Kommentatoren (berufliche wie private) über die deutsche Justiz den Kopf:

Ein unerkanntes Verbrechen (versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge aufgrund Überdosierung eines Betäubungsmittels) ist noch kein Skandal. Das kann kein Justizapparat der Welt immer fehlerfrei erkennen.

Häufen sich hingegen im Laufe der Jahre Beschuldigungen wegen Vergewaltigung nach vorangegangener Betäubung seitens der Patientinnen und es kommt zu einer für mich nicht nachvollziehbarer Verurteilung (2 Jahre auf Bewährung ohne Entzug der Arztzulassung, dann macht sich die deutsche Justiz weltweit lächerlich und schürt Verschwörungstheorien (Schutz durch Seilschaften vor der Justiz), die letztlich wohl Anlass für die Entführung waren.

Selbstverständlich wird sich der Entführer ebenfalls vor der (französischen) Justiz verantworten müssen. Das dürfte ihm angesichts des 30-jährigen Leids jedoch ziemlich egal sein.
 
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