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Quittung verloren
- Ersteller LOSTBOYS
- Erstellt am
T
Tankred
Gast
Hast Du die von privat oder von einem gewerblichen Händler gekauft? Wo hast Du gekauft? Wie hast Du bezahlt? Gib mal mehr Infos, damit kann man ja gar nichts anfangen. 
Gewerbe alta-discount.de
Antwort auf meine Email sieht so aus (Hab sie aber bezüglich der verlorenen Quittung noch nicht erwähnt):
Hallo,
die Ware hat Herstellergarantie von canon.
Sie können die Kamera entweder an Canon senden oder diese an eine Vertragswerkstatt von Canon in Ihrer Nähe geben bitte
diesbezüglich auf der Homepage von Canon informieren.
Bitte beachten Sie die Informationen unten und Antworten Sie immer mit einer Kopie der letzten Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mendler Vertriebs-GmbH
Natürlich würde Ich mir Versand und Verpackungskosten ersparen um es in die Vertragswerkstatt in meiner Nähe zu geben.
Antwort auf meine Email sieht so aus (Hab sie aber bezüglich der verlorenen Quittung noch nicht erwähnt):
Hallo,
die Ware hat Herstellergarantie von canon.
Sie können die Kamera entweder an Canon senden oder diese an eine Vertragswerkstatt von Canon in Ihrer Nähe geben bitte
diesbezüglich auf der Homepage von Canon informieren.
Bitte beachten Sie die Informationen unten und Antworten Sie immer mit einer Kopie der letzten Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mendler Vertriebs-GmbH
Natürlich würde Ich mir Versand und Verpackungskosten ersparen um es in die Vertragswerkstatt in meiner Nähe zu geben.
Interceptor
Lt. Commander
- Registriert
- März 2002
- Beiträge
- 1.231
selbstverfreilich kannst du deinen Händler anrufen und um eine neue Quittung/Rechnungskopie bitten (oder auch per Email im Anhang). Wenn du Pech hast kostet das ne kleine Gebühr, beim anständigen Händler ist das aber kostenlos und absolut null Problem.
Gruß Interceptor
Gruß Interceptor
T
Tankred
Gast
Die Frage ist, was ist denn eigentlich mit der alten Rechnung passiert? Hast Du die verloren? Grundsätzlich ist der Händler Dein Ansprechpartner, notfalls gilt auch der Kontoauszug als Nachweis (falls elektronisch bezahlt wurde). Du bist in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung und die Ware hat einen Mangel. Diesen Mangel muss der Händler beseitigen, auf ein Abwälzen auf die Garantie des Herstellers würde ich mich in diesem Fall nicht einlassen.
du meinst also, ich soll ihnen widersprechen und ein neugerät anfordern ? geht das wirklich so ohne weitres ?
PS: Hatte sie per vorkasse überwiesen.
PPS: hab dennen jetzt ne email geschickt:
Bitte erstellen sie mir nachträglich eine neue Quittung, weil ich die Alte beim Umzug in meine neue Wohnung verloren habe !
Meine neue Adresse lautet:
#
Oder bei meinen Eltern, in die alte Anschrift.
Frage:
Wäre es auch möglich die deffekte Kamera aufgrund der ersten sechs Monaten der Gewährleistung gegen eine neue Kamera umzutauschen !?
Mfg
PS: Hatte sie per vorkasse überwiesen.
PPS: hab dennen jetzt ne email geschickt:
Bitte erstellen sie mir nachträglich eine neue Quittung, weil ich die Alte beim Umzug in meine neue Wohnung verloren habe !
Meine neue Adresse lautet:
#
Oder bei meinen Eltern, in die alte Anschrift.
Frage:
Wäre es auch möglich die deffekte Kamera aufgrund der ersten sechs Monaten der Gewährleistung gegen eine neue Kamera umzutauschen !?
Mfg
Zuletzt bearbeitet:
T
Tankred
Gast
Naja, ob der Händler sich quer stellt, kann man natürlich nicht prophezeien. Aber Dein gutes Recht ist es. Hier mal die Argumentationslinie:
1. Du als Privatmann hast einen Kauf bei einem Händler getätigt, daher gilt das BGB
2. Die gekaufte Sache hat einen Mangel. Was ein Mangel ist, wird hier beschrieben:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html
(Du hast leider nicht beschrieben, was genau mit der Cam los ist.)
3. Deine Rechte als Käufer bei einem Mangel sind hier beschrieben:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
Kurz gesagt hast Du drei Wahlmöglichkeiten: erstens Beseitigung des Mangels (=Nacherfüllung), zweitens von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und drittens Schadensersatz bzw. Ersatz für Aufwendungen verlangen.
4. In Deinem Fall willst Du ja nur ein funktionierendes Gerät, daher kommt Nacherfüllung in Betracht. Hier ist folgendes möglich und Dein gutes Recht:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
Wesentlich für Dich ist hier dieser Satz:
Insofern ist das Gesetz eindeutig: Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer und kannst bei Mangel verlangen, dass der Mangel vom Verkäufer beseitigt wird. Entweder durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Dies auf den Hersteller abzuwälzen ist nicht gerade seriös, denn dann müsstest Du zum Beispiel die Transportkosten übernehmen. Bei Nacherfüllung muss der Händler für die Transportwege aufkommen, denn er hat die Bringschuld.
Das funktioniert so aber wie gesagt nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.
1. Du als Privatmann hast einen Kauf bei einem Händler getätigt, daher gilt das BGB
2. Die gekaufte Sache hat einen Mangel. Was ein Mangel ist, wird hier beschrieben:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html
(Du hast leider nicht beschrieben, was genau mit der Cam los ist.)
3. Deine Rechte als Käufer bei einem Mangel sind hier beschrieben:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
Kurz gesagt hast Du drei Wahlmöglichkeiten: erstens Beseitigung des Mangels (=Nacherfüllung), zweitens von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und drittens Schadensersatz bzw. Ersatz für Aufwendungen verlangen.
4. In Deinem Fall willst Du ja nur ein funktionierendes Gerät, daher kommt Nacherfüllung in Betracht. Hier ist folgendes möglich und Dein gutes Recht:
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
Wesentlich für Dich ist hier dieser Satz:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Insofern ist das Gesetz eindeutig: Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer und kannst bei Mangel verlangen, dass der Mangel vom Verkäufer beseitigt wird. Entweder durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Dies auf den Hersteller abzuwälzen ist nicht gerade seriös, denn dann müsstest Du zum Beispiel die Transportkosten übernehmen. Bei Nacherfüllung muss der Händler für die Transportwege aufkommen, denn er hat die Bringschuld.
Das funktioniert so aber wie gesagt nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf.
Also im Grunde habe ich schon 2 Mängel festgestellt. Während des Aufnahmebetriebs stottert - ruckelt bzw. verlangsamt sich das Bild in unregellmäßigen Zeitabständen. Allerdings bin mir ned sicher ob´s konkret an der Kamera liegt oder durch mehrfaches Überspielen des DV-Bandes. Falls dem nicht so ist, so ist das Gerät schon mangelhaft ohne eigenes Verschulden.
2te hab wahrscheinlich durch eigenes Verschulden, weil das gerät aus geringer Entferung mal runterfiel. AV-Anschluss funktioniert nicht mehr !
Hab dennen ne email geschickt und werd ma abwarten.
2te hab wahrscheinlich durch eigenes Verschulden, weil das gerät aus geringer Entferung mal runterfiel. AV-Anschluss funktioniert nicht mehr !
Hab dennen ne email geschickt und werd ma abwarten.
S
Slim.
Gast
Ja, du sagst denen du hast die Quittung verloren und hättest gern ne neue... also bei zahlreichen Shops wo mir das passiert ist gabs keine Probleme und dann wenn du die neue Quittung hast reklamierst du ganz normal und wartest ab was passiert. 
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