Kann man Graka´s innerhalb von 2 Wochen zurückscshicken?

Madman1209 schrieb:
inhaltlich wurde es aber in weiten Teilen wörtlich ins BGB mit übernommen,

Inzwischen gab es einige Änderungen...


Madman1209 schrieb:
somit spielt das keine Rolle!

Naja, man sollte schon wenigsten Grundbegriffe richtig verwenden können.
Sonst googlet jemand auf die Schnelle nach Fernabsatzgesetz und landet
im falschen und veralteten Gesetzestext.
 
Du kannst - wie schon oft hier geschrieben - online gekaufte Ware zurückgeben ohne Angabe von Gründen.
Da Du die Ware nicht zuvor begutachten kannst, ist dies gut für die Käufer.

Allerdings musst Du bei Nichtgefallen die Rücksendekosten selbst tragen (zuvor ab 40 Euro der Händler).
Es gibt Händler, die übernehmen dies immer noch.
Bei Klamotten kommt man daran nicht vorbei, nicht alles passt obwohl die Größenangabe stimmt oder der Schnitt sieht an einem selbst nicht gut aus.

Ob jetzt "die Farbe der Karte passt nicht zum Case" ehrlich gemeint war oder nur ein Beispiel darstellen sollte, ist hier unerheblich. Er kann sie zurückgeben.
 
H3llF15H schrieb:
..., jedoch muss mit einer Entschädigung gerechnet werden.

Soll heißen: es gibt nicht den vollen Kaufpreis zurück.
Seit wann das denn? Sofern nichts beschädigt und alles wie neu ist gibt es das komplette Geld zurück.
 
Danke für die Antworten.
Ja das mit die Farbe passt nicht war ein blödes Beispiel dafür. Wie gesagt ich möchte das Recht nicht aussnutzen wollte nur wissen wie es rechtlich ist. Natürlich informier ich mich im vornerein und werde zu 100% keine zurückschicken(hoffentlich) und die Farbe der Graka ist mir scheiß egal. wollte nur wissen falls wenn hätte wäre.

Danke!
 
nurmalsoamrande schrieb:
Ja kann man machen, ist dann aber asozial. Macht man das öfters, kann es passieren, dass man auf eine Blacklist wandert und der Händler sagt: Nö, dir verkaufe ich gar nichts mehr, bitte beehre mich nie wieder. Mindfactory war meine ich sogar ziemlich rigoros dabei, Kundenkonten von Vielretournierern zu schließen. Zu Recht, solche Kunden kosten schließlich nur Geld und machen die Produkte für alle anderen unnötig teuer.
So ziemlich alle Händler machen das, auch z.B. Amazon (die verschicken auch Warnungen diesbezüglich). Mit einem Kunden, der voraussichtlich auch zukünftig nur Geld kosten wird macht man als Händler selbstredend keine Geschäfte mehr.
 
Hi,

@Benzer

Pferdestärke ist auch seit Ewigkeiten nicht mehr als Leistungseinheit zu benutzen, hindern tut das niemanden...

@ameisenbaer

alles richtig, aber die Aussagen "ihr bezieht euch auf etwas das es nicht mehr gibt" impliziert, dass sich der Sachverhalt komplett geändert hat und ungültig wurde. Richtig wäre der Satz erst, wenn er auch die Erklärung beinhaltet, dass das Fernabsatzgestz im BGB aufgegangen ist - Änderungen und Erweiterungen hin oder her. Und sofern man über den Wiki Artikel noch direkt zum BGB weitergeleitet wird und lesen kann ist der Verweis in meinen Augen weniger gefährlich als die unvollständige Aussage, dass es das Gesetz nicht mehr gibt, inkl. der angesprochenen Implizierung.

Sehe zumindest ich so.

VG,
Mad
 
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