Excelmania
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 800
Guten Abend.
Kennt sich jemand mit der SBauVO NRW aus?
Ich habe eine Frage.
Angenommen es ist ein Halle mit 750 m² Fläche vorhanden. Davon stehen 600 m² den Besuchern zur Verfügung. Weiterhin sind zwei 1,80 cm Breite Eingänge vorhanden.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SBauVO könnten somit 1200 Besucher sich stehend in der Halle aufhalten.
Gem. § 7 Abs. 4 SBauVO ist die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Nach der Erläuterung zur SBauVO also Besucher + Bewirtende.
jetzt haben wir aber nur 2x 180 cm Fluchtweg. Folglich müsste dann doch die Fluchtwegsbereite auch die PErsonenzahl limitieren können oder? 1,8*100/0,6 = 300
Kennt sich jemand mit der SBauVO NRW aus?
Ich habe eine Frage.
Angenommen es ist ein Halle mit 750 m² Fläche vorhanden. Davon stehen 600 m² den Besuchern zur Verfügung. Weiterhin sind zwei 1,80 cm Breite Eingänge vorhanden.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SBauVO könnten somit 1200 Besucher sich stehend in der Halle aufhalten.
Gem. § 7 Abs. 4 SBauVO ist die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Nach der Erläuterung zur SBauVO also Besucher + Bewirtende.
jetzt haben wir aber nur 2x 180 cm Fluchtweg. Folglich müsste dann doch die Fluchtwegsbereite auch die PErsonenzahl limitieren können oder? 1,8*100/0,6 = 300