Fu Manchu
Rear Admiral
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- Feb. 2005
- Beiträge
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,754122,00.html
Es soll hier kein Frankreich-bashing stattfinden, sondern darüber diskutiert werden, wie ihr es seht, ob 1) ein Freispruch in Deutschland in einem anderen Europäischen Land ignoriert werden darf um dort erneut verhandelt zu werden. Und auch, ob 2) eine Weigerung der Auslieferung durch eine Entführung gerechtfertigt werden kann.
1) Ich sehe hier eine doppelte Strafverfolgung innerhalb der EU, die gem. den Richtlinien der EU nicht zulässig ist. Ein Angeklagter darf nur einmal für eine Tat verurteilt (oder freigesprochen) werden, wenn nicht neue Fakten auf dem Tisch liegen. Das tun sie hier nicht.
Oder auch umgekehrt, ob eine Verurteilung in einem EU-Land durch einen Freispruch in einem andern Land aufgehoben werden darf/kann?
2) Frankreich macht sich meiner Meinung nach ein Verbrechen zu nutze. Es handelt sich um eine Entführung unter Anwendung von Gewalt, die keine Basis für eine Rechtssprechung sein darf. Genauso gibt es auch illegale Beweisaufnahmen, deren Ergebnisse juristisch nicht verwendet werden dürfen.
Wie sieht eure Meinung zu 1) und 2) aus? Darf eine Person, die in einem EU-Land freigesprochen wurde, in einem anderen EU-Land erneut vor Gericht gestellt werden? Oder ist es Sache des jeweiligen Landes? Vor allem in Bezug auf EU-Recht? Klar gibt es Unrechtstaaten, die sich darum nicht scheren würden, aber innerhalb der EU?!
Darf ein Land eine Person vor Gericht stellen, die nicht offiziell von einem Land ausgeliefert wurde, sondern unter Gewalt und Zwang entführt und illegal in das jeweilig andere Land geschafft wurde? Darf sich das "Ziel"land somit eine illegale Handlung zu nutze machen?
Es soll hier kein Frankreich-bashing stattfinden, sondern darüber diskutiert werden, wie ihr es seht, ob 1) ein Freispruch in Deutschland in einem anderen Europäischen Land ignoriert werden darf um dort erneut verhandelt zu werden. Und auch, ob 2) eine Weigerung der Auslieferung durch eine Entführung gerechtfertigt werden kann.
1) Ich sehe hier eine doppelte Strafverfolgung innerhalb der EU, die gem. den Richtlinien der EU nicht zulässig ist. Ein Angeklagter darf nur einmal für eine Tat verurteilt (oder freigesprochen) werden, wenn nicht neue Fakten auf dem Tisch liegen. Das tun sie hier nicht.
Oder auch umgekehrt, ob eine Verurteilung in einem EU-Land durch einen Freispruch in einem andern Land aufgehoben werden darf/kann?
2) Frankreich macht sich meiner Meinung nach ein Verbrechen zu nutze. Es handelt sich um eine Entführung unter Anwendung von Gewalt, die keine Basis für eine Rechtssprechung sein darf. Genauso gibt es auch illegale Beweisaufnahmen, deren Ergebnisse juristisch nicht verwendet werden dürfen.
Wie sieht eure Meinung zu 1) und 2) aus? Darf eine Person, die in einem EU-Land freigesprochen wurde, in einem anderen EU-Land erneut vor Gericht gestellt werden? Oder ist es Sache des jeweiligen Landes? Vor allem in Bezug auf EU-Recht? Klar gibt es Unrechtstaaten, die sich darum nicht scheren würden, aber innerhalb der EU?!
Darf ein Land eine Person vor Gericht stellen, die nicht offiziell von einem Land ausgeliefert wurde, sondern unter Gewalt und Zwang entführt und illegal in das jeweilig andere Land geschafft wurde? Darf sich das "Ziel"land somit eine illegale Handlung zu nutze machen?