News Österreich: Rundfunkgebühren allein für Internetanschluss nicht zulässig

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in letzter Instanz entschieden, dass ein Computer mit Internetanschluss für sich allein genommen keine Grundlage für die Entrichtung von Rundfunkgebühren darstellt. Auch daran gekoppelte Abgaben und Entgelte müssen in solchen Fällen nicht mehr entrichtet werden.

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Würden sie sich ein Beispiel an Deutschland nehmen hätten sie so einen Stress erst gar nicht :freak:

Ich versteh das Ganze in DE ehrlich gesagt nicht, es ist eine Zwangsangabe die mit Verwaltung und Krams Millionen oder gar Milliarden verschlingt und im Prinzip ihrem Auftrag nicht nachkommt... einfach traurig. Immerhin haben die Österreichen (noch) die Möglichkeit sich dem zu entziehen - beneidenswert.

@luda: wenn du mit veraltet meinst, dass das Gesetz noch nicht zur Abzocke umgeschrieben wurde hast du recht, ansonsten ist das Gesetz einfach genau das was es sein sollte - auch bei uns. Nur weil man übers Internet eben auch ÖR-Sender streamen kann heißt das noch lange nicht, dass das jeder macht. Da entschließt sich jemand extra auf TV + Radio zu verzichten und soll die Kosten dann hintenrum auf solche Art wieder blechen?
Lösung: mit dem Bezahlen des Rundfunkbeitrags einen Login erhalten der einem Zugriff auf die Streams ermöglicht - fertig
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beste, in dem Fall positive für den Bürger, Beispiel für veraltete Gesetze.
 
luda schrieb:
Das beste ... Beispiel für veraltete Gesetze.

Seh ich haargenauso. Mag für den Kläger vielleicht nett sein, aber für das Jahr 2015 einfach nur traurig.

hrafnagaldr schrieb:
Tja, da sind uns die Österreicher wohl voraus.

Wohl eher hinterher, wenn man nochmal genau darüber nachdenkt.
 
Da ist doch nix veraltet. Elektrische Schwingungen... das Notebook hat sicherlich ein Wlan-Empfangsmodul integriert und wäre damit ein Rundfunk-Gerät.
Da hat der Österreicher aktuell einfach noch mehr Schwein, hier wurden alle Möglichkeiten gegen den Bürger ausgelegt.

gut, das ich befreit bin als Untermieter ;)
 
Weil ihrs so anspricht: Zahlt man in Deutschland auch ohne TV/Radio Rundfunkgebühren oder wie ist das gehandhabt?
 
firexs schrieb:
das Notebook hat sicherlich ein Wlan-Empfangsmodul integriert und wäre damit ein Rundfunk-Gerät.

Ermöglicht aber nicht den Empfang von TV oder Radio, passt soweit also schon.

@ZECK: du zahlst in DE für jede Wohnung jeweils deinen Beitrag. Auch wenn du 2 oder 3 Wohnungen hast. Völlig unabhänig davon ob du ein Empfangsgerät oder gar Strom hast.
 
@Zeck

Ja, weil der Laptop als "TV-fähiges" Medium zählt. Und natürlich zahlst du auch den vollen Preis, nicht etwa eine vergünstigte Abgabe.
 
Lilz schrieb:
Lösung: mit dem Bezahlen des Rundfunkbeitrags einen Login erhalten der einem Zugriff auf die Streams ermöglicht - fertig

Das wär mal was!
 
ZECK schrieb:
Weil ihrs so anspricht: Zahlt man in Deutschland auch ohne TV/Radio Rundfunkgebühren oder wie ist das gehandhabt?

In Deutschland gibts mittlerweile eine Haushaltsabgabe, also prinzipiell bezahlt jeder Haushalt einmal, völlig egal was er hat oder nicht hat, selbst mit ner leeren Wohnung muss er zahlen.
 
ZECK schrieb:
Weil ihrs so anspricht: Zahlt man in Deutschland auch ohne TV/Radio Rundfunkgebühren oder wie ist das gehandhabt?

In Deutschland zahlt man eine Haushaltsabgabe, selbst wenn man blind oder taub ist.

II n II d II schrieb:
Wohl eher hinterher, wenn man nochmal genau darüber nachdenkt.

Ne, TCP/IP-technisch sind Broadcasts (also Rundfunk) in WANs eine ganz schlechte Idee, sowas wird nur in lokalen Netzen verwendet. Es ist technisch einfach kein Rundfunk, warum wird er also überall so behandelt?

Zudem ist es technisch ein Leichtes, Streamingzugänge nur zahlender Kundschaft zu gewähren.
 
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@Lilz:
Dann schau dir bitte nochmal den BVG Link an.
Artikel I

(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
(2) Die näheren Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation sind bundesgesetzlich festzulegen.

Damit ist erstmal nicht festgelegt, ob der Empfang von TV und Radio ermöglich ist. Nur, das das Endgerät elektrische Schwindungen ohne Verbindungsleitung haben muss.
 
Die Rundfunkgebühren sind sowieso illegal weil das ein Vertrag zu Lasten Dritter ist.

Man kan alles verschlüsseln und dann kan man Geld verlangen aber so nicht.

Edit: Ich habe einfach ein Brief geschrieben " Ich habe kein Gez Vertrag unterschrieben und schaue auch kein TV"
 
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Lilz schrieb:
Ich glaub wenn du beides bist, kannst du von der Abgabe noch befreit werden ;)

Deswegen sagte ich ja oder :D :D. Einen reduzierten Betrag bekommt man weiterhin aufgebrummt.

Ich als Single mit eigener Wohnung aber ohne Fernseher oder Auto komme mir auch verarscht vor. Aktueller Stand ist, dass die GEZ einen 6-seitigen, handschriftlich Widerspruch auf den Festsetzungsbescheid bekommen hat. Seither keine Antwort mehr, liegt wohl noch beim Sachbearbeiter.
 
In Österreich ist das BVG-Rundfunk allerdings nicht die einzige Rechtsquelle für diesen Bereich. Inhaltlich gehörden da auch das RGG, das ORF-G, AMD-G sowie Teile anderer Gesetze dazu.
 
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